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Kostenbeteiligung Krankenkasse: Das zahlt die Grundversicherung

Grundversicherte in der Schweiz müssen sich an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Comparis zeigt, wie sich die Kostenbeteiligung zusammensetzt.

Alina Meister
Alina Meister

12.08.2024

Banknoten mit einem Stethoskop

iStock / Scharvik

1.Was ist die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung? 
2.Wie setzt sich die Kostenbeteiligung in der Krankenkasse zusammen?
3.Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung?
4.Welche Kostenbeteiligung gilt bei Unfällen?
5.Beispielrechnung einer Kostenbeteiligung

1. Was ist die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung? 

Beziehen Sie eine medizinische Leistung der Grundversicherung, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen. Die Kostenbeteiligung fällt jährlich an. Das Behandlungsdatum ist massgebend für die Abrechnung der Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung während der Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt müssen sich Frauen nicht an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Hier lesen Sie mehr zu Mutterschaftsleistungen.

2. Wie setzt sich die Kostenbeteiligung in der Krankenkasse zusammen?

Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt. Während eines stationären Spitalaufenthaltes fällt zusätzlich der Spitalkostenbeitrag an. 

Franchise

Die Franchise müssen Sie pro Kalenderjahr nur einmal bezahlen. Sie beträgt für Erwachsene mindestens 300 Franken und maximal 2'500 Franken. Mit einer tiefen Franchise müssen Sie sich weniger an Ihren Behandlungskosten beteiligen. Dafür zahlen Sie eine teurere Versicherungsprämie. Bei einer hohen Franchise ist Ihre Versicherungsprämie tiefer. Dafür fällt die Kostenbeteiligung höher aus. Erst nachdem die Franchise abbezahlt ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten abzüglich des Selbstbehalts.

Gut zu wissen: Die Höhe der Krankenkassenprämien unterscheidet sich je nach Wohnort, Modell, Franchise und Krankenkasse. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich.

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Selbstbehalt

Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, müssen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem Betrag von maximal 700 Franken übernehmen. Das heisst: Der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist.

Der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt 350 Franken. Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 1'000 Franken beschränkt.

Gut zu wissen: Für ärztlich verordnete Medikamente zahlen Sie grundsätzlich einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Benutzen Sie ein Originalmedikament, obwohl ein Generikum verfügbar wäre? Dann beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent.

Spitalkostenbeitrag

Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für Unterkunft und Verpflegung. Patientinnen und Patienten müssen sich in der Regel an diesen Kosten beteiligen. Pro Übernachtung beträgt der Spitalkostenbeitrag 15 Franken. In Ausnahmefällen wird kein Spitalkostenbeitrag fällig. Das gilt etwa bei Mutterschaftsleistungen.

3. Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung?

Die maximale Höhe der Kostenbeteiligung hängt insbesondere von Ihrer gewählten Franchise ab. Die maximale Kostenbeteiligung für Erwachsene beträgt pro Jahr 3'200 Franken mit der höchsten Franchise. Mit der tiefsten Franchise liegt die maximale Kostenbeteiligung bei 1'000 Franken pro Jahr. Falls Sie einen stationären Spitalaufenthalt haben, müssen Sie zusätzlich den Spitalkostenbeitrag bezahlen. 

4. Welche Kostenbeteiligung gilt bei Unfällen?

Sofern Sie bei Ihrem Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind (UVG-versichert), wird keine Kostenbeteiligung fällig. Sind Sie hingegen über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.

5. Beispielrechnung einer Kostenbeteiligung

Kosten für Arztrechnung

Ein Versicherter hat eine Franchise von 300 Franken und in einem Kalenderjahr Kosten für Arzt und Medikamente von 2'400 Franken:

Behandlung bei Dr. Müller CHF 1'300
Behandlung bei Dr. Meier CHF 700
Medikamente (Generika) CHF 400
Total CHF 2’400

Krankenkassenabrechnung

Ihre medizinischen Kosten CHF 2’400
– Franchise – CHF 300
– Selbstbehalt von 10 Prozent (nach Abzug der Franchise) – CHF 210
Krankenkasse übernimmt CHF 1’890

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 16.08.2022

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