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Bussenkatalog Motorräder: Strafen für Überholen bei Stau und mehr

An der Ampel den Stau überholen oder ohne Helm fahren: Wer sich auf dem Motorrad nicht an die Regeln hält, muss in der Schweiz mit einer Busse oder Anzeige rechnen. Comparis nennt 12 häufige Übertretungen und Vergehen.

Roman Heiz Foto
Roman Heiz

19.06.2024

Zwei Personen sitzen zusammen auf einem Motorrad.

iStock / Andrew_Mayovskyy

1.Mit dem Motorrad im Stau überholen in der Schweiz
2.Überfahren einer Sicherheitslinie
3.Loslassen des Lenkers
4.Fahren ohne Helm
5.Kinder ohne Kindersitz
6.Ohne Licht fahren
7.Motor vorwärmen
8.Rechts überholen
9.Fehlender Rückstrahler
10.Auf Trottoir fahren
11.Falsch parkieren
12.Nebeneinander fahren

1. Mit dem Motorrad im Stau überholen in der Schweiz

Es ist eines der häufigsten Vergehen von Motorradfahrern: sich bei Stau oder roter Ampel durch den stehenden Verkehr zu schlängeln.

Das ist nicht erlaubt: Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer dürfen weder links noch rechts vorfahren. Alle Verkehrsteilnehmer müssen ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beibehalten.

Busse bei Schlängeln durch stehende Kolonne

Busse bei «Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird»: 60 Franken

Sind die Regeln für Motorräder und Autos identisch?

Ob Schlängeln durch die stehende Kolonne, Fahren ohne Helm oder Kinder ohne Kindersitz: Bei Motorrädern und Rollern gibt es einige spezielle Regeln für Fahrer und Beifahrer. Das gilt sowohl für leichte Fahrzeuge als auch für schwere Motorräder mit einer Leistung von mehr als 35 kW.

Die Gesetze für Autos wiederum gelten immer auch für Motorräder.

Darum sind die meisten Vorgaben identisch – etwa die Regeln zur Sicherheitslinie, zum Rechtsüberholen, zum Fahren ohne Licht, zum Alkohol am Steuer und die Tempolimits.

2. Überfahren einer Sicherheitslinie

Eine durchgezogene Sicherheitslinie sollten Sie auf keinen Fall überfahren. Je nach konkreten Umständen stellt das eine einfache bis grobe Verkehrsregelverletzung dar.

Die Folge ist eine Busse über 140 Franken. Das gilt, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Andernfalls drohen eine Anzeige und ein Fahrausweisentzug.

3. Loslassen des Lenkers

Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer müssen während der Fahrt die Hände am Lenker haben. Wer während der Fahrt die Lenkvorrichtung loslässt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich nicht daran, riskieren Sie eine Verzeigung und ein administratives Verfahren.

4. Fahren ohne Helm

Wer in der Schweiz auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs ist, wird ebenfalls zur Kasse gebeten. Die Helmpflicht gilt übrigens auch für Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Motorrad-Schutzbekleidung.

Verstoss gegen Helmpflicht

Übertretung: «Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer von Motorrädern.»

Busse: 60 Franken

5. Kinder ohne Kindersitz

Buben und Mädchen unter 7 Jahren dürfen nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitfahren. Kinder müssen zudem Trittbretter oder Fussrasten problemlos benützen können. Das gilt auch für Kids über 7 Jahre. Achten Sie darauf, dass das Kind geeignete Schutzkleidung trägt.

6. Ohne Licht fahren

Während der Fahrt müssen Motorradlenker genau wie Autofahrer das Licht einschalten. Wer dagegen verstösst, wird mit einer Busse bestraft. Diese ist nachts bei beleuchteter Strasse höher als tagsüber.

Verstoss gegen Lichtpflicht

Busse bei fehlendem Licht tagsüber: 40 Franken

Busse bei fehlendem Licht bei beleuchteter Strasse nachts: 60 Franken

Busse bei fehlendem Licht in einem beleuchteten Tunnel: 60 Franken

7. Motor vorwärmen

Auch wenn es viele Motorrad-Fans reizt, dem Sound des eigenen Bikes zu lauschen: Ein unnötiges Vorwärmen oder Laufenlassen des Motors bei stillstehendem Fahrzeug ist nicht erlaubt. Schalten Sie den Motor erst ein, wenn Sie losfahren!

Bussgeld bei Vorwärmen

Übertretung: «Unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs.»

Busse: 60 Franken

8. Rechts überholen

Wie für Autofahrer gilt auch für Motorradfahrer: Rechtsüberholen ist verboten. Wer auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen rechts überholt, muss mit einer Geldbusse rechnen.

Bussgeld bei Rechtsüberholen

Busse innerorts: 140 Franken

Auf Autobahn und Autostrasse: 250 Franken

Je nach Gefahrensituation drohen statt einer Busse eine Anzeige und ein Fahrausweisentzug.

Gut zu wissen: Das «Vorbeifahren auf der rechten Spur» ist seit dem 1. Januar 2021 erlaubt. Was heisst das genau?

Unter diesen Umständen dürfen Sie rechts vorbeifahren:

  • Sie dürfen dazu nicht extra beschleunigen.

  • Sie dürfen nach dem Vorbeifahren nicht die Spur wechseln.

  • Sie dürfen nicht extra auf die rechte Spur wechseln, um vorbeizufahren.

Fahrzeugführerinnen und -führer, die sich auf der linken Spur befinden, müssen mit rechts vorbeifahrenden Fahrzeugen rechnen.

Beispiel: Das Fahrzeug vor Ihnen benutzt die linke Fahrspur – die rechte Fahrspur ist komplett frei. Unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit dürfen Sie rechts am Fahrzeug vorbeifahren.

9. Fehlender Rückstrahler

Motorradhalterinnen und Motorradhalter müssen einen Rückstrahler am Motorrad anbringen. Das ist Vorschrift in der Schweiz. Dies gilt sowohl fürs Inverkehrbringen als auch fürs Führen eines Motorrads. Bei Widerhandlung droht eine Ordnungsbusse.

Bussgeld bei fehlendem Rückstrahler

Inverkehrbringen: 60 Franken

Führen des Motorrads: 60 Franken

10. Auf Trottoir fahren

Das Befahren eines Trottoirs mit einem Motorrad ist verboten und wird mit einer Ordnungsbusse geahndet. Wer das Motorrad auf dem Trottoir bewegen möchte, muss zuerst absteigen und den Motor ausschalten.

Busse beim Befahren eines Trottoirs

Bussgeld beim Fahren mit einem Motorrad auf einem Trottoir: 100 Franken

11. Falsch parkieren

Motorräder dürfen Sie laut Gesetz nur auf den für Motorräder vorgesehenen Parkfeldern abstellen. Das Parkieren auf Velo- und Autoparkplätzen oder auf dem Trottoir ist nicht erlaubt.

In einigen Städten wie etwa in Zürich ist die Polizei kulant und toleriert parkierte Motorräder auf Trottoirs, sofern Passanten nicht behindert werden.

Parkgebühren für Motorräder

Mit der revidierten Signalisationsverordnung können Gemeinden seit dem 1. Januar 2021 gebührenpflichtige Parkfelder speziell für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes einführen. Aktuell bestehen dazu verschiedene politische Vorstösse und Pilotprojekte.

12. Nebeneinander fahren

Egal wie breit die Fahrspur ist: Beim Motorradfahren ist es nicht gestattet, nebeneinander zu fahren.

Eine Ausnahme besteht, wenn beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen das Nebeneinanderfahren geboten erscheint – und damit sinnvoll wie auch notwendig ist.

Die passende Motorradversicherung

Neben den Vorschriften lohnt es sich auch bei der Versicherung, genau hinzuschauen. Denn die Prämien unterscheiden sich je nach Versicherung stark. Und: Der teuerste Anbieter zahlt im Schadensfall nicht immer am meisten.

Motorradversicherungen vergleichen

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.04.2016

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