Rechtsschutz für Hauseigentümer: Was ist gedeckt?
Differenzen mit dem Mieter, Nachbarn oder dem Hausmeister? Streitigkeiten von Hauseigentümern werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. Aber Achtung: Die günstigen Basis-Versicherungen rechnen sich nicht.
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Der Privatrechtsschutz schützt (unter anderem) Ihre Rechte als Wohn- und Grundeigentümer. Günstige Basis-Produkte decken aber oft nur Teilbereiche ab.
Haben Sie Differenzen mit Ihrem Mieter, Ihrem Nachbarn oder mit dem Hausmeister? Die Kosten aus solchen rechtlichen Streitigkeiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung. In gewissen Fällen kann bereits die Gebäudehaftpflichtversicherung Abhilfe schaffen. Als Alternative bietet der Hauseigentümerverband seinen Mitgliedern bei kleineren Problemen oder Fragen Hilfe.
Privatrechtsschutz
Die Angelegenheiten einer Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer setzen sich aus verschiedenen Rechtsbereichen zusammen (hier ein paar Beispiele):
Schadenersatz: Wenn die Haftpflichtversicherung eines Dritten (oder wenn ein haftpflichtiger Dritter) nicht zahlen will. Ein Lastwagen beschädigt das Garagentor, seine Autoversicherung will aber die Reparatur nicht zahlen.
Arbeitsvertrag: Streitigkeiten des Versicherten mit Angestellten, die zum Unterhalt, zur Wartung oder Verwaltung des versicherten Gebäudes eingestellt wurden (beispielsweise Gärtner oder Hausmeister).
Eigene Versicherungen: Ihre Gebäudeversicherung findet, dass es nicht in ihrer Verantwortung liegt, Ihnen die Kosten eines Wasserschadens zurückzuzahlen.
Werkvertrag / Auftrag: Streitigkeiten aus einem Werkvertrag, welcher sich auf das versicherte Gebäude bezieht. Aber nur sofern für die Arbeiten keine offizielle Bewilligung erforderlich ist oder diese eine Gesamtbausumme von 100'000 Franken nicht überschreiten.
Nachbarliche Streitigkeiten: Beispielsweise ein Streit mit dem Nachbarn, wenn sein Haus Ihre Aussicht versperrt. Dieser Teil des Privatrechtsschutzes ist allerdings je nach Versicherung unterschiedlich geregelt. Gewisse Versicherungen schränken den Deckungsbetrag beim Nachbarrecht ein oder bezahlen nur eine einmalige Beratung durch einen Anwalt in einer bestimmten Höhe.
Eigentums- und Sachenrechte: Streitigkeiten um Eigentum und eingeschränkte Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf im Grundbuch eingetragene aktive und passive Dienstbarkeiten sowie Grundlasten und Grenzstreitigkeiten.
Vermietung: Streitigkeiten mit dem Mieter. Dieser Teil des Privatrechtsschutzes ist ebenfalls unterschiedlich gedeckt. Teilweise ist der Vermieterschutz auch als zusätzliche Option mitversicherbar.
Diese Rechtsbereiche sind nicht immer oder manchmal nur vereinzelt in einer Basisdeckung der Rechtsschutzversicherung inkludiert. Zudem sind einige Bereiche auf einen gewissen Betrag begrenzt. Die Sparvarianten der Rechtsschutzversicherungen lohnen sich für Hauseigentümer aus diesen Gründen kaum.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Prozess- und Anwaltskosten. Prämien und Leistungen der verschiedenen Versicherungen können aber variieren. Es lohnt sich, verschiedene Versicherungen zu vergleichen – die günstigste ist nicht zwingend die beste.
Tipp: Für Hauseigentümer lohnt sich die Investition in ein umfassendes Produkt. Vergleichen Sie die Leistungen der verschiedenen Versicherungen genau.
Wichtig: Beim Abschluss einer neuen Police bestehen die meisten Versicherungen auf eine Karenzfrist (Wartefrist). Diese variiert in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf dieser Frist einen Rechtsfall melden können. Dadurch vermeiden Versicherungen, dass erst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsfall bereits eingetreten ist.
Privat- und Gebäudehaftpflichtversicherung als passiver Rechtsschutz
Macht Sie jemand in Ihrer Rolle als Hauseigentümer für einen Schaden verantwortlich? Dann kann auch die Haftpflichtversicherung eintreten. Sie übernimmt gerechtfertigte und wehrt zudem ungerechtfertigte Ansprüche gegenüber Dritten ab (passiver Rechtsschutz). Dadurch kommt es meist gar nicht bis zu einem Prozess. Eine Haftpflichtversicherung tritt für den Hauseigentümer im Schadenersatzrecht ein. Dies aber nur, wenn er in seiner Rolle gegenüber Dritten haftpflichtig gemacht wird.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung tritt beispielsweise für Sie ein, wenn der Pöstler auf Ihrem vereisten Grundstück ausrutscht oder der Nachbar von einem Ihrer Dachziegel getroffen wird.
Handelt es sich beim Grundeigentum um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, welches ausschliesslich Wohnzwecken dient und selbst bewohnt wird, springt hierfür sogar Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Sobald es sich um mehr Wohnungen handelt oder diese gewerblich verwendet werden, ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung notwendig.
Hauseigentümerverband
Gegen einen Jahresbeitrag erhalten Mitglieder des Hauseigentümerverbandes eine telefonische Rechtsauskunft für die Bereiche Wohn- und Grundeigentum. Dies stellt jedoch keinen umfassenden Rechtsschutz dar. Zudem bezahlen Sie für die Beratung Telefonkosten: Für die ersten 19 Minuten 0.08 Franken pro Minute und ab der zwanzigsten Minute 1.90 Franken pro Minute.