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Occasionskauf: Habe ich Garantie auf den Gebrauchtwagen?

Es muss nicht immer ein Neuwagen sein. Mit etwas Glück finden Sie Ihr Wunschauto als Gebrauchtwagen. Im Idealfall erhalten Sie eine Garantie auf das Auto. Comparis zeigt, worauf Sie dabei achten sollten.

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Andrea Auer

30.06.2021

Ein Schild mit der Aufschrift "Occasion" ist hinter den Scheibenwischern eines Gebrauchtwagens zu sehen.

iStock / AnnekeDeBlok

Neuwagen oder Occasionskauf: Dank Comparis, dem grössten Vergleichsportal der Schweiz, finden Sie Ihr Wunschauto oft auch als gebrauchtes Modell. Doch wie sieht es bei Occasionen mit der Garantie aus? Comparis gibt den Überblick.

1.Welche Formen der Garantie gibt es bei einem Gebrauchtwagen?
2.Worauf sollten Sie bei der Gebrauchtwagengarantie achten?
3.Was passiert, wenn der Gebrauchtwagen Mängel hat?
4.Zusatztipp: So erkennen Sie einen seriösen Händler

Einen guten Gebrauchtwagen zu finden, ist oft nicht einfach. Wenn Sie aber fündig geworden sind: Werfen Sie trotz Ihrer Begeisterung für das Fahrzeug einen genauen Blick auf das Auto und schauen Sie sich den Kaufvertrag genau an. Besonders bei den Garantiebestimmungen ist Vorsicht geboten.

Welche Formen der Garantie gibt es bei einem Gebrauchtwagen?

Zwei Begriffe sind im Zusammenhang mit Occasionen wichtig: Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie verpflichtet den Verkäufer dazu, das Fahrzeug ohne Mängel zu übergeben. Sie kann deshalb als «gesetzliche Mindestgarantie» bezeichnet werden. Im Rahmen einer vertraglichen Garantie kann ein Verkäufer die gesetzliche Vorgaben erweitern oder einschränken.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine zweijährige Gewährleistung für Neuwagen. Diese Frist darf nicht verkürzt werden. Bei Occasionsfahrzeugen kann die Gewährleistung auf ein Jahr nach Kauf beschränkt werden. Wichtig: Die Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden oder die Kundin. Sie sollten also schon aus diesem Grund genau hinschauen. Es haftet grundsätzlich der Verkäufer.

Die Fristen können zwar nicht angepasst werden. Doch andere Bestandteile schon. Sogenannte Garantieverträge beim Autoverkauf sehen etwa vor, dass nicht gleich das ganze Auto ersetzt werden muss, sondern eine Reparatur vorgenommen werden kann. Sowohl bei Neuwagen als auch bei Occasionen setzt der Händler die Regeln fest.

Deshalb unterscheiden sich die Garantien bei Laufzeit und Deckungsumfang. Lesen Sie also die entsprechenden Bestimmungen bei Occasionskäufen genau durch: Gewisse Teile des Fahrzeugs sind häufig von der Garantie ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel die Elektronik und Verschleissteile wie Bremsbeläge und Reifen.

Sie können eine unabhängige, von einer dritten Partei formulierte Occasionsgarantie abschliessen. Häufig anzutreffen ist etwa diejenige des Anbieters Quality1. Solche Garantien eignen sich bei Käufen bei Privaten oder unabhängigen Garagisten. Kaufen Sie ein Occasionsfahrzeug von einem der grösseren Autoimporteure, erhalten Sie oft auch dessen Garantie.

Worauf sollten Sie bei der Gebrauchtwagengarantie achten?

Unter Umständen greift noch die Herstellergarantie

In vielen Inseraten steht auch die «Herstellergarantie». Dieser Begriff ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich bietet der Hersteller und nicht der Verkäufer hier Gewähr für das Produkt. Für die Garantie spielt das Alter des Autos eine Rolle. Bei jüngeren Occasionen besteht oft noch die Herstellergarantie. Sie gilt für gewöhnlich 3 Jahre oder bis 100’000 km. Erkundigen Sie sich beim Kauf über eine noch vorhandene Herstellergarantie und allfällige Einschränkungen.

Wichtig: Trotz diesem Begriff sollten Sie sich bei Schäden an den Verkäufer wenden. Er ist die primäre Anlaufstelle für Schadensfälle.

Private Verkäufer geben weniger Garantien

Beim Occasionskauf in einer Garage ist eine Garantie von ein bis zwei Jahren üblich. Einige Händler bieten gegen einen Aufpreis zudem eine Garantieverlängerung an. Anders sieht es aus, wenn Sie den Wagen von einem privaten Besitzer kaufen. In diesem Fall gibt es meist keine Garantie. Zudem kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht vertraglich ausgeschlossen werden. Achten Sie bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags darauf, dass das nicht der Fall ist.

Stichwort Kaufvertrag: Er ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben. Sie sollten aber zur Sicherheit dennoch auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen.

Nicht alle Schäden werden übernommen

Generell müssen Sie bei Garantien die genauen Bedingungen kennen. Nicht alle Schäden während der vereinbarten Dauer, die nicht von Ihnen verschuldet wurden, sind durch die Garantie gedeckt. Vor allem bei längeren Garantien werden gewisse Bauteile oder Schäden – häufig etwa Verschleissteile wie Bremsbeläge, die Zündkerze oder bei Gebrauchtwagen die Reifen – ausgeschlossen.

Garantiepakete sind an Bedingungen geknüpft

Kaufen Sie eine Occasion bei der Herstellergarage, bietet diese oft ein spezielles Garantiepaket an. Die Schadensbehebung müssen Sie dann in der jeweiligen Vertragswerkstatt machen lassen. Eine weitere Bedingung ist die Einhaltung regelmässiger Inspektionsintervalle.

Was passiert, wenn der Gebrauchtwagen Mängel hat?

Je älter das Auto, desto mehr Gebrauchsspuren hat es in der Regel. Schauen Sie sich das Fahrzeug also vor dem Kauf genau an. Besichtigungen bei Tageslicht helfen, allfällige Mängel besser zu erkennen. Der Zustand des Innenraums gibt Ihnen erste Hinweise. Ein gepflegter Wagen ist schon mal ein gutes Zeichen. Gleiches gilt für den Lack, den Motorraum und den Unterboden. Doch als Laie lässt sich das meist nur schwer beurteilen. Worauf Sie besonders achten sollten, können Sie mit der Comparis-Checkliste überprüfen.

Stellen Sie nach dem Kauf dennoch Mängel an Ihrem Auto fest? Dann müssen Sie umgehend eine schriftliche Mängelrüge an den Verkäufer stellen. Das ist Voraussetzung für eine Reparatur oder Entschädigung. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Gebrauchtwagen noch während der Garantiezeit von einer Fachperson prüfen lassen. Nutzen Sie dazu die Technischen Zentren des TCS oder andere neutrale Kontrollstellen.

Gut zu wissen: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder fehlenden zugesicherten Fahrzeugeigenschaften gilt der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nicht.

Lesen Sie weitere Tipps für den Kauf einer Occasion.

Zusatztipp: So erkennen Sie einen seriösen Händler

Die Händlerqualität ist ein wichtiges Thema. Ein seriöser Occasionshändler legt Wert auf zufriedene Kundinnen und Kunden. Wenn Sie einen Besichtigungstermin abmachen, sollte das Fahrzeug bereitstehen. Der Verkäufer sollte von sich aus eine Probefahrt anbieten. Ebenso muss das Fahrzeug eine gültige MFK haben. Ideal ist, wenn diese neu gemacht wurde. Ein gutes Zeichen ist auch, wenn das Fahrzeug frisch ab Service angeboten wird. Das bietet Ihnen eine gewisse Sicherheit für einen guten Zustand. Wird Ihnen dann noch eine Garantie vertraglich zugesichert, können Sie nicht mehr viel falsch machen.

Tipp: Mit entsprechenden Checklisten arbeiten die Garagen der Autohersteller, wie etwa Audi. Darin wird in einer umfangreichen Liste der Zustand aller wichtigen Teile am Auto festgehalten.

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