Hundesteuer-Einnahmen sind innert 10 Jahren um mehr als die Hälfte gestiegen
Die Hundesteuer hat sich in den letzten zehn Jahren um mehr als die Hälfte verdoppelt. Das zeigt eine Analyse von Comparis. In Uster sind die Taxen am höchsten.
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Vater Staat hat die Hundebesitzer entdeckt. Die Einnahmen aus Hundesteuern sind innert eines Jahrzehnts um mehr als die Hälfte auf über 50 Millionen Franken gestiegen. Das zeigt eine Analyse von Comparis. In Uster erreicht die Hundesteuer mittlerweile fast das Dreifache der Taxe in Bellinzona. Abschreckend hoch ist die Abgabe für einen zweiten Hund in Basel.
Der Online-Vergleichsdienst comparis.ch hat die Hundetaxen der Kantonshauptorte und der grössten Schweizer Städte verglichen und ist dabei auf massive Unterschiede gestossen. In Bellinzona ist die Taxe für einen Hund mit 70 Franken am tiefsten und in Uster mit 200 Franken am höchsten. Aber auch in Winterthur, Zürich und Glarus sind die Taxen im Vergleich hoch.
«Einige Gemeinden versuchen offensichtlich, die Hundepopulation durch eine progressive Hundetaxe zu steuern. Nicht selten verlangen sie für den zweiten Hund den doppelten Tarif», beobachtet Comparis-Gebührenexperte Leo Hug. Besonders schmerzhaft ist das in Basel. Die Stadt verlangt für den zweiten Hund 320 Franken.
Kräftiger Zuwachs an Steuereinnahmen
Die Taxen für die Hundebesitzer haben sich in den vergangenen Jahren massiv verschärft. Im Jahr 2017 haben Kantone und Gemeinden über die Hundesteuer 50,5 Millionen Franken eingenommen. Zehn Jahre zuvor waren es nur 33,2 Millionen Franken. Das entspricht einem Anstieg um 52 Prozent. An der Anzahl Hunde kann es nicht liegen: Denn in derselben Zeit nahm die Hundepopulation um nur 12 Prozent auf 551'000 Hunde zu.
Die Gemeinden können die Hundesteuern im Rahmen kantonaler Leitlinien erheben. Sie werden zum Teil für die seit zwanzig Jahren übliche separate Entsorgung für Hundekot verwendet. Sie können aber auch für Zwecke genutzt werden, die nichts mit dem Hundewesen zu tun haben. Einen Teil ihrer Einnahmen aus Hundesteuern müssen die Gemeinden den Kantonen weitergeben. Im Jahr 2017 haben die Kantone 10,1 Millionen Franken oder 20 Prozent der Hundesteuern für sich beansprucht. Aktuellere Daten sind nicht erhältlich.
Hunde mit Sonderaufgaben meist steuerbefreit
Nicht für alle Hunde wird eine Taxe erhoben. Lawinen- und Katastrophenhunde aber auch Behinderten- oder Diensthunde sind in der Regel davon befreit. Viele Gemeinden sehen eine Ermässigung für Wachhunde auf Bauernhöfen vor. Luzern zum Beispiel kennt auch eine Ermässigung für Hunde zum Schutz abgelegener Häuser.