Franchise Krankenkasse: Welche Franchise lohnt sich?
Beim Abschluss Ihrer Grundversicherung müssen Sie sich für eine Franchise entscheiden. Comparis zeigt, was die Franchise ist und welche für Sie Sinn macht.
01.09.2024
iStock / FJZEA
1. Definition: Was ist die Franchise bei der Krankenkasse?
Die Franchise ist der Teil der Gesundheitskosten, den Sie selbst bezahlen müssen. Sie beträgt zwischen 300 und 2'500 Franken – bei Kindern zwischen 0 und 600 Franken.
Ihre Franchise bildet zusammen mit dem Selbstbehalt Ihre Kostenbeteiligung für medizinische Leistungen, die durch die Grundversicherung gedeckt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der Betrag, den Sie bei anfallenden Gesundheitskosten eigenständig zahlen müssen.
Der Selbstbehalt kommt erst zum Zug, wenn die Franchise ausgeschöpft ist. Das Prinzip: Sie beteiligen sich zu 10 Prozent an weiteren Gesundheitskosten. Das gilt bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 700 Franken bei Erwachsenen und 350 Franken bei Kindern. Alle weiteren Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.
Franchise Krankenkasse für Einwanderer erklärt: Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland
Mit der Kostenbeteiligung unterscheidet sich die Grundversicherung in der Schweiz z. B. von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Hier gibt es nur für bestimmte medizinische Leistungen oder Medikamente einen Selbstbehalt.
Eine «Franchise» wie in der Schweiz gibt es in Deutschland nicht. In der Regel müssen Sie z. B. bei der privaten Krankenversicherung Kosten bis zur Selbstbeteiligung selbst tragen. Alles, was im Kalenderjahr an Arzt- und Heilungskosten darüber liegt, übernimmt die Versicherung.
2. Welche Jahresfranchisen gibt es für Erwachsene und Kinder?
Die Franchise können Sie jedes Jahr neu wählen. Wählen Sie eine höhere Franchise als die vorgeschriebenen 300 Franken, gewähren Ihnen die Krankenkassen einen Prämienrabatt. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto höher Ihr Prämienrabatt.
Die Franchise-Stufen sind in der Verordnung über die Krankenversicherung (Art. 92 KVV) geregelt.
Franchise für Erwachsene ab 18 Jahren
Wählbare Franchise | Maximaler Prämienrabatt pro Jahr |
---|---|
CHF 300 | Kein Rabatt |
CHF 500 | CHF 140 |
CHF 1’000 | CHF 490 |
CHF 1’500 | CHF 840 |
CHF 2’000 | CHF 1’190 |
CHF 2’500 | CHF 1’540 |
Franchise für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Wählbare Franchise für Kinder | Maximaler Prämienrabatt pro Jahr |
---|---|
CHF 0 | Kein Rabatt |
CHF 100 | CHF 70 |
CHF 200 | CHF 140 |
CHF 300 | CHF 210 |
CHF 400 | CHF 280 |
CHF 500 | CHF 350 |
CHF 600 | CHF 420 |
Mit Ausnahme der Mindest- und Maximalfranchisen entscheiden Krankenkassen selbst, welche Franchise-Stufen sie für die Grundversicherung anbieten.
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3. Welche Franchise macht Sinn?
Welche Franchise sich lohnt, hängt von der Höhe der Gesundheitskosten im entsprechenden Versicherungsjahr ab.
Als Faustregel gilt:
Minimalfranchise von 300 Franken | Erwarten Sie Gesundheitskosten über 2’000 Franken, wählen Sie die tiefste Franchise-Stufe. Die Folge: Sie bezahlen mehr für Ihre Grundversicherung, müssen sich im Krankheitsfall aber weniger an Ihren Gesundheitskosten beteiligen. |
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Maximalfranchise von 2’500 Franken | Erwarten Sie Gesundheitskosten unter 2’000 Franken und könnten im Krankheitsfall auf einen Schlag 3’200 Franken bezahlen, wählen Sie die höchste Franchise-Stufe. Die 3'200 Franken setzen sich aus der Maximalfranchise (2'500 Franken) und dem maximalen Selbstbehalt (700 Franken) zusammen. |
Lohnen sich die Franchise-Stufe dazwischen?
Franchise-Stufen zwischen der Grundfranchise und der Maximalfranchise sind für Versicherte meist nicht lohnenswert. Sie bewirken einen zu geringen Rabatt.
Franchise erhöhen bei Kindern?
Bei Kindern lohnt sich in der Regel die tiefste Franchise-Stufe von 0 Franken. Der Grund: Kinder müssen relativ oft zum Arzt – und mögliche Krankheitskosten sind schwer vorherzusagen.
4. Franchise anpassen – wann und wie?
Möchten Sie die Franchise wechseln, müssen Sie Fristen und Formalitäten beachten.
Franchise senken: bis Ende November
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise müssen Sie der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November mitteilen.
Franchise erhöhen: bis Ende Dezember
Die Wahl einer höheren Franchise kann ebenfalls auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise müssen Sie Ihrer Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember mitteilen.
Unter zwei Voraussetzungen können Sie Ihre Grundversicherung auch per Ende Juni kündigen – und so einen Franchisewechsel erwirken. Die Mitteilung an die Krankenkasse muss in diesem Fall bis zum letzten Arbeitstag im März erfolgen.
Voraussetzungen:
Versicherung mit Standard-Modell und
tiefste Franchise von 300 Franken
Bei Wechsel der Krankenkasse per Mitte Jahr werden die bereits bezahlte Franchise und auch der Selbstbehalt angerechnet.
5. Franchise: Häufig gestellte Fragen
Die Mindestfranchise beträgt für Erwachsene 300 Franken, für Kinder 0 Franken.
Die Maximalfranchise beträgt für Erwachsene 2’500 Franken, für Kinder 600 Franken.
Die Franchise müssen Sie bei Leistungsbezug und Person pro Kalenderjahr höchstens einmal bezahlen.
Beziehen Sie keine Gesundheitsleistungen, entstehen für Sie keine Kosten.
Dasselbe gilt für Kosten bei Schwangerschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt müssen sich Frauen nicht an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Auch bei Kontrolluntersuchungen vor der 13. Woche sind schwangere Frauen von den Kosten befreit.
Nein, die Kostenbeteiligung bei Zusatzversicherungen ist anders geregelt.
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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 12.07.2022