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Gender-Pension-Gap: Vorsorgelücke bei Frauen

Frauen sind von Altersarmut öfter betroffen als Männer. Comparis erklärt warum und gibt Tipps zu Vorsorgemassnahmen für Frauen.

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Magdalena Soll

05.07.2024

Eine ältere Frau kurz vor der Rente sitzt nachdenklich am Schreibtisch.

iStock / fizkes

1.Hoher Anteil an Teilzeit arbeitenden Frauen beeinflusst Vorsorge
2.Altersvorsorge bei Frauen: Nachteil durch tieferes Gehalt
3.Folgen einer Trennung für die Altersvorsorge
4.Wie sichere ich mich ab?
5.Rente von Frauen nach Teilzeitarbeit: Mindesteinkommen dank Ergänzungsleistungen

1. Hoher Anteil an Teilzeit arbeitenden Frauen beeinflusst Vorsorge

Frauen haben oft niedrigere Renten als Männer. Das Phänomen nennt sich auch «Gender-Pension-Gap». Es handelt sich um eine Folge der traditionellen Arbeitsverteilung. Denn: Frauen sind seltener berufstätig als Männer.

Ausserdem sind knapp 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen weniger als 90 Prozent angestellt. Bei den Männern arbeiten nur knapp 20 Prozent in Teilzeit.

Zwar ist Teilzeitarbeit für die Vorsorge besser als Erwerbslosigkeit. Die Vorsorgesituation ist bei Teilzeitangestellten trotzdem meist ungenügend. Hauptfaktoren sind die Eintrittsschwelle und der hohe Koordinationsabzug bei der Pensionskasse. Das führt dazu, dass Personen in Teilzeit oft im Alter Ergänzungsleistungen beantragen müssen.

Eintrittsschwelle heisst: Erst Einkommen ab 22’680 Franken pro Jahr müssen in die Pensionskasse aufgenommen werden. Zudem wird nur der Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs von 26’460 Franken versichert.

2. Altersvorsorge bei Frauen: Nachteil durch tieferes Gehalt

Frauen verdienen in der Schweiz durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer. Gemäss dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) lässt sich dieser Lohnunterschied nur zu gut 50 Prozent begründen. Zu den bekannten Faktoren gehören etwa die Ausbildung und Branche. Für 45 Prozent des tieferen Lohns bei Frauen gibt es keine schlüssige Erklärung.

Grundsätzlich gilt: Wer weniger verdient, kann über die obligatorische Vorsorge weniger Vorsorgeguthaben aufbauen. Darum ist eine zusätzliche private Vorsorgelösung wichtig, um eine Vorsorgelücke zu vermeiden.

3. Folgen einer Trennung für die Altersvorsorge

Kommt es zur Trennung, wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen in der Regel aufgeteilt. Das schliesst auch Gelder der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a ein. Deswegen reichen nach einer Scheidung die Mittel oft nicht aus für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand.

Die Trennung von unverheirateten Paaren ist kaum geregelt. Konkubinatspartnerinnen müssen sich aktiv für den Fall einer Trennung absichern. Wichtig ist das etwa, wenn Sie für die Kinderbetreuung das Arbeitspensum reduziert haben. Ein Konkubinatsvertrag kann Klarheit über die Eigentumsverhältnisse schaffen.

4. Wie sichere ich mich ab?

Damit die Altersarmut möglichst nicht eintrifft, sollten Sie Folgendes beachten:

Informieren Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über Ihre Altersvorsorge. Beginnen Sie schon in jungen Jahren mit dem Aufbau eines Vorsorgekapitals. 

Kombinieren Sie dabei alle drei Säulen (AHV, Pensionskasse und freiwillige Vorsorge). Beginnen Sie bereits ab dem 40. Lebensjahr mit der konkreten Vorsorgeplanung und lassen Sie sich von Experten beraten.

Vorsorgeberatung anfordern

Sie erreichen den jährlichen AHV-Mindestbeitrag von derzeit 514 Franken nicht? Dann können Sie innert fünf Jahren fehlende Beiträge nachzahlen. Denn: Für jedes fehlende AHV-Beitragsjahr wird die Rente um 2,3 Prozent gekürzt.

Zahlen Sie regelmässig in Ihre Säule 3a ein. Das ist eine der wichtigsten Massnahmen gegen Vorsorgelücken. Beginnen Sie möglichst früh, auch bei niedrigen Einzahlungen. Dadurch profitieren Sie vom Zinseszinseffekt

Gut zu wissen: Voraussetzung für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.

Setzen Sie sich mit den langfristigen Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung auseinander. Sie könnten zum Beispiel Ihr Arbeitspensum erhöhen, um den Mindestlohn für die Pensionskasse zu erreichen. Sie können auch Ihre Berufstätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus verlängern.

Eine allfällige Vorsorgelücke in der Pensionskasse können Sie durch einen sogenannten Einkauf schliessen. Gerade Frauen mit reduzierter oder unterbrochener Erwerbstätigkeit können sich häufig mit relativ hohen Summen in die 2. Säule einkaufen.

5. Rente von Frauen nach Teilzeitarbeit: Mindesteinkommen dank Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen helfen Ihnen, falls Sie mit der Rente das Existenzminimum nicht erreichen. Die Höhe des Existenzminimums ist je nach Person unterschiedlich.

Für Ergänzungsleistungen darf bei Einzelpersonen das Vermögen nicht über 100’000 Franken sein. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 200’000 Franken.

Brauchen Sie bei der Vorsorgeplanung Unterstützung? Unser Brokerage-Partner Optimatis und seine Vertragsfirmen helfen Ihnen gerne.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.01.2023

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