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Augenarzt finden und besuchen: Das sollten Sie beachten

Wie finden Sie eine gute Augenärztin oder einen guten Augenarzt? Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Comparis informiert.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

12.02.2025

Eine Frau lässt sich bei einem Augenarzt untersuchen.

iStock / Jacob Wackerhausen

1.Wie finde ich einen guten Augenarzt in der Nähe?
2.Was macht einen guten Augenarzt aus?
3.Wann sollte ich zum Augenarzt?
4.Zahlt die Krankenkasse den Augenarzt?

1. Wie finde ich einen guten Augenarzt in der Nähe?

Fragen Sie nach Empfehlungen, etwa bei

  • Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt 

  • Bekannten

  • befreundeten Personen 

  • Ihrer Familie

Das Vertrauensverhältnis spielt bei ärztlichen Behandlungen eine wichtige Rolle.

Klären Sie ab, ob der gewünschte Augenarzt oder die Augenärztin neue Patientinnen und Patienten aufnimmt. Andernfalls fragen Sie bei dieser Praxis nach einer Empfehlung.

Im Verzeichnis für Augenärzte finden Sie eine Liste mit Fachpersonen in Ihrer Region.

Augenarzt in Ihrer Nähe finden

Neben einem Ärzteverzeichnis können auch spezielle Bewertungsportale für Ärztinnen und Ärzte hilfreiche Informationen bieten. Beachten Sie aber, dass die Anzahl der Bewertungen teilweise gering ist. Ausserdem zeigen die Bewertungen nicht immer die tatsächliche fachliche Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte.

2. Was macht einen guten Augenarzt aus?

Voraussetzung für eine gute Behandlung ist die Kompetenz der Ärztin oder des Arztes. Die Bezeichnung «Arzt» ist ein geschützter Begriff (Art. 12 MedBV). Neben dem Facharzttitel «Ophthalmologe/Augenarzt» sollte die Fachperson Ihrer Wahl ausserdem Folgendes mitbringen:

  • Erfahrung

  • Professionalität

  • Gute Kommunikationsfähigkeiten

Auch Mitgliedschaften in Fachverbänden können die Kompetenz einer Ärztin oder eines Arztes ausweisen.

Achten Sie bei der Auswahl einer Augenärztin oder eines Augenarztes auch auf die Praxisausstattung und Untersuchungsgeräte. Oftmals sind auf der Praxis-Webseite Fotos zu finden, die einen Eindruck davon vermitteln.

Eine Ärztin oder ein Arzt sollte ausreichend Zeit für Sie und Ihre Bedürfnisse aufwenden. Gute Fachpersonen gehen auf Ihre Fragen ausführlich ein und erklären Ihnen verschiedene Behandlungsmethoden sowie deren Vor- und Nachteile.

3. Wann sollte ich zum Augenarzt?

Ein Besuch bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt kann bei verschiedenen Symptomen erforderlich sein, wie zum Beispiel:

  • Augenschmerzen

  • Entzündungen am Auge

  • Verschlechterte Sicht

  • Plötzlich auftretende «tanzende Punkte» oder «Blitze»

  • Sehen von «Doppelbildern»

Probleme mit den Augen können vielfältige Ursachen haben. Am besten klären Sie die Beschwerden frühzeitig ab.

Gehen Sie ab einem Alter von 40 Jahren regelmässig zur augenärztlichen Kontrolle. Ab diesem Alter steigt das Risiko für Augenkrankheiten wie grauer Star (Katarakt), grüner Star (Glaukom) oder Makuladegeneration.

Bei Risikofaktoren wie Diabetes, Bluthochdruck oder einer familiären Vorbelastung kann eine regelmässige Kontrolle schon früher sinnvoll sein.

Treten bei Kindern Sehprobleme auf, ist ebenfalls eine augenärztliche Abklärung erforderlich.

Der graue Star oder Katarakt gehört zu den häufigsten Augenkrankheiten. Dabei trübt sich die Linse des Auges, wodurch Betroffene nach und nach die Sehkraft verlieren. Ohne Behandlung kann das zur Erblindung führen.

Bisher gibt es für den grauen Star nur eine Behandlungsmethode. Bei der wird die getrübte Linse durch eine künstliche ersetzt. Diese Linse ist in verschiedenen Ausführungen sowie mit speziellen Funktionen erhältlich, etwa mit Blaufilter. Ausserdem gibt es verschiedene Operationstechniken.

Ihre Grundversicherung trägt in der Regel die Kosten für die Operation und den Einsatz der einfachen Linse. Holen Sie sich aber unbedingt vor jeder Operation am Auge die Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse ein.

4. Zahlt die Krankenkasse den Augenarzt?

Im Gegensatz zum Zahnarzt bezahlt die Grundversicherung augenärztliche Leistungen bei Augenkrankheiten. Entscheidend für die Kostenübernahme ist der sogenannte Leistungskatalog.

Ob und welche Vorsorgeuntersuchungen die Krankenkasse bei Ihnen übernimmt, klären Sie am besten im Voraus mit Ihrer Krankenversicherung.

Sehhilfe ohne Krankheit

Ihre Krankenkasse bezahlt aus der obligatorischen Grundversicherung nichts für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Zusatzversicherungen beteiligen sich mit unterschiedlichen Beiträgen an Sehhilfen.

Für Kinder bis 18 Jahre bezahlt die Grundversicherung einen Beitrag von 180 Franken pro Jahr an ärztlich verordneten Brillen und Kontaktlinsen.

Sehhilfe aufgrund von Krankheit oder Operation

Leiden Sie unter einer Krankheit, trägt Ihre Grundversicherung einen Teil der Kosten – etwa bei Augenkrankheiten oder Diabetes.

Auch bei medizinisch notwendigen Sehkorrekturen beteiligt sich die Krankenkasse. Erkundigen Sie sich dort direkt.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 21.09.2022

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