Deckung
Mitgeführte Sachen / persönliche Effekten bei der Autoversicherung
Was sind «mitgeführte Sachen» bzw. «persönliche Effekten» bei der Autoversicherung? Lohnt sich die Zusatzdeckung? Comparis beantwortet die drängendsten Fragen rund um mitgeführte Gegenstände bei der Autoversicherung.
15.11.2022
iStock / Bill Oxford
1. Was sind mitgeführte Sachen?
«Mitgeführte Sachen» ist der Name für eine Zusatzdeckung der Autoversicherung. Die Zusatzdeckung war früher als «persönliche Effekten» bekannt. Das Produkt versichert Gegenstände, die Sie in Ihrem Auto tragen oder mitführen.
Mitversichert sind meist auch Dachboxen oder Topcases. Die Versicherung können Sie nur zusammen mit einer Kaskoversicherung abschliessen.
2. Mitgeführte Sachen bei der Autoversicherung: Lohnt sich das?
Haben Sie bereits eine Hausratversicherung? Dann lohnt sich die Zusatzdeckung «mitgeführte Sachen» bei der Autoversicherung oft nicht. Die Hausratversicherung bietet mit dem Baustein «einfacher Diebstahl auswärts» ähnliche Leistungen. Prüfen Sie den Deckungsumfang Ihrer Hausratversicherung, bevor Sie mitgeführte Sachen in Ihre Autoversicherung einschliessen.
Grundsätzlich lohnt sich die Zusatzdeckung für alle, die oft wertvolle Gegenstände in Ihrem Auto transportieren. Beachten Sie aber unbedingt die genauen Vertragsbedingungen. Nicht alle wertvollen Gegenstände sind versichert.
Welche Autoversicherung brauche ich?
Es gibt verschiedene Autoversicherungen und Zusatzdeckungen. Welche sind obligatorisch und sind Zusatzdeckungen sinnvoll? Comparis gibt Ihnen eine Übersicht zu den Autoversicherungen.
Haben Sie bereits die passende Lösung gefunden? Vergleichen Sie in unserem Autoversicherungsvergleich die Angebote und Prämien.
3. Mitgeführte-Sachen-Versicherung: Wie viel kostet sie?
Die Kosten hängen vom Anbieter und der Versicherungssumme ab. Pro Jahr zahlen Sie je nach Versicherung zwischen rund 15 und 30 Franken.
4. Welche Schäden an mitgeführten Sachen sind versichert?
Die Zusatzdeckung mitgeführte Sachen versichert Ihre Gegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung.
Achtung: Einige Versicherungen verlangen, dass die Schadensursache durch die Kaskoversicherung versichert sein muss. Nur dann zahlen sie Schäden an mitgeführten Gegenständen.
Ein Beispiel: Sie verursachen einen schweren Unfall. Ihre Kamera lag auf dem Vordersitz und ist jetzt kaputt. Die Deckung mitgeführte Sachen haben Sie mit der Teilkasko abgeschlossen. Die Teilkasko greift in diesem Beispiel nicht. Daher zahlt die Versicherung auch nicht für die defekte Kamera.
Beispiel Schadensfall mitgeführte Sachen
Wegen Starkregen ist Ihre Garage überflutet und das Wasser dringt in Ihr Auto ein. Im Auto befindet sich Ihr Laptop, der dadurch einen Totalschaden erleidet. Die Versicherung «mitgeführte Sachen» zahlt Ihnen das Geld für einen neuen Laptop.
Welche mitgeführten Sachen sind versichert?
Je nach Anbieter unterscheiden sich die Leistungen. Was für Ihren Anbieter gilt, steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Oft versichert sind:
Gepäckstücke wie Handtaschen und Koffer
Kleidung
Möbel
elektronische Geräte
Welche mitgeführten Sachen sind nicht versichert?
Versicherer schliessen Gegenstände aus der Deckung aus. Meist nicht versichert sind:
Zahlungsmittel wie Bargeld, Kreditkarten oder Wertpapiere
Wertsachen wie Schmuck, Edelsteine oder Medaillen
Sammlerstücke mit Liebhaberwert
Wiederherstellungskosten für Foto-, Video- und Tonaufnahmen und Computerdaten
Tiere und deren Heilungskosten
5. Sind mitgeführte Sachen gegen Diebstahl versichert?
Die Deckung mitgeführte Sachen zahlt grundsätzlich Diebstahlschäden. Die Voraussetzungen dafür sind:
Diebe stehlen Gegenstände aus dem verschlossenen Auto.
Diebe öffnen Gegenstände mit Gewalt, die an Ihrem Auto fest montiert und abgeschlossen sind.
Beispiel Schadensfall
Während Ihres Einkaufs schlägt jemand das Fenster Ihres Autos ein und entwendet Ihre teure Sonnenbrille aus dem Handschuhfach. Die Zusatzdeckung mitgeführte Gegenstände zahlt die Wiederbeschaffungskosten für die Brille.
6. Wie melde ich den Schaden an mitgeführten Sachen?
Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden gleich vor Ort. Notieren Sie sich die Zeit, den Ort sowie Namen, Adressen und Telefonnummern aller beteiligten Personen. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf.
Dokumente bereitlegen: Für die Schadensmeldung brauchen Sie verschiedene Dokumente. Legen Sie folgende Dokumente bereit: Fotos, falls vorhanden Unfallprotokoll und Polizeirapport.
Schaden melden: Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Das geht meist online, telefonisch oder per E-Mail.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.07.2019