Neues Auto
Auto umschreiben in der Schweiz: Worauf muss ich achten?
Sie haben ein neues Auto gefunden und möchten sich so schnell wie möglich hinters Steuer setzen? Comparis erklärt, wie Sie beim Halterinnen- und Halterwechsel des Fahrzeugs richtig vorgehen – und dabei noch Geld sparen.
28.12.2023
iStock / erdikocak
1. Auto umschreiben lassen: Wie läuft ein Halterwechsel ab?
Was ist ein Halterinnen- und Halterwechsel?
Halterwechsel bedeutet: Die Besitzerin oder der Besitzer eines Fahrzeugs wechselt. Die Rede ist oft auch von Fahrzeugwechsel, weil die Begriffe eng verknüpft sind. Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, hat das immer auch einen Halterwechsel zur Folge.
Konkret heisst das: Haben Sie ein Auto gekauft oder geleast, sollten Sie zuerst den Fahrzeugausweis umschreiben lassen. Meistens erhalten Sie bei der Fahrzeugübergabe den Fahrzeugausweis vom Vorbesitzer oder von der Vorbesitzerin. Das ermöglicht eine Ummeldung beim Strassenverkehrsamt.
Halterwechsel in der Schweiz: Diese Unterlagen benötigen Sie
Legen Sie dem Strassenverkehrsamt folgende Dokumente vor oder schicken Sie diese per Post. Der Postweg spart Zeit und ist oft günstiger als die persönliche Abgabe. Denn manche Kantone verrechnen eine Bearbeitungsgebühr am Schalter.
Fahrzeugausweis im Original des neuen Fahrzeugs oder bei fabrikneuen Autos das Formular 13.20A (erhältlich im Autohandel).
Bei Postabwicklung: Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung». Damit dürfen Sie das Fahrzeug ab dem Postaufgabedatum bis zum Eintreffen des neuen Fahrzeugausweises (max. 30 Tage) fahren. Das Formular ist im Auto mitzuführen.
Einige Kantone verlangen zudem ein Gesuch für die Verkehrszulassung des Fahrzeuges. Informieren Sie sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt.
Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto einlösen: Kopie der Wohnsitzbestätigung, des Führerausweises und der Identitätskarte/des Ausländerausweises.
Bei Fahrzeugwechsel: Fahrzeugausweis im Original des zu ersetzenden Autos.
Elektronischer Versicherungsnachweis
Kontaktieren Sie vor dem Wechsel Ihre Autoversicherung. Bestellen Sie dort den elektronischen Versicherungsnachweis. Die Versicherung schickt diesen direkt an das Strassenverkehrsamt. Haben Sie noch keine Versicherung oder möchten Sie den Anbieter wechseln? Bei Comparis finden Sie einfach und schnell die passende Autoversicherung.
2. Auto ummelden mit Halterwechsel: Was kostet das?
Die Kosten für den Fahrzeug- bzw. Halterwechsel variieren von Kanton zu Kanton. Informieren Sie sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt. Die Kostenaufteilung sieht etwa wie folgt aus:
Ausstellen des Fahrzeugausweises: ca. 30 bis 40 Franken
Kontrollschild: ca. 20 bis 60 Franken
Gut zu wissen: Bei einigen Händlerinnen und Händlern zahlen Sie eine Ablieferungspauschale. Die Profis kümmern sich dafür um den Fahrzeugwechsel bzw. die Anmeldung des neuen Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt.
3. Fahrzeugwechsel: Was passiert mit meiner Versicherung?
Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschliessen – bei Ihrer bestehenden Versicherung oder einem neuen Anbieter. Die Versicherung stellt dann für das Strassenverkehrsamt einen Versicherungsnachweis aus.
Informieren Sie Ihre Versicherung, dass Sie nicht mehr Halterin oder Halter Ihres alten Fahrzeuges sind. Die Versicherung beendet dann den Versicherungsvertrag und stattet bereits bezahlte Prämien anteilmässig zurück.
Beim Fahrzeugwechsel muss die Kündigung in jedem Fall schriftlich und vor dem Einlösen des neuen Autos erfolgen. Mit dem Kündigungsbrief von Comparis geht das ganz einfach.
Bei Fahrzeugwechsel auch die Versicherung wechseln?
Ein neues Auto ist eine gute Gelegenheit für einen Versicherungswechsel. Autoversicherungen sind in den letzten Jahren in der Schweiz günstiger geworden. Sie erhalten heute also tendenziell mehr Leistungen für weniger Geld.
Ausserdem gibt es grosse Prämienunterschiede zwischen den Anbietern. Mit einem Vergleich finden Sie häufig eine Versicherung, der günstiger ist als die bisherige.
4. Kann ich mein Auto samt Kontrollschild weitergeben?
Möchten Sie den Fahrzeughalter wechseln und das Auto samt Kontrollschild an eine andere Person oder Firma übertragen? Das ist nur in bestimmten Fällen möglich:
Im engeren Familienkreis (Eltern, Grosseltern, Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner, Geschwister)
Bei Firmen an Gründungsmitglieder
Von einer Firma an die andere (z.B. bei Fusionen oder Geschäftsübernahmen)
Wird ein Auto samt Nummer familienintern weitergegeben, muss der neue Fahrzeughalter oder die neue Halterin die Versicherung übernehmen und kann nicht kündigen. Für die Übertragung braucht es folgende Dokumente:
Fahrzeugausweis im Original
Versicherungsnachweis
Abtretungs- oder Übertragungsgesuch (erhältlich per Post oder am Schalter)
Kantonale Unterschiede
Die Bestimmungen für die Weitergabe von Nummernschildern sind kantonal geregelt. Informieren Sie sich deshalb zuerst beim zuständigen Strassenverkehrsamt.
In einigen Kantonen dürfen Sie die Autonummern an beliebige Personen übertragen. Dazu gehören etwa die Kantone Bern oder Thurgau.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 12.02.2019