Wie finde ich den passenden Psychiater oder Psychotherapeuten?
Psychotherapie wird von vielen Menschen in der Schweiz in Anspruch genommen. Den passenden Therapeuten bzw. die passende Therapie zu finden, ist oft sehr schwierig. Hier finden Sie nützliche Tipps, die die Suche vereinfachen.
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Haben Sie psychische Probleme? Suchen Sie professionelle Hilfe? Der Dschungel an Psychotherapeutinnen und -therapeuten in der Schweiz ist gross. Und für viele ist nicht klar, was einen Psychiater von einem Psychologen unterscheidet. Comparis hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Fachperson.
Psychiater, Psychologe oder Psychotherapeut?
Für medizinische Laien ist es verwirrend: Was unterscheidet Psychiater von Psychologen und was geschieht in einer Psychotherapie? Psychiater haben ein Medizinstudium abgeschlossen und danach eine Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Erst die bestandene Facharztprüfung macht sie zum Psychiater und ermöglicht ihnen, als ärztliche Psychotherapeuten zu arbeiten. Psychiater dürfen nicht nur therapeutische Gespräche führen, sondern auch Medikamente verschreiben, ihre Patienten körperlich untersuchen oder sie in die Klinik einweisen. Die Grundversicherung deckt die Leistungen von Psychiatern.
Psychologen sind demgegenüber keine Ärzte, sondern haben Psychologie studiert. Psychotherapeuten sind Psychologen mit einer staatlich anerkannten Weiterbildung in Psychotherapie. Ohne anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung und kantonale Berufsausübungsbewilligung dürfen Psychologen in eigener Praxis weder psychische Störungen feststellen noch Psychotherapien durchführen. Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verschreiben.
Grundsätzlich brauchen Psychiater und Psychotherapeuten, die in eigener Praxis Patienten behandeln, eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Und sie müssen im Medizinalberuferegister bzw. Psychologieberuferegister aufgeführt sein.
Die Grundversicherung übernimmt psychologische Psychotherapien, sofern der psychologische Psychotherapeut oder die Therapeutin bei einem Psychiater oder bei einer Psychiaterin angestellt ist und unter dessen/deren Aufsicht psychotherapeutisch tätig ist (so genannt delegierte Psychotherapie). Ab der 40. Therapiestunde muss ein Bericht an den Vertrauensarzt der Kasse geschickt werden zur Abklärung einer weiteren Kostendeckung. Ab 1. Juli 2022 dürfen psychologische Psychotherapeuten ihre Leistungen auf ärztliche Anordnung selbstständig über die Grundversicherung abrechnen.
Ambulante Zusatzversicherungen decken darüber hinaus auch einen Kostenanteil von frei praktizierenden Psychotherapeuten. Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) bietet eine Übersicht der Vergütungsleistungen der unterschiedlichen Krankenkassen.
FAQ
Was ist ein Psychiater?
Ausbildung: Medizinstudium, Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, anschliessende Fortbildung
Leistungen/Befähigung: Umfassende Behandlung, darf Medikamente verschreiben, darf Berufsunfähigkeitszeugnis ausstellen, darf Kliniküberweisungen veranlassen, Kostenübernahme durch Grundversicherung
Berufsausübungsbewilligung: Ja, muss vorhanden sein
Fachliche Aufsicht: Vorgeschrieben, falls keine Berufsausübungsbewilligung
Was ist ein Psychologe?
Ausbildung: Psychologiestudium
Leistungen/Befähigung: Kein Heilberuf, darf weder Diagnosen stellen noch psychisch Kranke behandeln oder Medikamente verschreiben
Berufsausübungsbewilligung: Muss vorhanden sein, falls therapeutisch tätig, vgl. psychologischer Psychotherapeut
Fachliche Aufsicht: Vorgeschrieben, falls therapeutisch tätig, vgl. psychologischer Psychotherapeut
Was ist ein psychologischer Psychotherapeut?
Ausbildung: Psychologiestudium mit staatlich anerkannter Weiterbildung zum Psychotherapeuten, anschliessende Fortbildung
Leistungen/Befähigung: Darf psychische Störungen feststellen, darf diese mit psychotherapeutischen Methoden behandeln, darf keine Medikamente verschreiben oder Berufsunfähigkeitszeugnisse ausstellen, Grundversicherung zahlt delegierte Psychotherapie (ab Juli 2022 auch eigenverantwortlich auf ärztliche Anordnung, aber ohne fachliche Aufsicht eines Psychiaters)
Berufsausübungsbewilligung: Muss vorhanden sein
Fachliche Aufsicht: Durch einen Arzt, vorgeschrieben für delegierte Psychotherapie (Änderung ab Juli 2022)
Wie finde ich den richtigen Psychotherapeuten?
Das Comparis-Ärzteverzeichnis hilft Ihnen bei der Suche nach einer Therapieperson in Ihrer Nähe. Zudem finden Sie bei einer Vielzahl von Psychiatern auch die Information, ob diese überhaupt noch neue Patientinnen und Patienten aufnehmen. Beachten Sie folgende Punkte bei der Wahl:
Sind die Mindestanforderungen vorhanden?
Psychiater: Medizinstudium und Facharzttitel
Psychotherapeut: Psychologiestudium und Ausbildung Psychotherapie
Wie gross ist die Berufserfahrung? (Anzahl Jahre)
Wo wurden die beruflichen Erfahrungen gesammelt?
Welche Ausbildungen in einer bestimmten Therapieform wurden absolviert?
Sind die Weiterbildungen möglichst aktuell?
Psychiater und Psychotherapeuten sind oft sehr ausgebucht. Eine ähnliche Lösung für Psychotherapeuten bietet comparis.ch aktuell noch nicht an.
Vereinbaren Sie einen Probetermin
Für den Erfolg einer Psychotherapie ist ein gutes Einverständnis mit der Therapieperson unabdingbar. Vereinbaren Sie zu diesem Zweck eine erste Sitzung zum Kennenlernen mit ihrer Wunschtherapeutin oder Ihrem Wunschtherapeuten. So können beide Seiten feststellen, ob eine Vertrauensbasis für eine Therapie möglich ist.
Was muss ein guter Psychotherapeut können?
Die Psychotherapie ist sehr persönlich. Darum spielt das Vertrauen in den Therapeuten eine wichtige Rolle. Sympathie ist zwar wichtig. Sie sollte aber nicht das alleinige Kriterium für Ihre Wahl sein. Folgende Aspekte weisen auf einen kompetenten Psychiater oder Psychotherapeuten hin:
Hört gut zu, stellt Sie als Patientin/Patienten ins Zentrum
Nimmt Sie ernst
Schafft Vertrauen und baut eine Beziehung zu Ihnen als Patientin/Patienten auf
Gibt greifbare und alltagstaugliche Handlungs- und Denkansätze mit statt komplizierter Theorien und Statistiken
Spricht Punkte im richtigen Moment an, findet den richtigen Zeitpunkt, um auch Unbequemes anzusprechen
Ist ausgeglichen
Wann zahlt die Krankenkasse Psychotherapie?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Psychotherapie durch einen Psychologen nur bei ärztlicher Aufsicht. Nach 40 Sitzungen muss eine weitere Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse erfolgen.
Ab Sommer 2022 wird das sogenannte Anordnungsmodell eingeführt. Dabei ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die nötige Therapie an. Diese kann auch durch freiberuflich tätige Psychologen erfolgen. Die Therapeutinnen und Therapeuten rechnen ihre Leistungen künftig direkt mit der Krankenkasse ab. Ein Arzt kann 15 Sitzungen bei einem Psychotherapeuten anordnen. Danach ist ein Informationsaustausch zwischen dem anordnenden Arzt und dem Psychotherapeuten nötig für eine mögliche Anordnung von weiteren maximal 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen muss vor einer Weiterführung der Psychotherapie eine Kostengutsprache beim Versicherer eingeholt werden.
Wie gehe ich vor?
Mit psychologischen Problemen können Sie entweder direkt einen Psychiater suchen oder auch (je nach Versicherungsmodell sogar zwingend) zuerst Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin aufsuchen. Sie überweisen Sie an einen Psychiater. Dieser ermittelt die Ursachen für Ihr Leiden. Anschliessend kann eine Therapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten oder Psychiater gestartet werden. In jedem Fall gilt: Scheuen Sie sich nicht, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.