Motorradversicherung wechseln
Möchten Sie Ihre Versicherung wechseln? Das muss nicht kompliziert sein. Comparis zeigt Ihnen, wann Sie die Motorradversicherung kündigen können und wie Sie dabei Geld sparen.
In 3 Schritten zur neuen Motorradversicherung
1. Prämien vergleichen
Die Höhe der Prämien für die Motorradversicherung kann je nach Anbieter stark variieren und es kommen laufend neue Produkte auf den Markt. Ein Vergleich verschiedener Angebote und ein Versicherungswechsel können sich somit lohnen.
2. Offerten vergleichen
Vergleichen Sie für Ihr Motorrad mehrere Versicherungsofferten und berechnen Sie Ihr Sparpotenzial.
3. Motorradversicherung rechtzeitig kündigen
Beachten Sie die Kündigungsfrist Ihrer Motorradversicherung. Comparis unterstützt Sie bei der Kündigungserinnerung und beim Kündigungsbrief.
Wann und wie kann ich meine Motorradversicherung wechseln?
1. Ordentliche Kündigung auf Vertragsablauf
Da sich ein bestehender Vertrag in der Schweiz ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sollten Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist rechtzeitig vor Vertragsablauf kündigen. Senden Sie hierfür das Kündigungsschreiben am besten eingeschrieben an Ihre bisherige Versicherung. Bei den meisten Gesellschaften, die Motorräder versichern, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Beachten Sie die Kündigungsfristen der verschiedenen Versicherungen. Auf comparis.ch können Sie gratis eine Kündigungserinnerung bestellen, damit Sie rechtzeitig per Mail an die Kündigung Ihrer Motorradversicherung erinnert werden.
2. Bei einer Prämienerhöhung
Falls die Versicherungsgesellschaft ihre Prämien oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für das folgende Versicherungsjahr ändert und der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden ist, kann dieser den Vertrag auf Ende des aktuellen Versicherungsjahres kündigen.
Ob Ihre Versicherung eine Kündigung auch bei einer Prämienreduktion erlaubt, erfahren Sie in deren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Achten Sie aber darauf, dass das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Versicherung ankommt.
3. Nach einem Schadensfall, den die Versicherung begleichen musste
Nach einem Schadensfall darf der Vertrag in der Schweiz sowohl von der Versicherung wie auch vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Falls die Versicherung für den Schaden aufkommt, hat der Versicherungsnehmer in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Im Anschluss wird die im Voraus bezahlte Prämie anteilsmässig zurückerstattet, vorausgesetzt der Schadensfall passiert nicht im ersten Versicherungsjahr und es handelt sich nicht um einen Totalschaden.
4. Bei einem Fahrzeugwechsel und/oder Halterwechsel
Wer sich ein neues Motorrad (Fabrikneu oder Occasion) kauft, kann ohne Weiteres die Motorradversicherung bzw. den Anbieter wechseln. Die bereits im Voraus bezahlte Prämie der bisherigen Versicherung erhält der Versicherte anteilsmässig zurückerstattet. Bevor Sie ein neues Motorrad beim Strassenverkehrsamt anmelden, brauchen Sie ohnehin einen neuen Versicherungsnachweis.
Wenn der Halter des Motorrads wechselt und somit das Kontrollschild auf eine andere Person übertragen wird, geht die Haftpflichtversicherung auf den neuen Halter über. Das heisst, das Motorrad ist vom ersten Tag an versichert. Nach der Übertragung des Fahrzeugausweises kann der neue Halter die Versicherung innerhalb von 14 Tagen kündigen und eine neue Versicherungspolice abschliessen. In diesem Fall erlischt die bisherige Versicherung ab dem Zeitpunkt, wenn der neue Anbieter im Fahrzeugausweis eingetragen ist. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung endet die Kaskoversicherung (Teil- und Kollisionskasko) auf das Datum des Halterwechsels und ist dann automatisch nicht mehr gültig. Der bisherige Halter erhält eine anteilsmässige Rückerstattung der bezahlten Prämie.
Spartipps Motorradversicherung
Nummern im Winter deponieren oder Sistierungsverzicht?
Sistierungsverzicht bedeutet, dass im Winter das Nummernschild nicht hinterlegt wird. Die Prämie wird für das ganze Jahr bezahlt – also auch im Winter, wenn man kaum mit dem Motorrad unterwegs ist. Dafür erhält man einen Rabatt von 25 bis 30 Prozent.
Wer im Winterhalbjahr fix auf das Motorrad verzichten will, entscheidet sich besser für die Variante Nummerndeponierung. In diesem Fall dürfte die Prämienersparnis in der Regel höher ausfallen.
Weniger Prämie dank Selbstbehalt
Bei der Kaskoversicherung können Sie den Selbstbehalt selber wählen und so die Prämie reduzieren. Allerdings fällt die Prämienreduktion nicht allzu stark ins Gewicht.
Zeitwert versus Zeitwertzusatz
Bei einigen Anbietern lassen sich Prämien sparen, indem man sein Motorrad bloss zum Zeitwert versichert. Zu bedenken ist aber, dass in den ersten Jahren ein Motorrad deutlich an Wert verliert. Wenn nun bei einem Totalschaden nur noch der Zeitwert vergütet wird, dann ist das einiges weniger als das, was aufgewendet werden müsste, um wieder ein neues Motorrad zu kaufen.
Wählen Sie die richtigen Zusätze
Je schlanker Ihre Versicherung, desto billiger. Klären Sie deshalb genau ab, welche Zusätze Sie wirklich benötigen. Eine Bonusschutzversicherung beispielsweise verhindert, dass nach einem Unfall die Bonusstufe angehoben wird. Prüfen Sie, wie gross Ihre Prämienerhöhung bei einem Schaden ausfallen würde. Wenn der Aufpreis nur gering ist, dann lohnt sich dieser Zusatz nicht. Soll Ihre Versicherung einspringen, wenn Sie stürzen und Ihre Töff-Bekleidung beschädigt wird oder wenn die Kleider gestohlen werden?
Versicherungsdeckung anpassen, wenn das Motorrad älter wird
Die Vollkaskoversicherung rechnet sich nur in den ersten Jahren, danach reicht eine Teilkasko aus. Ebenfalls prüfen sollten Sie die weiteren Zusätze. Auch die teure Parkschadenversicherung lohnt sich höchstens für neue Motorräder.
Kurze Vertragsdauer wählen
Mit einjährigen Verträgen bleiben Sie flexibel. Sollte dies bei Ihrer Versicherung nicht möglich sein, handeln Sie sich ein jährliches Kündigungsrecht aus. Denn auch so können Sie von neuen, günstigen Preisen profitieren. Die schadensfrei gefahrenen Jahre werden Ihnen bei der neuen Versicherung genauso angerechnet.