Rooming-in: Beim Kind im Spital übernachten
Rooming-in bezeichnet nicht nur das Übernachten eines Elternteils beim Kind. Es ermöglicht das Übernachten auch anderen engen Angehörigen. Comparis zeigt die verschiedenen Arten von Rooming-in und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.
28.06.2022
iStock / Nikola Stojadinovic
1. Rooming-in von Eltern beim Kind
Das Rooming-in ermöglicht das Übernachten eines Elternteils beim Kind im Spital.
24h-Rooming-in nach der Geburt
Nach der Geburt wechseln Mütter in die Wochenbettabteilung. Die meisten Spitäler bieten in diesen Abteilungen das sogenannte 24h-Rooming-in an. Ihr Kind darf Tag und Nacht bei Ihnen bleiben. In welcher Art von Zimmer Sie untergebracht werden, hängt von der Institution und Ihren Zusatzversicherungen ab:
Einzelzimmer sind meist für Personen mit einer privaten Spitalzusatzversicherung reserviert.
Frauen mit einer halbprivaten Spitalkostenversicherung profitieren von einer Unterbringung im Zweierzimmer.
Oft können Sie sich aber auch vor Ort upgraden lassen. Die Zusatzkosten müssen Sie selbst tragen. Informieren Sie sich bei Ihrem Wunschspital über die Wochenbettstationen.
2. Rooming-in: Sind die Kosten durch die Grundversicherung gedeckt?
Kosten fürs Rooming-in sind in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Eine Ausnahme davon bildet das Rooming-in von Mutter und Kind nach der Geburt. Das gilt jedoch nur für die allgemeine Abteilung.
3. Rooming-in von engen Angehörigen
Das Rooming-in ist je nach Institution auch für enge Angehörige möglich. Die Angehörigen dürfen dann im selben Zimmer oder in einem Hotelzimmer in der Nähe der Patientin oder des Patienten übernachten.
4. Zusatzversicherungen fürs Rooming-in
Möchten Sie im Krankheitsfall bei Ihrem Kind oder engen Angehörigen übernachten können, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Halbprivate oder private Spitalzusatzversicherungen bezahlen einen Beitrag ans Rooming-in. Je nach Krankenkasse erhalten Sie unterschiedlich hohe Beträge an die Kosten für die Übernachtung erstattet. Die Anzahl der vergüteten Tage ist meist beschränkt.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.05.2010