Was bedeutet «besenrein» in der Schweiz? Definition für die Wohnungsübergabe
Wer bei einem Umzug die alte Wohnung «besenrein» abgeben muss, kann sich Fensterputzen und Storenreinigen sparen. Doch nur kurz Wischen reicht für eine besenreine Wohnungsabgabe nicht.
01.09.2022
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Wann muss ich die Wohnung besenrein abgeben?
Ein Umzug ist aufwendig. Neben der ganzen Packerei erfordert eine reibungslose Abgabe auch die Reinigung der alten Wohnung. Wie gründlich geputzt eine Wohnung sein muss, geben Richtlinien der Liegenschaftenverwaltung oder der Mietvertrag vor. Darin werden oft Formulierungen wie «sorgfältig gereinigt» oder «in einem sauber gereinigten Zustand» verwendet. Das heisst: Sie müssen die Wohnung und die Nebenräume (z.B. Keller und Garage) überall gründlich reinigen. Das gilt übrigens auch, wenn im Vertrag keine Details zur Reinigung stehen. In der Schweiz wird meistens eine solche gründliche Reinigung verlangt.
Besenrein müssen Sie Ihre Wohnung nur dann abgeben, wenn das explizit so im Vertrag geschrieben steht. Eine besenreine Abgabe ist besonders in der Nordwestschweiz verbreitet. Wer die Wohnung besenrein abgeben muss, zahlt in der Regel zusätzlich eine Reinigungspauschale von durchschnittlich 6 Franken pro Quadratmeter an den Vermieter. Die besenreine Abgabe verlangt zwar eine weniger gründliche Reinigung. Aber: Nur mit dem Besen einmal durch die Wohnung wischen, reicht trotz Reinigungspauschale nicht.
Was muss ich bei einer besenreinen Abgabe putzen?
Für eine besenreine Wohnungsabgabe sollten Sie alle Räume gründlich staubsaugen. Denken Sie dabei auch an Balkon, Terrasse und Garage. Entfernen Sie Spinnweben. Putzen Sie alle Einbauschränke und wischen Sie die Küchenoberflächen feucht ab. Reinigen Sie Einbaugeräte wie Kühlschrank oder Backofen gründlich und wechseln Sie den Abluftfilter.
Gröbere Flecken und Verschmutzungen sollten Sie entfernen. Das gilt für Böden, Decken, Wände und Oberflächen. Und auch Verkalkungen im Bad und der Küche müssen Sie beseitigen.
Achtung: Vergessen Sie nicht, sämtliche Räume und Schränke vollständig auszuräumen. Dazu zählt auch das Entfernen von selbst angebrachten Lampen im Keller, Regalen im Estrich oder Ähnlichem. Bei der Abgabe sollte nichts mehr vorhanden sein, was bei der Übernahme noch nicht da war.
Was muss ich nicht putzen?
In einigen Punkten unterscheidet sich die besenreine von der gründlichen Reinigung. Bei einer besenreinen Abgabe können Sie sich das Fensterputzen sparen, müssen die Storen nicht reinigen und nicht hinter Heizkörpern staubsaugen. Teppichboden müssen Sie zwar staubsaugen, aber nicht shampoonieren.
Übrigens: Das Schliessen von Dübellöchern müssen Sie als Teil des kleinen Unterhalts eigentlich selbst übernehmen. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt aber, die Löcher beim Auszug unberührt zu lassen. Die Kosten für das Zuspachteln durch einen Maler (in der Regel ein paar Franken pro Dübelloch) sind nämlich geringer als die Kosten für das fachmännische Beheben von nicht schön gespachtelten Löchern.
Lohnt sich ein Putzunternehmen?
Eine besenreine Wohnungsabgabe ist zwar weniger aufwändig als eine gründliche Endreinigung. Eventuell lohnt sich aber der Beizug von Profis. Das spart Zeit und Nerven. Falls Sie ein Putzinstitut engagieren, sollten Sie auf eine Abnahmegarantie bestehen. Allfällige Nachreinigungsarbeiten werden dann sofort und kostenlos erledigt.
Kommunizieren Sie gegenüber der Reinigungsfirma klar, was geputzt werden soll – und was nicht. Der Preis sollte durch den geringeren Reinigungsaufwand tiefer ausfallen im Vergleich zu einer umfassenden und gründlichen Reinigung. Bestellen Sie mehrere Offerten und vergleichen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 30.06.2021