Fahrzeug einlösen: So melden Sie Ihr Auto in der Schweiz an
Autos dürfen Sie in der Schweiz nur mit Fahrzeugausweis, Kontrollschild und einer Haftpflichtversicherung führen. Comparis zeigt, wie Sie beim Einlösen des Fahrzeuges am besten vorgehen und was zu tun ist, wenn Sie Ihr altes Auto abmelden.
06.05.2022
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1. Wie löse ich mein Auto in der Schweiz ein?
Das Fahrzeug melden Sie beim Strassenverkehrsamt in Ihrem Kanton an.
Die folgenden Dokumente müssen Sie für die Fahrzeugzulassung in der Schweiz bereithalten – egal, ob Sie ein Occasionsauto einlösen oder einen Neuwagen:
Identitätsnachweis: Schweizer Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
Falls Halter eine Firma: Auszug des Handelsregistereintrags oder Bestätigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von Sozialversicherungsanstalt
Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein (bei Ersteinlösung)
Versicherungsnachweis: In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für jedes Motorfahrzeug im Strassenverkehr obligatorisch. Die Versicherungsgesellschaft übermittelt den Nachweis automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt.
Prüfbericht Formular 13.20A: Ist nur bei fabrikneuen Fahrzeugen nötig. Dieses Formular erhalten Sie bei der Autogarage, sofern sie die Einlösung nicht selber übernimmt.
Fahrzeugausweis: Nur bei Gebrauchtwagen.
Fahrzeug einlösen ohne MFK (Motorfahrzeugkontrolle)
Bei Neufahrzeugen brauchen Sie fürs Einlösen keinen Prüfbericht der Motorfahrzeugkontrolle. Für Gebrauchtwagen gilt: In den ersten 10 Jahren nach der Immatrikulation benötigen Sie keinen MFK-Nachweis. Eine Ausnahme sind importierte Fahrzeuge.
Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre, müssen Sie es zwingend einer technischen Kontrolle unterziehen. Prüfen Sie, ob das bereits vor dem Kauf geschehen ist. Die Gültigkeit des Berichts beträgt 1 Jahr.
Fahrzeug einlösen ohne Fahrzeugausweis
Neuwagen benötigen für die Einlösung keinen Fahrzeugausweis. Bei Occasionen sollten Sie den alten Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt im Original einreichen. Danach erhalten Sie den neuen Fahrzeugausweis, der auf Ihren Namen lautet.
Wichtig: Ist der alte Fahrzeugausweis bei Occasionsfahrzeugen noch nicht annulliert, muss das Fahrzeug vor dem erneuten Einlösen mit den Schildern aus dem Verkehr gezogen werden.
Auto anmelden ohne Führerschein in der Schweiz
Für den Kauf eines Autos brauchen Sie nicht zwingend einen Führerschein. Sie können trotzdem als Halterin oder Halter im Fahrzeugausweis aufgeführt werden. Ihre Autoversicherung übermittelt den Versicherungsnachweis ohne Probleme – auch wenn Sie die Autoprüfung noch nicht bestanden haben.
Autoversicherung wechseln
Nach dem Autowechsel dürfen Sie Ihre Versicherung wechseln oder kündigen. Ein Halterwechsel ist also der ideale Zeitpunkt zur Überprüfung der Autoversicherung. Mit einem Vergleich finden Sie in den meisten Fällen einen Anbieter, der günstiger ist als der bisherige.
2. Was kostet die Anmeldung eines Autos?
Die Kosten für die Anmeldung von Fahrzeugen variieren von Kanton zu Kanton. Das jeweilige Strassenverkehrsamt stellt die Kosten für das Kontrollschild und den Fahrzeugausweis in Rechnung. In der Regel kostet beides zusammen zwischen 50 und 100 Franken.
Allenfalls müssen Sie vorgängig eine Fahrzeugprüfung machen. Diese kostet je nach Kanton ungefähr 35 bis 50 Franken.
3. Wie melde ich das Auto bei Import und Umzug in die Schweiz an?
Hat der Kauf im Ausland stattgefunden, müssen Sie das Auto in der Schweiz anmelden. Die folgenden Szenarien sind denkbar, wenn Sie das neue Auto einlösen:
Importfahrzeuge
Haben Sie Ihr Fahrzeug z. B. in Deutschland gekauft? Dann müssen Sie Ihr deutsches Auto in der Schweiz anmelden – innerhalb eines Monats ab Einfuhrdatum. Grundsätzlich ist eine Fahrzeugprüfung (Motorfahrzeugkontrolle MFK) für alle importierten Fahrzeuge in der Schweiz obligatorisch.
Kaufvertrag/Kaufbeleg
Ausländische Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung
Identitätsnachweis
Einfuhrzollanmeldung (auch online möglich)
Anmeldung zur Immatrikulation bei Ihrem Strassenverkehrsamt
Versicherungsnachweis
Ausländische Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung
Prüfbericht des Zollamtes inkl. Zollstempel (Form. 13.20A)
Mehrwertsteuerbescheinigung des Zollamtes
EU-Übereinstimmungsbescheinigung (erhältlich beim Importeur, Generalimporteur in der Schweiz oder beim Hersteller)
Umzug in die Schweiz
War Ihr Fahrzeug mehr als 6 Monate vor Ihrem Umzug in die Schweiz in Ihrem Besitz, können Sie es als Umzugsgut einführen. Alle weiteren Bestimmungen zum Thema «Auto anmelden in der Schweiz» finden Sie im folgenden Artikel: Einfuhr und Zulassung Ihres Fahrzeuges.
4. Wie kann ich mein Auto ummelden in der Schweiz?
Möchten Sie nach einem Umzug das Auto ummelden? Dann haben Sie 14 Tage Zeit, das Strassenverkehrsamt zu informieren. Innerhalb des gleichen Kantons reicht in der Regel eine einfache Mitteilung ans Strassenverkehrsamt. Beim Umzug in einen anderen Kanton müssen Sie das Fahrzeug ausserkantonal einlösen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
Zulassungsantrag: Das Dokument «Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs» ist auf den Webseiten oder direkt beim jeweiligen Strassenverkehrsamt erhältlich.
Fahrzeugausweis im Original
Versicherungsnachweis
Die alten Nummernschilder
Tipp: Die Unterlagen können Sie dem Strassenverkehrsamt online oder per Post zusenden. Die Schilder sind auf der zuständigen Poststelle der neuen Wohnadresse umtauschbar.
5. Wie kann ich mein Fahrzeug abmelden?
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, überreichen Sie den Fahrzeugausweis der neuen Halterin oder dem neuen Halter. Sie möchten Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen und entsorgen? Annullieren Sie den Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt, um das Auto abzumelden.
Nutzen Sie Ihr Auto nur vorübergehend nicht, können Sie die Nummernschilder hinterlegen für eine provisorische Autoabmeldung.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.06.2018