Garage beschädigt Auto: Was muss ich tun?
Leider passiert es häufiger als gedacht: Das Auto wird für den Service oder Reifenwechsel in die Garage gebracht und nach der Rückgabe entdecken Sie einen Kratzer oder sogar eine Delle.
29.09.2022
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1. Garage verursacht Schaden bei Reparatur: Was nun?
a) Schadensfall mit eindeutiger Beweislage
Entdeckt man beim Rundgang ums Fahrzeug einen Schaden, sollte man den Garagisten sofort darüber in Kenntnis setzen und nach dem Aufnahmeprotokoll fragen. Sollte darauf kein Schaden vermerkt sein oder kann man es andernfalls mit Fahrzeugbildern von vor dem Garagenbesuch belegen, ist die Sachlage klar: Der Schaden ist in der Garage passiert. Diese wird den Schaden folglich über die Haftpflichtversicherung der Garage abwickeln. In einem solchen Fall kann für die Dauer der Reparatur bei Bedarf ein Ersatzwagen auf Kosten der Garage verlangt werden.
b) Schadensfall ohne eindeutige Beweislage
Fällt Ihnen eine Beschädigung erst später auf, sollten Sie die Garage in Kenntnis setzen. Allerdings lässt sich dann kaum mehr beweisen, dass der Schaden während des Garagenbesuchs entstanden ist. Am besten suchen Sie die Garage nochmals auf und lassen das Personal den Schaden prüfen. Am Ende bleibt Ihnen jedoch lediglich die Möglichkeit, den Schaden der Versicherung zu melden.
Ist das Fahrzeug nur leicht beschädigt (beispielsweise der Lack zerkratzt), deckt nur die Versicherung von Parkschäden inklusive Zerkratzen der Lackierung den Schaden. Diese kann jedoch meist nur beim Neukauf eines Fahrzeugs abgeschlossen werden. Bei einer einfachen Parkschadendeckung ist das Zerkratzen der Lackierung hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.
Kommt es zu einem grösseren Schaden (beispielsweise bei Beschädigung der Karosserie), ist dies durch die Parkschadendeckung gedeckt. Ist keine Parkschadenversicherung vorhanden, läuft der Schaden über die Vollkasko. Bei dieser sogenannten Kollisionskasko müssen Sie jedoch einen Selbstbehalt tragen. Das Auto bleibt in jedem Fall, getreu dem Motto «Nach dem Garagenbesuch ist vor dem Garagenbesuch», erneut in der Obhut der Garage. Die Kosten für ein allfällig benötigtes Ersatzfahrzeug müssen Sie in diesem Fall selber tragen.
2. Tipps gegen Ärger in der Autogarage
a) Fahrzeug waschen
Vor dem Besuch der Garage sollten Sie das Fahrzeug von aussen waschen. Das können Sie sowohl in einer Waschanlage als auch von Hand erledigen.
b) Fahrzeug auf Schäden kontrollieren
Ist das Fahrzeug erstmal sauber, sollten Sie es vor dem Besuch der Garage auf Schäden kontrollieren. In der Garage wird das Auto ebenfalls kontrolliert und allfällige Schäden im Aufnahmeprotokoll vermerkt; dennoch sollte bereits vorher selbst eine Kontrolle durchgeführt werden. Bei der Vorabkontrolle zu Hause empfiehlt es sich zudem, das Fahrzeug zu fotografieren.
c) Gemeinsames Abnahmeprotokoll mit der Garage
Ist der Service oder Reifenwechsel abgeschlossen, sollte das Fahrzeug unbedingt gemeinsam mit dem Garagenpersonal abgenommen werden. Sie sollten keinesfalls einfach den Schlüssel entgegennehmen und mit dem Fahrzeug davonfahren. Vielmehr sollten Sie einen gemeinsamen Rundgang ums Auto machen und schauen, ob die Karosserie keine Schäden aufweist. Dies erspart im Schadensfall viel Ärger.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.07.2016