Unwetter: So wickeln Sie Schäden einfach ab
Es donnert, rumpelt und blitzt. Auch in der Schweiz hinterlassen Unwetter nicht selten Schäden im Millionenbereich. Finanzielle Engpässe sind die Folge. Wie Sie im Schadensfall richtig vorgehen, lesen Sie hier.
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Heftige Gewitter und Sturmböen – in der Schweiz keine Seltenheit. Unwetter verursachen Schäden in Millionenhöhe. Nach den Sachschäden drohen meist finanzielle Engpässe. Comparis nennt die wichtigsten Punkte für eine reibungslose Schadenabwicklung.
Ob Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmung – die Folgen eines Unwetterschadens stellen betroffene Hauseigentümer und Mieter oft vor grosse finanzielle Hürden. Versicherungen helfen, die Hürden zu meistern. So gehen Sie am besten vor:
1. Schadenmeldung
Die meisten Versicherungen bieten eine Schadenmeldung mittels Online-Formular an. Dies hat den Vorteil, dass Dokumente wie Schadenlisten, Fotos oder Belege direkt hochgeladen werden können. Allerdings: Die Reaktionszeit der Versicherungsgesellschaften dauert bei online eingereichten Schadenmeldungen in der Regel länger als per Telefon.
Online-Schadenformulare sowie die Hotlines der einzelnen Versicherungsgesellschaften:
Allianz Suisse (0800 22 33 44)
AXA (0800 809 809)
Basler Versicherungen (00800 24 800 800)
CSS Versicherung (0844 277 277)
ELVIA (0800 666 222)
Generali (0800 82 84 86)
Helvetia (+41 58 280 30 00)
Migros Versicherungen (+41 58 561 58 58)
Die Mobiliar (00800 16 16 16 16)
Simpego (+41 58 521 11 11)
smile.direct (0800 848 488)
Visana (0848 848 899)
Zurich (0800 80 80 80)
2. Offene Fragen klären
Viele Versicherungsgesellschaften verfügen über ein breites Netzwerk an professionellen Service-Partnern, die Unwetterschäden beheben. Zudem trägt die Hausratversicherung normalerweise die Kosten für solche Hilfeleistungen. Es ist Ihr gutes Recht, in solch herausfordernden Schadenlagen von der Versicherungsgesellschaft Hilfe zu erhalten. Sollte Ihre Hausratversicherung nicht Hand bieten, fragen Sie nach. Fachmännische Dienstleistungen umfassen unter anderem:
Reinigungs- und Sanierungshilfe (oft auch für die Protokollierung der beschädigten Sachen hilfreich)
Entwässerungshilfe
Bautrocknung
Schreinerservice
Elektrofachkräfte
Geruchsneutralisation
Mulden- und Entsorgungsservice
3. Schäden dokumentieren
Damit die Schadenzahlung möglichst schnell und angemessen ausfällt, notieren Sie alle beschädigten Objekte auf einer Schadenliste inklusive Kaufdatum, Marke und Preis. Machen Sie Fotos der beschädigten Sachen.
Wichtig: Geben Sie bei Einsendung der Schadenliste die gewünschte Zahlungsverbindung an, damit das Geld überwiesen werden kann.
4. Aufräumarbeiten mit Versicherung absprechen
Bei hohem Schadenausmass schicken die meisten Versicherungsgesellschaften einen Inspektor vorbei. Schadenaufnahme und -schätzung vor Ort können so genauer erfolgen. Belege und Schadenlisten können Sie dem Fachmann mitgeben. Erstellen Sie eine Kopie.
Wichtig: Kann die Schadeninspektion erst in einigen Tagen erfolgen, klären Sie mit der Versicherung ab, ob Sie bereits mit den Aufräumarbeiten beginnen können.
5. Nicht klein beigeben
Einige Versicherer übernehmen bei Bedarf Hotelübernachtungen. Andere ermöglichen eine kostenfreie psychologische Betreuung. Wer mit der gesamten Schadenabwicklung dennoch unzufrieden ist, sucht am besten das Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft.
6. Anbieterwechsel prüfen
Sie haben nach Schadenauszahlung die Möglichkeit, die Hausratversicherung zu wechseln (Kündigung spätestens 14 Tage nach Kenntnis der Schadenzahlung). Eine wichtige Rolle bei der Auswahl des geeigneten Versicherers spielt neben dem Sparpotenzial auch die Servicequalität. Letzteres zeigt sich meist erst, wenn der Schadenfall eintritt.
Beispiele versicherter Unwetterschäden
(abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts)
Sturmwind über 75km/h: Verbogene Velorahmen wegen umgefallener Bäume
Hagel: geborstene Glastische auf Balkonen
Hochwasser: überflutete Keller
Steinschlag: eingeschlagene Fenster und Glastüren
Erdrutsch: durch Schlammlawinen überdeckte Vorplätze
Grundwasser: in Innenräume eingedrungenes Grundwasser
Blitzschlag: beschädigte Elektrogeräte
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 04.02.2020