Portemonnaie gestohlen: Wie muss ich vorgehen?
Wurde Ihr Portemonnaie gestohlen, sollten Sie schnell handeln. Comparis hat Ihnen eine Checkliste für den Ernstfall zusammengestellt.

17.10.2024

iStock / Ton Photograph
1. Portemonnaie gestohlen: Polizei melden und Anzeige erstatten
Sie haben Ihr Portemonnaie verloren oder es wurde gestohlen? Dann erstatten Sie schnellstmöglich eine Anzeige bei der Polizei. Der Diebstahl fand im Ausland statt? Dann erstatten Sie die Anzeige auf dem Polizeiposten direkt vor Ort.
Bemerken Sie den Diebstahl erst zuhause, melden Sie sich bei der Polizeistation in Ihrer Nähe. Sie brauchen die Verlustanzeige zum Beantragen neuer amtlicher Dokumente.
2. Bank- und Kreditkarten sperren lassen
Lassen Sie Ihre Karten sperren, sobald Sie den Diebstahl bemerken. Das geht auf zwei Arten:
Bei vielen Banken können Sie online im E-Banking Ihre Karte sperren lassen.
Sie können Ihre Karte auch telefonisch sperren lassen. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website Ihrer Bank.
Meist ist die Sperrung der Karte kostenlos. Je nach Bank kann es jedoch sein, dass Sie für eine neue Karte bezahlen müssen.
3. Identitätskarte, Ausländer- und Führerausweis ersetzen
Identitätskarte
Bei einer polizeilichen Diebstahlmeldung wird Ihre Identitätskarte gesperrt. Der Ausweis wird für ungültig erklärt. Finden Sie ihn wieder, können Sie den Ausweis nicht weiter verwenden. Sie müssen ihn bei der Passstelle Ihres Kantons abgeben.
Neue Identitätskarten kosten für Erwachsene 70 Franken, für Kinder 35 Franken inklusive Porto.
Wird Ihnen Ihr Ausweis im Ausland gestohlen, müssen Sie das der örtlichen Polizei melden. Ausserdem müssen Sie die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Konsulat im Aufenthaltsland informieren. Die Botschaft oder das Konsulat leitet die Information dann an die Schweizer Bundespolizei weiter.
Benötigen Sie dringend einen neuen Ausweis, können Sie sich vor Ort einen Notpass ausstellen lassen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie den Ausweis für die Rückreise in die Schweiz benötigen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Schweizer Vertretungen im Ausland.
Ausländerausweis
Erstatten Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei. Dort bekommen Sie einen Verlustschein.
Gehen Sie anschliessend zur Gemeinde oder der kantonalen Migrationsbehörde. Dort können Sie ein Doppel oder einen neuen Ausländerausweis beantragen. Dafür brauchen Sie
den Verlustschein
Ihren Pass
ein Passfoto
Die Kosten für den neuen Ausweis variieren. Finden Sie den alten Ausländerausweis wieder, müssen Sie ihn bei der Gemeinde für ungültig erklären lassen.
Führerausweis
Erstatten Sie auch für den Führerausweis eine Verlustanzeige. Damit Sie bis zum Erhalt des neuen Ausweises Auto fahren können, lassen Sie sich beim Strassenverkehrsamt ein Doppel ausstellen. Die Kosten für das Duplikat unterscheiden sich je nach Kanton.
Nach der Verlustmeldung ist Ihr alter Führerausweis nicht mehr gültig. Finden Sie ihn wieder, senden Sie ihn mit einer kurzen Erklärung an das Strassenverkehrsamt.
4. Swisspass
Der Ersatz Ihres SBB-Swisspass kostet 30 Franken. Sie können den neuen Swisspass an folgenden Orten beantragen:
telefonisch beim SBB Contact Center
an einer bedienten Verkaufsstelle
5. Krankenversicherungs-Karte
Bei den meisten Krankenkassen können Sie online oder telefonisch eine neue Krankenkassenkarte bestellen. Je nach Versicherung müssen Sie Ihre Krankenkasse über den Diebstahl oder Verlust informieren, damit Ihre Karte gesperrt wird.
Medizinische Daten sind nur auf der spezifischen Karte und bei den medizinischen Praxen gespeichert. Möchten Sie Ihre Daten nicht verlieren, müssen Sie sie in einer Praxis auf der neuen Karte speichern lassen. Das geht zum Beispiel bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Karten mit Bezahlfunktion sollten Sie bei Verlust oder Diebstahl so schnell wie möglich sperren lassen. Je nach Anbieter müssen Sie für den Ersatz eine Gebühr zahlen. Eine neue Legi der Uni Zürich kostet zum Beispiel 25 Franken.
Einen Verlust von Mitarbeitenden-Badges müssen Sie in der Regel schnellstmöglich dem Arbeitgeber melden.
Der Ersatz von Kundenkarten ist meist kostenlos.
Tipp: Erstellen Sie eine Liste von Karten und Ausweisen, die sonst noch in Ihrem Portemonnaie waren.
7. Portemonnaie gestohlen: Versicherung zahlt nicht immer
Damit Ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt, brauchen Sie die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts». Den anfallenden Selbstbehalt müssen Sie jedoch zahlen.
Anders bei Beraubung oder bei Einbrüchen: In diesem Fall sind sowohl Geldwerte als auch das Portemonnaie und die durch den Diebstahl entstehenden Kosten versichert.
Was bedeutet Beraubung?
Beraubung bedeutet, dass die Diebin oder der Dieb Gewalt androht oder anwendet. Oft sind die Kosten aber auf einen bestimmten Anteil der Hausrat-Versicherungssumme oder auf einen Maximalbetrag begrenzt.
Zahlt die Versicherung für gestohlenes Geld?
Bei einem einfachen Diebstahl besteht für Geldwerte meist keine Deckung. Zu den Geldwerten gehören zum Beispiel:
Bargeld
Kundenkarten
Abonnements
Die Versicherung übernimmt jedoch die Kosten für:
Ihr Portemonnaie
Wiederbeschaffung von Dokumenten und Karten
Sperrung von Karten
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 03.12.2013