Prämienregionen Krankenkasse: Was gilt in welchem Kanton?
Die Prämie der Krankenversicherung hängt unter anderem von Ihrem Wohnsitz ab. Je nach Gemeinde unterstehen Sie einer anderen Prämienregion. Comparis klärt die wichtigsten Fragen.
11.07.2022
iStock / Michael Derrer Fuchs
1. Wieso gibt es Prämienregionen?
Die für die Krankenkassenprämien relevanten Gesundheitskosten innerhalb eines Kantons unterscheiden sich teilweise stark. Durch die Einteilung in mehrere Prämienregionen können Krankenkassen im gleichen Kanton unterschiedlich hohe Prämien festlegen.
Für die Regionen gelten zudem maximal zulässige Prämienunterschiede zwischen den Regionen:
Die Prämien von Region 1 und 2 dürfen maximal 15 Prozent auseinanderliegen.
Die Prämienunterschiede zwischen Region 2 und Region 3 dürfen maximal 10 Prozent betragen.
Die maximal zulässigen Prämienunterschiede gelten selbst dann, wenn die Kostenunterschiede in Wirklichkeit grösser sind.
Beispiel für Prämienunterschiede
2022 beträgt die durchschnittliche Erwachsenenprämie in der Stadt Zürich CHF 394.20 – in Wiesendangen zahlen Versicherte nur CHF 332.90. Der Grund dafür? Zürich liegt in der Prämienregion 1, Wiesendangen in der Prämienregion 3.
2. Wie viele Prämienregionen gibt es pro Kanton?
Pro Kanton gibt es maximal drei Prämienregionen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nimmt die Regioneneinteilung vor. Die Krankenkassen dürfen einen Kanton auch dann als eine Prämienregion betrachten, wenn das BAG für den Kanton mehrere Regionen vorsieht.
Zu welcher Prämienregion gehört meine Wohngemeinde?
Zu welcher Region Ihre Wohngemeinde gehört, können Sie der aktuellen Übersicht der Regionen des BAG entnehmen.
3. Wie viele Prämienregionen gibt es in welchem Kanton?
Die untenstehende Tabelle gibt eine Übersicht, in wie viele Prämienregionen die Krankenkassen den jeweiligen Kanton einteilen dürfen.
Kanton | Regionen | Kanton | Regionen |
---|---|---|---|
Aargau | Eine Region | Nidwalden | Eine Region |
Appenzell-Innerrhoden | Eine Region | Obwalden | Eine Region |
Appenzell-Ausserrhoden | Eine Region | St. Gallen | Drei Regionen |
Bern | Drei Regionen | Schaffhausen | Zwei Regionen |
Basel-Landschaft | Zwei Regionen | Solothurn | Eine Region |
Basel-Stadt | Eine Region | Schwyz | Eine Region |
Freiburg | Zwei Regionen | Thurgau | Eine Region |
Genf | Eine Region | Tessin | Zwei Regionen |
Glarus | Eine Region | Uri | Eine Region |
Graubünden | Drei Regionen | Waadt | Zwei Regionen |
Jura | Eine Region | Wallis | Zwei Regionen |
Luzern | Drei Regionen | Zug | Eine Region |
Neuenburg | Eine Region | Zürich | Drei Regionen |
4. Subventionieren Städter die tieferen Prämien der Landbevölkerung?
In ländlichen Regionen sind die Gesundheitskosten pro Person in der Regel tiefer als in den Städten. Das führt oft zur Annahme, dass die Stadtbevölkerung die Prämien der Landbevölkerung subventioniert.
Wo die Land- bzw. Stadtbevölkerung die medizinischen Leistungen bezieht, spielt für die Erfassung der Gesundheitskosten aber keine Rolle. Sämtliche für die Berechnung der Prämien massgebenden Kosten werden dem Wohnort der versicherten Person zugeordnet.