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Wohnungsbewerbung in der Schweiz

Bei der Wohnungsbewerbung sollten Sie einige Grundsätze einhalten. Mit den Tipps von Comparis heben Sie sich von Ihren Mitbewerbenden ab und wahren auch nach der Wohnungssuche ein gutes Verhältnis mit der Verwaltung.

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Magdalena Soll

25.07.2023

Menschen warten im Rahmen einer Wohnungsbewerbung auf die Wohnungsbesichtigung.

iStock / taikrixel

1.Hinterlassen Sie Eindruck
2.Geben Sie eine vollständige Bewerbungsmappe ab
3.Tabus bei der Wohnungsbewerbung
4.Tipps zum richtigen Umgang mit der Vermietung oder der Verwaltung

1. Hinterlassen Sie Eindruck

Sympathisch wirkende Interessierte haben bei der Wohnungsbewerbung bessere Chancen. Mit diesen einfachen Regeln wirken Sie überzeugend:

  • Achten Sie auf ein freundliches und gepflegtes Erscheinungsbild.

  • Stellen Sie sich mit Vor- und Nachnamen vor.

  • Zeigen Sie Interesse, indem Sie Fragen stellen. Seien Sie dabei aber nicht zu aufdringlich, sondern lediglich aufmerksam.

Der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist vor allem in den Städten umkämpft. Deshalb sollten Sie sich auf grosse Konkurrenz bei der Bewerbung um eine Mietwohnung oder ein Haus einstellen.

2. Geben Sie eine vollständige Bewerbungsmappe ab

Nach einer erfolgreichen Besichtigung überzeugt eine vollständige und sorgfältig aufbereitete Bewerbungsmappe mit allen wichtigen Bewerbungsunterlagen. Die Mappe können Sie entweder zur Besichtigung mitbringen oder gleich am nächsten Tag der Verwaltung übergeben.

Lesen Sie am besten genau durch, welche Anforderungen im Exposé gestellt werden. Dort finden Sie in der Regel auch einen Link zu einem Bewerbungsformular, das Sie ausfüllen können.

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sollten Sie Folgendes beachten:

Bei der Bewerbung darf die Vermietung oder Verwaltung nach hängigen Betreibungen und allfälligen Verlustscheinen fragen. Legen Sie den Betreibungsauszug den Bewerbungsunterlagen bei. Er darf nicht älter als drei Monate sein.

Gut zu wissen: Gemäss Eidgenössischer Datenschutzkommission dürfen Vermietungen erst nach dem Abschluss des Mietvertrags einen Betreibungsauszug verlangen. Das wird in der Praxis aber kaum umgesetzt.

Das Bewerbungsformular der Vermietung oder Verwaltung sollten Sie immer wahrheitsgetreu ausfüllen. Falsche Angaben können unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Das Bewerbungsformular darf nur nach Angaben zu objektiven Bewertungskriterien fragen. Einige Fragen sind also nur unter bestimmten Umständen nicht zulässig. Sowohl der Mieterinnen- und Mieterbund als auch die Eidgenössische Datenschutzkommission haben Übersichten mit zulässigen und unzulässigen Fragen zusammengestellt.

Die Vermietung oder Verwaltung darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung der bewerbenden Personen Referenzen von Dritten einholen. «Dritte» sind zum Beispiel die aktuelle Vermietung und die Arbeitsstelle. So überprüfen sie die Richtigkeit der Angaben.

Einen Ausweis darf die Vermietung oder Verwaltung erst zum Aufsetzen des Mietvertrages verlangen. Als Ausweis zählen zum Beispiel eine Kopie der Identitätskarte oder der Aufenthaltsbewilligung. Die Vermietung oder Verwaltung darf den Ausweis nur zum Überprüfen der Daten auf dem Anmeldeformular nutzen.

Ein Begleitschreiben ist nicht zwingend nötig. Es vermittelt der Vermietung oder Verwaltung aber einen besseren, persönlichen Eindruck.

In dem Begleitschreiben dürfen persönliche Informationen stehen. Warum sollten ausgerechnet Sie die Wohnung bekommen? Warum passen Sie zu den restlichen Mietern? Warum möchten Sie ausgerechnet in diese Wohnung ziehen?

In dem Begleitschreiben können Sie auch Ihre berufliche und familiäre Situation beschreiben und den Grund für Ihren Umzug nennen. Versuchen Sie, die Angaben kurz zu halten und nicht mehr als eine Seite zu schreiben.

Passende Immobilie finden

Gut zu wissen: Manche Vermietungen machen auf dem Anmeldeformular darauf aufmerksam, dass Sie bei Nichtunterschreiben des extra für Sie erstellten Mietvertrags eine Gebühr bezahlen müssen. Gemäss Mieterinnen- & Mieterverband müssen Sie jedoch in diesem Fall keine Entschädigung zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie ein entsprechendes Anmeldeformular unterschrieben haben.

3. Tabus bei der Wohnungsbewerbung

Manche Dinge sollten Sie bei einer Wohnungsbewerbung vermeiden. Dazu gehören:

  • Versäumen Sie keinen Termin, ohne abzusagen.

  • Treten Sie niemals unseriös oder unfreundlich auf.

  • Machen Sie der Vermietung oder Verwaltung keine Bestechungsgeschenke. Diese werden nicht angenommen und wirken unseriös.

  • Feilschen Sie nicht um den Mietpreis.

  • Versuchen Sie nicht, den Mietpreis durch übertriebenes Kritisieren des Mietobjekts zu drücken.

  • Lügen Sie nicht bei der Bewerbung, um besser dazustehen. Nur mit ehrlichen Angaben haben Vermietende die Chance, die Wohnung fair zu vergeben. So verringern Sie auch die Gefahr von späteren Streitigkeiten.

Hilfe für den Umzug

Ihre Bewerbung war erfolgreich? Herzlichen Glückwunsch. Schon bald können Sie in Ihre neuen vier Wände zügeln und Ihr eigenes, ganz persönliches Zuhause schaffen. Die Comparis-Umzugscheckliste hilft Ihnen, alle nötigen Angelegenheiten zu organisieren.

Sie brauchen Hilfe beim Umzug?

4. Tipps zum richtigen Umgang mit der Vermietung oder der Verwaltung

Für ein gutes Verhältnis zur Vermietung oder Verwaltung auch nach dem Umzug helfen Ihnen diese Tipps:

  • Überweisen Sie die Miete pünktlich und versäumen Sie keine Zahlungsfrist.

  • Halten Sie sich stets an die Hausordnung und an den Mietvertrag.

  • Halten Sie Vereinbarungen niemals nur mündlich fest. Setzen Sie stattdessen ein Schreiben auf, das beide Parteien unterschreiben.

  • Sprechen Sie bei Problemen zeitnah mit der Vermietung oder der Verwaltung. Dazu zählen auch defekte Glühbirnen im Treppenaufgang. Je schneller das Problem gelöst wird, desto weniger Zeit bleibt für Ärger.

  • Bleiben Sie auch bei Meinungsverschiedenheiten freundlich und sachlich.

  • Der Konflikt mit dem Vermieter lässt sich nicht lösen? Als Mitglied können Sie sich im Zweifel an den Mieterinnen- und Mieterverband wenden.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.06.2017

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