Gebührenanstieg bewirkt kalte Steuererhöhung
Der Staat hat im Jahr 2020 12,9 Milliarden Franken in Form von Gebühren eingenommen. Das sind rund 1470 Franken pro Einwohner. Zum Vergleich: 1990 waren es nur knapp 800 Franken.
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Staatliche Leistungen kosten. Die Höhe der Abgabe/Gebühr bestimmt in der Regel allein der Staat. Nur bei Steueranpassungen müssen Bürger oder Parlamente befragt werden. Bei den Gebühren haben die Verwaltungen mehr Spielraum. Doch auch hier gibt es Grundsätze: Sie dürfen nur die Kosten decken und müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Vorteil stehen, den die Bevölkerung aus der entsprechenden staatlichen Leistung ziehen kann. Man spricht auch vom Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip.
Kalte Steuererhöhung durch Gebührenanstieg
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Staatseinnahmen von der realwirtschaftlichen Entwicklung gelöst und sind deutlich stärker gestiegen als die Realwirtschaft. Von 1990 bis 2020 nahm das Brutto-Inlandprodukt um 92 Prozent zu. In derselben Zeit stiegen die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden um 134 Prozent. Noch stärker nahmen die Einnahmen durch Gebühren zu; nämlich um 142 Prozent (Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung 2022). Der frühere St. Galler Professor für Wirtschaftspolitik, Franz Jaeger, wies schon 2002 auf eine Verlagerung der Steuereinnahmen hin zu individuellen Abgaben hin. Die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Gebühren ohne Kompensation durch eine Steuersenkung bedeutet faktisch eine kalte Steuererhöhung.
Bei Verdacht auf Missbrauch: Meldung an den Preisüberwacher
Ob die als Gebühr erhobenen Kosten tatsächlich nur kostendeckend sind, ist im Einzelnen schwer nachzuprüfen. Kontrolliert wird die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips in der Regel erst, wenn jemand einen Gebührenentscheid gerichtlich anficht. Das ist jedoch selten der Fall - allein schon deshalb, weil es meist um kleinere Beträge geht.
Für eine Beschwerde können Sie sich an die Rechtsmittelbelehrung halten. Amtliche Gebührenrechnungen enthalten zumeist einen entsprechenden Hinweis. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Erhöhung oder Beibehaltung eines Preises können Sie das aufgrund von Art. 7 des Preisüberwachergesetzes dem Preisüberwacher schriftlich melden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Was ist das Äquivalenzprinzip?
Die Gebühr und die Kosten für das Gemeinwesen sollen einander entsprechen. Der Wert der staatlichen Leistung bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen für die abgabepflichtige Person oder nach den Kosten, die durch die Beanspruchung der Behörden entstanden sind. Bei staatlichen Monopolen, wie z. B. Nutzung des öffentlichen Grundes, gibt es oft keine Marktpreise. Das Äquivalenzprinzip kann in solchen Fällen nur beschränkt als Bemessungsgrundlage dienen. Bei Versteigerungen, wie der Frequenzvergabe, kann das Prinzip nicht angewendet werden, da die privaten Bieter den Preis bestimmen.
Was ist das Kostendeckungsprinzip?
Das Kostendeckungsprinzip bestimmt die obere Grenze einer Gebühr durch die effektiv entstandenen Kosten. Der Gesetzgeber kann dieses Prinzip bei Gebühren mit Lenkungszweck ausschliessen. Bei Konzessionsgebühren, Ersatzabgaben oder Monopolabgaben ist das Kostendeckungsprinzip nicht anwendbar.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.07.2019