Krankenkasse: Versicherungen für Gäste und Touristen in der Schweiz
Gäste und Touristen aus bestimmten Ländern müssen für die Einreise in die Schweiz ausreichend krankenversichert sein. Comparis klärt auf.
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Reiseversicherung für Touristen
Personen aus einem EU- oder EFTA-Staat dürfen sich während eines vorübergehenden Besuchs der Schweiz bei Mutterschaft, Nichtberufsunfällen und Krankheit behandeln lassen. Das gilt nur für medizinisch notwendige Behandlungen. Für die Behandlung sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bereithalten. Aber Achtung: Der Leistungsanspruch und die Kostenbeteiligung richten sich im Behandlungsfall nach schweizerischem Krankenversicherungsrecht (KVG).
Touristinnen und Touristen, die von ausserhalb der EU/EFTA-Staaten einreisen, müssen für eine ausreichende Versicherung sorgen. Prüfen Sie internationale Krankenversicherungen, Reiseversicherungen oder Versicherungslösungen mit welt- oder europaweiter Deckung in Ihrem Wohnland.
Gästeversicherung
Krankenkassen bieten sogenannte Gästeversicherungen an. Je nach Herkunftsland benötigen Gäste für den Besuch in der Schweiz ein Visum für den Schengen-Raum. Diese Gäste müssen eine private Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30’000 Euro abschliessen. In diesem Fall bietet sich beispielsweise der Abschluss einer Gästeversicherung an. Die Versicherung lässt sich für bis zu 6 Monate pro Aufenthalt abschliessen.
Möchten Sie als Schweizerin oder Schweizer ins Ausland verreisen? Hier erhalten Sie Informationen zur Reiseversicherungsdeckung der Krankenkasse.