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Einbürgerung in die Schweiz: Kosten und Voraussetzungen

Einbürgerung in die Schweiz: Was kostet eine Einbürgerung in die Schweiz? Wie läuft sie ab? Comparis informiert über Voraussetzungen, Kosten und Ablauf.

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Magdalena Soll

27.06.2024

Wo in der Schweiz ist Einbürgern am teuersten?

iStock / Andreas Haas

1.Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer?
2.Erwerbung des Schweizer Passes: Kosten für Ausländer
3.Kosten einer Einbürgerung in der Schweiz nach Kanton
4.Als Deutscher Schweizer werden: Ablauf der Einbürgerung

1. Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer?

Gemäss Schweizer Bundesrecht gibt es drei Möglichkeiten, das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten:

Sie sind Kind einer Schweizerin oder eines Schweizers? Dann bekommen Sie automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Das gilt auch für im Ausland geborene Personen. 

Wichtig: Im Ausland geborene Schweizerinnen und Schweizer müssen sich bis zu ihrem 25. Geburtstag bei einer schweizerischen Behörde melden. Sonst verwirken sie ihr Bürgerrecht. Ausnahme: Sie haben keine andere Staatsbürgerschaft.

Die Einbürgerung ist ein behördlicher Akt. Für die Einbürgerung in der Schweiz gibt es vier Möglichkeiten. 

Ordentliche Einbürgerung

Der Bund gibt vor: Sie haben mindestens zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt. Mindestens drei der letzten fünf Jahre vor Ihrem Antrag haben Sie am Stück in der Schweiz gewohnt. Ausserdem müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung C besitzen.

Die Kantone können zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzungen festlegen, zum Beispiel eine längere Mindestaufenthaltsdauer. 

Erleichterte Einbürgerung durch Heirat

Sie sind seit drei Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet. Sie müssen ausserdem mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen.

Eine eingetragene Partnerschaft müssen Sie für eine Einbürgerung in eine Ehe umwandeln. Dabei werden Ihnen die Jahre der eingetragenen Partnerschaft an die Ehejahre angerechnet.

Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration

Sie leben in der dritten Generation von Einwanderern in der Schweiz. Sie wurden in der Schweiz geboren. Diese Regelung gilt auch für staatenlose Minderjährige, die mehr als fünf Jahre in der Schweiz leben.

Wiedereinbürgerung

Sie hatten das Schweizer Bürgerrecht. Sie haben aber

  • Ihr Bürgerrecht verwirkt: Sie wurden als Kind eines Schweizer Elternteils im Ausland geboren. Haben Sie sich bis zum 25. Geburtstag nicht bei einer schweizerischen Behörde gemeldet, haben Sie Ihr Bürgerrecht verwirkt.

  • die Entlassung beantragt.

  • das Bürgerrecht verloren. Das war etwa bis 1952 der Fall, wenn eine Schweizerin einen ausländischen Mann geheiratet hat.

Die Voraussetzungen für das Bürgerrecht durch Adoption sind:

  • Die adoptierte Person ist noch nicht volljährig.

  • Das Kind bekommt durch die Adoption die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist auch keine erleichterte Einbürgerung möglich.

Mehr Informationen finden Sie im Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht.

Was heisst «erleichterte Einbürgerung»?

Die erleichterte Einbürgerung läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die ordentliche Einbürgerung läuft meist über Ihre Wohngemeinde. Da die Einbürgerung über das SEM erfolgt, müssen Sie auch keinen Einbürgerungstest machen. Sie müssen aber trotzdem genug Sprachkenntnisse und Wissen über die Schweiz vorweisen.

Bei der erleichterten Einbürgerung gilt eine kürzere Mindestaufenthaltsdauer als bei der ordentlichen Einbürgerung. Ausserdem gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer der Kantone.

Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung in der Schweiz müssen Sie auch folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie haben sich erfolgreich integriert und sind vertraut mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Das bedeutet unter anderem:

    • Sie arbeiten oder absolvieren Ihre Ausbildung in der Schweiz.

    • Sie haben genug Sprachkenntnisse.

    • Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung der Schweiz.

  • Sie stellen keine Gefährdung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz dar.

2. Erwerbung des Schweizer Passes: Kosten für Ausländer

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben ein dreifaches Bürgerrecht. Sie sind nationale, kantonale und Gemeindebürger. Wollen Sie Schweizerin oder Schweizer werden, müssen Sie diese drei untrennbaren Rechte erwerben. 

Kosten für die ordentliche Einbürgerung

Bei der ordentlichen Einbürgerung müssen Sie Gebühren für alle drei Ebenen zahlen:

  • Bundesebene: 100 Franken für eine erwachsene Person, 150 Franken für Paare mit oder ohne minderjährige Kinder

  • Kantonale Ebene: bis zu 2’000 Franken pro Person

  • Gemeindeebene: 500 bis 1’000 Franken pro Person

Je nach Wohnort müssen Sie also bis zu 3’100 Franken pro Person für die Einbürgerung zahlen. Hinzu kommen Kosten für verlangte Dokumente.

Kosten für die erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz kostet für Erwachsene maximal 900 Franken. Das setzt sich zusammen aus den Kosten für die

  • erleichterte Einbürgerung: 500 Franken

  • Erstellung von Erhebungsberichten: maximal 400 Franken

Zusatzkosten der Einbürgerung

Die Einbürgerungsgebühren enthalten meist nur die Kosten für das behördliche Verfahren. Es kommen aber noch zusätzliche Kosten auf Sie zu:

Um Ihr Gesuch einzureichen, brauchen Sie verschiedene Dokumente. Die Behörden verlangen dafür oft eine Gebühr. Beispiele:

  • Strafregisterauszug: 17 Franken

  • Wohnsitzbestätigung: Je nach Gemeinde zwischen 10 und 35 Franken

  • Betreibungsregisterauszug: In der Regel 17 Franken plus Versandkosten

Auszug aus dem Zivilstandsregister: Meist 30 Franken. Aber: Sind Sie noch nicht in das Zivilstandsregister eingetragen, kommen dafür noch Kosten hinzu.

Sie müssen ausreichende schriftliche und mündliche Kenntnisse in einer Schweizer Landessprache nachweisen. Je nach Kanton ist eine Sprache vorgegeben. Dazu müssen Sie einen Test machen. Ausnahmen:

  • Die geforderte Sprache ist Ihre Muttersprache

  • Sie haben mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der geforderten Sprache besucht

  • Sie haben einen Abschluss der Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in der geforderten Sprache

    • Sekundarstufe II sind zum Beispiel Gymnasium, Lehre oder die Fachmittelschule

    • Tertiärstufe sind zum Beispiel Universität, Fachhochschule und eidgenössische Berufsprüfung

Ausreichend heisst meist:

  • Niveau B1 mündlich

  • Niveau A2 schriftlich

Einige Kantone verlangen auch bessere Sprachkenntnisse. Mehr Informationen finden Sie beim Fide-Sprachservice des SEM.

In den meisten Kantonen müssen Sie bei der ordentlichen Einbürgerung einen Einbürgerungstest ablegen. Der Test enthält Fragen über Grundkenntnisse in Politik und Gesellschaft der Schweiz. Er ist oft nicht bei den Kosten für die Einbürgerung inbegriffen.

Als Vorbereitung auf den Grundkenntnis-Test bieten verschiedene Institutionen Kurse an. In mehreren Kantonen können Sie ausserdem mit Beispielfragen den Test üben und den Fragenkatalog anschauen. Beispiele:

Wichtig: In manchen Kantonen ist der Einbürgerungskurs vor dem Test Pflicht. Das ist etwa in Solothurn der Fall.

Sie bekommen nach der Einbürgerung nicht automatisch die Identitätskarte (ID) und den Pass zugestellt. Sie müssen beides beantragen. Die Kosten sind:

  • ID: 65 Franken plus fünf Franken Porto

  • Pass: 140 Franken plus fünf Franken Porto

  • Kombiangebot aus Pass und ID: 148 Franken plus zehn Franken Porto

3. Kosten einer Einbürgerung in der Schweiz nach Kanton

Die untenstehende Tabellen zeigt, wie viel die ordentliche Einbürgerung in den Kantonen kostet. Die Kosten sind jeweils für eine Einzelperson.

Gibt es keine vom Kanton angegebene Spanne für die Kosten der Gemeinde, sind beispielhaft die grössten Gemeinden enthalten.

Kanton Kantonale Kosten Gemeindekosten
Aargau 750 1’500
Appenzell Ausserrhoden 1’000 maximal 2’000
Appenzell Innerrhoden* 1’000 -
Basel-Landschaft maximal 2’000 maximal 2’000
Basel-Stadt 600 700 bis 1’000
Bern 1’150
Freiburg 800 bis 1’500
Genf* 1’250 -
Glarus maximal 1’500 maximal 2’100
Graubünden 100 bis 1’300
Jura 500 bis 1’000
Luzern 350
Neuenburg 1’500 150
Nidwalden 1’000 bis 1’500 1’400 bis 1’600
Obwalden 1’000 meist 1’200
Schaffhausen 850 1’150
Schwyz 100 bis 500
Solothurn 1’000 bis 2’500 500 bis 3’000
St. Gallen 2’000
Tessin 800
Thurgau 800
Uri 500 bis 1’500
Waadt 450 100 bis 400
Wallis 600
Zug 400 bis 2’400 1’200 bis 2’400
Zürich 500

Stand: Juli 2024

*Nur der Kanton stellt die Gebühr in Rechnung. Gemeinden erhalten ihren Betrag vom Kanton.

4. Als Deutscher Schweizer werden: Ablauf der Einbürgerung

Der Ablauf der Einbürgerung unterscheidet sich je nach Kanton. Meist geht das Gesuch aber durch folgende Schritte, wobei die Reihenfolge nicht immer gleich ist:

  1. Sie beantragen die Einbürgerung bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde.

  2. Meist macht die Gemeinde eine Vorprüfung. Dazu gehören:

    a) die Aktualität der Daten und das Zivilstandsregister

    b) Kontrolle der Voraussetzungen und Vollständigkeit der Unterlagen

    c) Abklärung Ihrer Eignung, etwa im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder eines Grundkenntnis-Tests

  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sichert die Gemeinde Ihnen das Gemeindebürgerrecht zu.

  4. Der Kanton prüft Ihr Gesuch. Sind alle Angaben und Daten in Ordnung, sichert der Kanton Ihnen das Kantonsbürgerrecht zu.

  5. Der Kanton schickt alle Daten zur Prüfung an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM prüft etwa, ob Sie die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden.

  6. Es sind alle formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllt? Dann erhält die kantonale Einbürgerungsbehörde die Einbürgerungsbewilligung des SEM. 

  7. Die kantonale Behörde entscheidet dann abschliessend über Ihre Einbürgerung. Das muss sie laut Gesetz innerhalb eines Jahres tun. Sobald die Entscheidung der kantonalen Behörde rechtskräftig ist, erhalten Sie das volle Schweizer Bürgerrecht. Zeitgleich erhalten Sie auch das Bürgerrecht für Gemeinde und Kanton.

Mit dem Schweizer Bürgerrecht dürfen Sie an Volksabstimmungen oder Wahlen teilnehmen. Jüngere Einwandernde sollten auch die Militärdienstpflicht in der Schweiz berücksichtigen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.06.2024

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