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Auto in die Schweiz einführen: Das gilt beim Umzug

Sie wollen Ihr Auto als Umzugsgut in die Schweiz mitnehmen? Dann müssen Sie einige besondere Bestimmungen berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen, was gilt.

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Magdalena Soll

20.09.2024

iStock / erdikocak

1.Ich möchte beim Umzug in die Schweiz ein Auto einführen – was muss ich tun?
2.Auto in der Schweiz anmelden
3.Lohnt sich die Einfuhr meines Autos in die Schweiz?

1. Ich möchte beim Umzug in die Schweiz ein Auto einführen – was muss ich tun?

Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zollabfertigung an der Schweizer Grenze unaufgefordert selbst deklarieren und gegebenenfalls verzollen lassen.

Wie Ihr Auto verzollt wird und welche Gebühren Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt, wie lange Sie Ihr Auto bereits besitzen.

Ich besitze das Auto länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz Ich besitze das Auto seit weniger als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz
Wie muss ich das Auto verzollen? Sie können Ihr Fahrzeug mit Antragsformular 18.44 einführen. Es ist das gleiche Formular wie für Ihr Umzugsgut. Das Auto zählt in diesem Fall zu Ihrem Hausrat. Wird Ihr Fahrzeug als Neuwagen geschätzt, dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen.
Werden Gebühren fällig? Nein. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug auf der Liste Ihres Umzugsguts steht. Ja, Sie müssen sowohl Einfuhrabgaben als auch Gebühren bezahlen.
Welche Dokumente brauche ich für die Einfuhr eines Autos in die Schweiz?
  • Fahrzeugausweis oder Zulassungsschein und Fahrzeugbrief (D)
  • Online-Zollanmeldung
  • Amtlicher Ausweis
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
  • Für Nicht-EU-Fahrzeuge: Ursprungsnachweis
Wie lange habe ich für die Zulassung Zeit? 12 Monate 12 Monate

Die Zollanmeldung können Sie übrigens online durchführen. Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Welche Einfuhrgebühren muss ich bei einem Neuwagen zahlen?

Mit einem Neuwagen müssen Sie eine Einfuhrabgabe zahlen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • Einfuhrzoll: Pro 100 Kilogramm Leergewicht bezahlen Sie zwischen 12 und 15 Franken. Für Motorräder werden 37 Franken pro 100 Kilogramm Bruttogewicht fällig. Der Einfuhrzoll entfällt, wenn Ihr Fahrzeug in der EU produziert wurde und ein sogenannter «Präferenznachweis» vorliegt.

  • Automobilsteuer: Auf den Zeitwert Ihres Fahrzeugs werden 4 Prozent Automobilsteuer fällig.

  • Mehrwertsteuer: Auf den Kaufpreis oder Marktwert Ihres Fahrzeugs berechnet das Zollamt 8,1 Prozent Mehrwertsteuer.

  • Prüfungsbericht, der als «Verzollungsausweis» nach Form 13.20 A dient: 20 Franken. Wichtig: Den Verzollungsausweis benötigen Sie zwingend für die Zulassung Ihres Autos in der Schweiz.

CO₂-Sanktion für Personenwagen

Übersteigt Ihr Auto einen bestimmten CO₂-Wert, müssen Sie eine Sanktion zahlen. Die Sanktion wird durch das Bundesamt für Strassen erhoben. Sie ist abhängig von der Höhe der CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs. Sie können die Höhe Ihrer Sanktion beim Bundesamt für Energie berechnen.

2. Auto in der Schweiz anmelden

Sie müssen Ihr Auto oder Motorrad in der Schweiz zulassen. Ohne gültige Zulassung ist die Nutzung Ihres Fahrzeugs auf Schweizer Strassen nicht legal möglich. Fahren Sie dennoch, drohen empfindliche Geldbussen.

Allgemeine Informationen zum Anmelden Ihres Autos in der Schweiz finden Sie in unserem Artikel zum Thema Auto einlösen.

Die Frist für die Anmeldung beträgt 12 Monate.

Bei Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Sie möchten noch mit der Anmeldung Ihres Fahrzeuges in der Schweiz warten? Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihr Auto oder Motorrad mit der bisherigen Versicherung auch in der Schweiz versichert ist.

Die benötigten Dokumente hängen davon ab, ob Sie eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben. Sie brauchen in jedem Fall folgende Dokumente:

Dokumente Wo sind diese erhältlich?
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch EC-CoC. Nicht zwingend notwendig, macht die Zulassung aber einfacher. Beim Hersteller
Prüfungsbericht mit Zollstempel (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen)
  • Beim Zoll
  • Bei Ihrer Werkstatt (Schweizerdeutsch: Garage)
Elektronischer Versicherungsnachweis Ihre Versicherung übermittelt den Nachweis automatisch an das zuständige  Strassenverkehrsamt.
Vom Zoll beglaubigtes Formular 18.44
  • Formular: online
  • Beglaubigung: beim Zoll
Nachweis einer ausländischen Zulassung inklusive Datum der ersten Inverkehrsetzung Originale der ausländischen Dokumente, z.B. «Carte grise» (F), Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (D)
Abgas-Wartungsdokument für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1976. Ausnahme: Autos mit On-Bord-Diagnosesystem z. B. bei einer Werkstatt
Prüfungsbericht 13.20 B bei Gebrauchtwagen Beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons erhältlich

Haben Sie keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung, brauchen Sie zusätzlich folgende Dokumente:

  • Bestätigung der Einhaltung der Abgas-Vorschriften

  • Bestätigung der Einhaltung der Geräusch-Vorschriften

  • Bei einem Elektroauto:

    • Nachweis über elektrische Sicherheit

    • Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit

War Ihr Auto noch nicht im Ausland ordentlich zugelassen, benötigen Sie noch weitere Dokumente.

Manche Leasinggesellschaften gestatten einen Umzug ins Ausland mit dem Auto . Allerdings wird es spätestens beim Verzollen bzw. der Einfuhr des PKW in die Schweiz Probleme geben. Denn: Leasingnehmende haben nicht alle Zulassungspapiere. Die Leasinggesellschaft behält immer einen Teil davon. In Deutschland behält sie zum Beispiel den Fahrzeugbrief.

Tipp: Prüfen Sie im Vorfeld bei Leasingverträgen, ob Sie diese eventuell durch den Umzug bedingt früher auflösen können. Fragen Sie auf jeden Fall vor Ihrem Umzug bei Ihrer Leasinggesellschaft nach. Manchmal ist eine Übergangslösung gegen Aufpreis möglich.

3. Lohnt sich die Einfuhr meines Autos in die Schweiz?

Fahren Sie einen alten PKW mit grossem Hubraum und niedrigem Zeitwert? Die CO₂-Vorgaben in der Schweiz erfüllt er nicht? Dann lohnt sich der Umzug meist nicht. Denn in diesem Fall sind die Einfuhrabgaben sowie die CO₂-Abgaben oftmals höher als der eigentliche Wert des Fahrzeugs.

Beim Importieren Ihres Fahrzeugs in die Schweiz ist es wichtig, dass Ihr Fahrzeug die technische Prüfung beim Strassenverkehrsamt besteht. Bei älteren Fahrzeugen kann es sich daher lohnen, diese vor dem Umzug in die Schweiz noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen.

Neuwagen kurz nach dem Erwerb (max. 1 Monat) können bei der Einfuhr ebenfalls teuer werden. Das gilt auch, wenn Sie unbefristet in die Schweiz umziehen. Bei befristetem Aufenthalt in der Schweiz mit einem hochpreisigen PKW sollten Sie ebenfalls überlegen, ob sich die Einfuhr tatsächlich lohnt.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.03.2015

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