Die Zweitwohnungsabgabe ist eine Lenkungsabgabe. Sie wird von einigen Gemeinden in Tourismuskantonen erhoben. In der Regel ist sie so ausgestaltet, dass sie die Besitzer dazu drängt, ihr Ferienhaus oder ihre Ferienwohnung touristisch zu bewirtschaften, statt sie ausschliesslich selbst zu nutzen. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsabgabe dürfen nur zur Förderung des Tourismus genutzt werden und nicht zur Finanzierung allgemeiner Gemeindeaufgaben.
Fallen weitere Steuern und Gebühren bei Zweitwohnungen an?
Wie bei einer als Wohnsitz genutzten Liegenschaft muss auch bei einer Zweitwohnung der Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden. Das gilt selbst dann, wenn diese, etwa wegen Lawinengefahr, nicht das ganze Jahr über benutzbar ist.
Muss bei einer Zweitwohnungsabgabe auch Kurtaxe bezahlt werden?
Nein. Die Zweitwohnungsabgabe ist als Systemwechsel von der Übernachtungsfrequenz zur Wohnungsgrösse gedacht. Man bezahlt also nicht mehr pro Übernachtung (bzw. eine Übernachtungspauschale). Neu bildet die Wohnungsgrösse die Basis für eine Jahrespauschale.
Wie hoch dürfen Zweitwohnungsabgaben sein?
Die Höhe der Abgabe darf sich betragsmässig nicht in der Grössenordnung jener Steuern bewegen, die am jeweiligen Ort auf Erwerbseinkommen und Vermögen erhoben werden. Sonst käme das einer Aufenthaltssteuer gleich, was gegen das Doppelbesteuerungsverbot verstossen würde.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.07.2019