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Anordnungsmodell für Psychotherapie: Krankenkasse zahlt Kosten

Die obligatorische Krankenkasse (Grundversicherung) bezahlt die Kosten für Psychotherapien auf Anordnung eines Arztes. Dieses Anordnungsmodell gilt seit 2022 und hat das Delegationsmodell ersetzt. Comparis erklärt die Neuregelung.

Roman Heiz Foto
Roman Heiz

17.08.2023

Junge Frau besucht Psychotherapie-Sitzung bei einer Psychotherapeutin mit Anordnungsmodell.

iStock / SDI Productions

1.Wer zahlt meine Psychotherapie?
2.Was bedeutet das neue Anordnungsmodell für mich?
3.Welche Anforderungen müssen Therapiepersonen erfüllen?
4.Welche Leistungen übernimmt meine Krankenkasse?

1. Wer zahlt meine Psychotherapie?

Seit Juli 2022 kann Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin eine Psychotherapie bei einer Psychologin oder einem Psychologen mit psychotherapeutischer Weiterbildung und kantonaler Berufsausübungsbewilligung anordnen.

Die Grundversicherung übernimmt zunächst 15 Sitzungen – unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt. Auf erneute ärztliche Anordnung sind maximal weitere 15 Sitzungen möglich.

Für mehr als 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse erforderlich. Eine psychiatrische Fachperson beurteilt Ihren Fall und sendet Ihrer Krankenversicherung gegebenenfalls eine Empfehlung zur Fortführung der Therapie. Ihre Versicherung entscheidet, ob und in welchem Umfang weitere Therapiestunden bezahlt werden.

Ist delegierte Psychotherapie weiterhin möglich?

Nein – das Delegationsmodell gilt nicht mehr. Heute findet nur noch das Anordnungsmodell Anwendung.

Bis Ende 2022 übernahm die Grundversicherung die Kosten für psychologische Psychotherapien, wenn Therapeutinnen und Therapeuten im Anstellungsverhältnis bei einem berechtigten Arzt tätig waren.

Wer zahlt meine ärztliche Psychotherapie?

Unabhängig von der Neuregelung gilt: Die Grundversicherung bezahlt ärztliche Psychotherapien. Der Unterschied zur psychologischen Psychotherapie ist, dass die ärztliche Psychotherapie durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater durchgeführt wird. Die obligatorische Krankenkasse übernimmt grundsätzlich bis zu 40 Sitzungen pro Jahr. Weitere Sitzungen sind auf ärztliche Beantragung möglich.

Was zahlt die Zusatzversicherung?

Durch die Neuregelung sind psychotherapeutische Leistungen bei ärztlicher Anordnung durch die Grundversicherung gedeckt. Fehlt der Therapeutin oder dem Therapeuten die Anerkennung für die Grundversicherung, übernehmen Zusatzversicherungen je nach Versicherungsbestimmungen einen Teil der Therapiekosten.

Dafür muss die Therapeutin oder der Therapeut von der Zusatzversicherung anerkannt sein. Eine ärztliche Anordnung ist dann nicht angezeigt.

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2. Was bedeutet das neue Anordnungsmodell für mich?

Das sind die Vorteile für Patientinnen und Patienten seit Juli 2022:

  1. Grundversicherung zahlt ärztlich verordnete Psychotherapie

  2. Erleichterter Zugang zu ambulanter Psychotherapie

  3. Mehr Auswahl bei der Therapeutensuche

  4. Kürzere Wartefristen

Vor der Neuregelung hatten viele Personen in der Schweiz keinen Zugang zu diesen Expertinnen und Experten. Die Anzahl delegierter Psychotherapie-Plätze war begrenzt. Eine Therapie über die Grundversicherung war darum nicht für alle möglich. Auch war die Auswahl möglicher Therapeuten eingeschränkt.

Ferner kann sich nicht jeder eine Zusatzversicherung leisten oder gar die Kosten für Therapiesitzungen selbstständig tragen.

Gut zu wissen: Psychologische Psychotherapeuten haben ein Diplom- oder Masterstudium in Psychologie, eine rund vier- bis sechsjährige Weiterbildung in Psychotherapie, mindestens drei Jahre Praxiserfahrung und eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Die Ausbildungszeit umfasst zusammen mit dem Psychologiestudium in der Regel 10 bis 12 Jahre.

3. Welche Anforderungen müssen Therapiepersonen erfüllen?

Für die Abrechnung gemäss Anordnungsmodell müssen Psychotherapie-Fachpersonen eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung in Psychotherapie vorweisen und im Besitz eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels in Psychotherapie sein. Sie müssen zudem mindestens drei Jahre klinische psychotherapeutische Erfahrung mitbringen und ihren Beruf selbstständig und auf eigene Rechnung ausführen.

Gut zu wissen: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bisher delegiert gearbeitet haben, müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie jene Therapeuten, die nicht delegiert tätig waren.

4. Welche Leistungen übernimmt meine Krankenkasse?

Die Grundversicherung übernimmt alle Leistungen der Psychotherapie. Dazu zählen auch Koordinationsleistungen (z. B. zwischen Arzt bzw. Ärztin und Therapeut bzw. Therapeutin) sowie Erstgespräche und Diagnosen. Da die Psychotherapie angeordnet wird, müssen Betroffene zunächst einen Termin beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin vereinbaren.

Wo finde ich eine passende Hausarztpraxis?

Finden Sie jetzt im Comparis-Ärzteverzeichnis einen Hausarzt oder eine Hausärztin in Ihrer Region. Je nach Praxis-Angaben sehen Sie sofort, ob neue Patienten aufgenommen werden.

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