Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten
Was dürfen Sie von einem Arzt für Ihre Behandlung fordern? Informieren Sie sich auch über Ihre eigenen Pflichten.
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1. Darf mich ein Arzt als Patient ablehnen?
Ärzte sind nur in Notfällen dazu verpflichtet, Patienten anzunehmen. Ansonsten dürfen Ärzte die Patienten aufgrund von Überbelastung oder mangelnder fachlicher Qualifikation ablehnen. Auch säumige Rechnungszahler dürfen als Patienten abgelehnt werden. Eine Behandlungspflicht besteht erst, wenn eine Person von der Arztpraxis bereits als Patient aufgenommen wurde. Dieses vertragliche Verhältnis kann allerdings wieder gekündigt werden.
2. Selbstbestimmungsrecht: Was darf ich als Patient selbst bestimmen?
Urteilsfähige Personen können Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Gentests jederzeit verweigern. Ohne eine Zustimmung des Patienten darf kein medizinischer Eingriff vorgenommen werden. Ausserdem haben Patienten den Anspruch auf eine Zweitmeinung. Für den Fall einer Urteilsunfähigkeit können Sie Wünsche vorab in einer Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag festhalten. Ausgenommen sind übertragbare Krankheiten (z.B. Tuberkulose, Typhus). Hier können Ärzte eine Behandlung erzwingen.
3. Welche Rechte auf Aufklärung und Informationen habe ich?
Ärzte sind verpflichtet, Patienten persönlich und umfassend über deren Gesundheitszustand und die Behandlung zu informieren. Darunter fallen z.B. Behandlungsmöglichkeiten, Alternativen, Heilungschance, Risiken, Nebenwirkungen, mögliche Komplikationen und Kosten. Genauso haben Patienten auch ein Recht auf «Nichtwissen» und können somit den Empfang gewisser Informationen (z.B. genetische Untersuchungsergebnisse) ablehnen.
Die Beweislast der korrekten Patientenaufklärung liegt beim Arzt. Dieser kann auch nachträglich noch nachweisen, dass der Patient ein vernünftiger Mensch ist und der Behandlung sowieso zugestimmt hätte. Teilweise fordern Ärzte ihre Patienten auf, ein schriftliches Dokument zu unterzeichnen und damit die Aufklärung zu bestätigen. (Quelle: Bundesgesetz über den Datenschutz, Art. 8)
4. Dürfen Patienten ihre eigenen Patientendokumente einsehen?
Patienten dürfen jederzeit ihr Patientendossier einsehen und eine Kopie davon anfordern. Die behandelnden Fachleute – nicht nur Ärzte – müssen die Dokumente während zehn Jahren nach der letzten Erneuerung aufbewahren. Patienten können Fehler im Dossier melden. Diese sollten unverzüglich korrigiert werden.
Inhalte der Patientendokumentation (nicht abschliessend):
Symptome
Erhärtete Diagnosen
Operationsberichte
Anästhesieprotokolle
Aufklärungsprotokolle
Verlaufs- und Austrittsberichte
Angeordnete Behandlungen
Untersuchungsergebnisse (Laborwerte, Röntgenaufnahmen)
Überweisungen
Seit 2020 ist das elektronische Patientendossier (EPD) schweizweit verfügbar. Als Inhaberin oder Inhaber eines EPD können Sie mit einer sicheren Internetverbindung jederzeit auf Ihr Dossier zugreifen.
5. Schweigepflicht: Welche Informationen darf der Arzt weitergeben?
Ärzte stehen unter Schweigepflicht und dürfen ohne Einwilligung des Patienten keine Informationen an Dritte weitergeben. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind aber beispielsweise meldepflichtige Krankheiten (z.B. Tuberkulose) oder Offizialdelikte mit Strafverfolgung. (Quelle: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 321)
6. Sorgfaltspflicht
Alle Patienten haben das Recht auf eine sorgfältige Betreuung und Behandlung. Die Untersuchungen und Behandlungen müssen dem aktuellen Wissensstand und den anerkannten medizinischen Regeln entsprechen. Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler. Und nicht jeder Behandlungsfehler bedeutet auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Empfehlungen zur Vermeidung von Über- und Fehlversorgungen können Sie bei Smarter Medicine nachschlagen.
7. Rechte und Pflichten im Spital
Patienten müssen die Hausordnung des Spitals respektieren und Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Sie dürfen verlangen, dass medizinische Gespräche ausserhalb der Hörweite von Drittpersonen stattfinden. Patienten dürfen auch Besuchsmöglichkeiten einschränken.
8. Mitwirkungspflicht: Muss ich die Fragen vom Arzt beantworten?
Als Patient sind Sie verpflichtet, Fragen von Ärzten wahrheitsgemäss zu beantworten. Zudem liegt es in Ihrem Eigeninteresse, medizinische Fachpersonen über die Einnahme von Medikamenten, Allergien, frühere/bestehende Krankheiten etc. zu informieren. Fehlende Informationen können zu schweren Komplikationen führen.
9. Schadenminderungspflicht
Sie sind verpflichtet, den finanziellen Schaden z.B. gegenüber der Krankenkasse oder der IV gering zu halten. Unnötige Kosten strapazieren das Solidaritätsprinzip der Krankenversicherung, was wiederum zu erhöhten Krankenkassenprämien führt.
10. Habe ich das Recht auf Sterbehilfe?
Die direkte, aktive Sterbehilfe — also die gezielte Tötung eines Menschen, um sein Leiden zu beenden — ist in der Schweiz strafbar. Die passive Sterbehilfeleistung hingegen ist nicht verboten. Bei einer solchen wird bewusst auf lebensverlängernde Massnahmen verzichtet.