Selbstbehalte in der Motorradversicherung
Ein Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu übernehmen ist. Die Höhe des Selbstbehalts ist in der Police festgehalten.
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Selbstbehalte in der Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtverischerung werden für die verschiedenen Lenker unterschiedliche Selbstbehalte verwendet:
Selbstbehalt für Junglenker: Als Junglenker gilt, wer das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 1000 Franken.
Selbstbehalt für Neulenker: Hier sind Lenker gemeint, die über 25 Jahre alt sind, aber noch nicht zwei Jahre lang im Besitz eines Führerausweises sind. Der Lernfahrausweis gilt in diesem Fall nicht als Führerausweis. Der Selbstbehalt für Neulenker beträgt in der Regel CHF 500.
Selbstbehalt für übrige Lenker: Diese haben beim Schadenereignis das 25. Lebensjahr vollendet und sind seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins. In der Regel wird kein Selbstbehalt erhoben.
Selbstbehalte in der Kaskoversicherung
In der Police ist aufgeführt, bei welchen Ereignissen der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt zu tragen hat. Die Höhe der Beträge variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Beispiele für Deckungen, in denen ein Selbstbehalt vereinbart werden kann:
Diebstahlschäden