Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Erwachsenen ab 26 Jahren gemäss Krankenversicherungsgesetz 15 Franken pro Aufenthaltstag im Spital bezahlen. Kinder und Erwachsene bis 25 Jahre, die sich noch in Ausbildung befinden, sind davon befreit. Dasselbe gilt für Mutterschaftsleistungen.
Wie wird der Betrag von 15 Franken begründet?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Patienten während ihres Aufenthalts im Krankenhaus keine Verpflegungskosten zuhause haben.