Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn Sie jemandem unbeabsichtigt einen Schaden zufügen. Comparis erklärt, was eine Haftpflichtversicherung genau deckt und worauf Sie bei einem Abschluss achten sollten.
10.05.2023
iStock / cmannphoto
1. Brauche ich wirklich eine Haftpflichtversicherung?
Angenommen, Sie sind mit dem Velo unterwegs und übersehen beim Abbiegen eine Fussgängerin. Es kommt zur Kollision. Die Passantin stürzt und verletzt sich. Ohne Privathaftpflichtversicherung müssen Sie für die gesamten Kosten aufkommen. Je nach Verletzung und Folgekosten können diese mehrere hunderttausend Franken betragen.
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer haben eine Privathaftpflichtversicherung. Aus gutem Grund. Denn ein Missgeschick kann allen passieren. Zudem sind die Versicherungsprämien im Vergleich zu den Versicherungssummen relativ tief: Viele Anbieter haben eine Mindestdeckung von 5 Millionen Franken bei Drittansprüchen.
Wo gilt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Deckung der Privathaftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit. Allfällige Einschränkungen listen die Anbieter in den allgemeinen Versicherungsbedingungen auf.
2. Ist die Privathaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie gehört aber zur Grundausstattung, wenn es um Versicherungen geht.
Für Hundehalterinnen und -halter schreiben die meisten Kantone eine Haftpflichtversicherung vor.
3. Ab wann ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Alle volljährigen Personen sollten sich Gedanken über eine Haftpflichtversicherung machen. Besonders für folgende Aspekte ist eine Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert:
Auto
Die Haftpflichtversicherung fürs Auto ist in der Schweiz obligatorisch. Sie ist aber gesondert und macht einen Teil der Motorfahrzeug-Versicherung aus. Die freiwillige Privathaftpflicht hingegen deckt Schäden, die Sie als Verkehrsteilnehmer ausserhalb des eigenen Autos verursachen – wie z. B. auf dem Velo oder als Fussgängerin.
Kinder
Der Fussball landet in der Fensterscheibe. Beim Spielen kippt die teure Vase um. Oder Ihre Tochter malt ein Kunstwerk auf die Wand: Kinder sind manchmal unberechenbar. Alle Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Das kann schnell teuer werden.
Gut zu wissen: Mit einer Familiendeckung sparen Sie Prämien. In der Regel sind dann alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen wie Eheleute, Kinder oder WG-Bewohnende mitversichert.
Haustiere
Als Hundehalterin oder Hundehalter tragen Sie eine grosse Verantwortung. Wer einen Hund besitzt, muss in den meisten Kantonen aus gesetzlichen Gründen eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Sind Sie nicht sicher, wie Sie Ihren Hund versichern? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: Pflichtversicherung für Hundehalter.
Mietwohnungen
Sie wohnen in einer Mietwohnung? Dann ist die Haftpflichtversicherung ein Muss. Denn in den eigenen vier Wänden kann vieles passieren: ein Fleck auf dem Parkett, ein Sprung im Lavabo oder eine kaputte Fensterscheibe. Gewisse Immobilienverwaltungen verlangen sogar eine Mieterhaftpflichtversicherung – auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Hausbau
Auf der Baustelle können Personen- und Sachschaden schnell auftreten. In manchen Fällen springt die Haftpflichtversicherung hier ein. Die meisten Kantone schreiben zusätzlich eine Gebäudehaftpflichtversicherung vor. Damit Sie beim Hausbau optimal versichert sind, empfehlen wir unseren Artikel über Bauversicherungen.
4. Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Fügen Sie jemandem einen Schaden zu, haften Sie dafür. Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten solcher Schäden, sofern sie unabsichtlich verursacht wurden. Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Ansprüche aus folgenden Schadensfällen:
Schaden | Beispiel |
---|---|
Personenschaden | Beim Skifahren stossen Sie mit einer anderen Person zusammen, und sie bricht sich den Arm. |
Sachschaden | Sie verschütten versehentlich Rotwein über das teure Sofa Ihrer Freundin. |
Vermögensschaden | Ein Ladenlokal erleidet einen Umsatzverlust, weil Sie mit Ihrem Velo den Eingang versperren. |
Mögliche Zusatzdeckungen
Bei der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter Zusätze an für:
Grobfahrlässigkeit
Reiten von fremden Pferden
Jagd
5. Zahlt die Versicherung den gesamten Haftpflichtschaden?
Wie bei fast allen Versicherungen besteht auch bei der Haftpflicht ein Selbstbehalt. Das ist der Betrag, den Sie als versicherte Person selber tragen. Es gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.
Wichtig: Die Garantiesumme entspricht der Maximalentschädigung der Versicherungsgesellschaft pro Schadenereignis gegenüber Dritten. In der Regel beträgt die Garantiesumme 5 Millionen Franken, es sind je nach Versicherungsmodell aber auch nur 3 oder bis zu 10 Millionen möglich.
6. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Sie finden die genauen Ausschlüsse in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Nicht versichert sind beispielsweise folgende Ansprüche:
Ansprüche von einer im gleichen Haushalt lebenden Person
Vorsätzlich verursachte Schäden
Sach- oder Personenschäden verursacht durch Motorfahrzeuge (hier greift die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung)
Schäden aus beruflicher Tätigkeit
Schäden an eigenem Eigentum (diese übernimmt die Hausrat-Kaskoversicherung)
Grobfahrlässiges Handeln (ausser Sie schliessen zusätzlich einen Grobfahrlässigkeitsschutz ab)
Was passiert, wenn Sie versehentlich jemanden aus Ihrem Haushalt verletzen? Müssen Sie die Heilungskosten selbst tragen?
Nein. In diesem Fall übernimmt die Unfall- oder Krankenversicherung die Kosten. Ein Rückgriff auf Ihre Privathaftpflichtversicherung ist gesetzlich ausgeschlossen (Art. 75 ATSG).
Für Sie bedeutet das: Unfälle, die durch eine Person im gleichen Haushalt verursacht werden, führen zu keiner Versicherungslücke.
7. Worauf muss ich beim Abschluss der Haftpflichtversicherung achten?
Sie können Hunderte Franken pro Jahr sparen, wenn Sie Angebote vergleichen. Achten Sie dabei immer auf das einjährige Kündigungsrecht. So können Sie nach einem Jahr die Haftpflichtversicherung kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch.
Prämien sparen
Vergleichen Sie die Prämien für Privathaftpflichtversicherungen in der Schweiz.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019