Vertrag
Wann lohnt sich eine Vertragsanpassung?
Eine Vertragsanpassung kann die Prämienhöhe nennenswert beeinflussen. Ein Überblick, wann sich eine solche Anpassung lohnt.
03.10.2022
iStockphoto / Pattanaphong Khuankaew
1. Von Vollkasko zu Teilkasko
Für neue Fahrzeuge ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoll. Doch wenn das Auto in die Jahre kommt, lohnt sich die meist hohe Prämie ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr. Dann ist ein Wechsel von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskodeckung angezeigt. Als Richtwert gilt ein Fahrzeugalter von vier Jahren – diese Grenze hängt immer auch von den individuellen Bedürfnissen sowie vom Fahrzeugwert ab.
2. Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie auch die Versicherung wechseln. Die bereits bezahlte Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet. Ein Fahrzeugwechsel ist aber immer auch eine gute Gelegenheit, die alte Police an das neue Fahrzeug anzupassen. Sie können zum Beispiel von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskodeckung umsteigen.
3. Zwei Autos – eine Kontrollnummer
Haben Sie sich für die Anschaffung eines Zweitwagens entschieden, nutzen die Fahrzeuge jedoch nie gleichzeitig, können Sie ein Wechselschild beantragen. Die Versicherung gilt dann immer für das Fahrzeug, das gerade vorschriftsgemäss mit den Schildern ausgestattet ist.
Die Kaskodeckung kann in der Regel für jedes Fahrzeug individuell gewählt werden. Möglich ist also zum Beispiel für das eine Fahrzeug die Vollkaskodeckung, für das andere nur Teilkasko.
4. Umzug in einen anderen Kanton
Der Umzug in einen anderen Kanton zieht einiges an bürokratischem Aufwand nach sich und betrifft auch Ihr Auto. Zum einen müssen Sie innerhalb von 14 Tagen den Wechsel Ihrem neuen Strassenverkehrsamt melden.
Zum anderen müssen Sie Ihren neuen Wohnort auch Ihrer Versicherung bekanntgeben. Die Höhe Ihrer Prämie ist von Ihrem Wohnort abhängig und kann sich deshalb ändern.
5. Anpassung beim häufigsten Lenker
Beim Abschluss der Versicherung müssen Sie die häufigsten Lenkenden (es können eine oder mehrere Personen sein) angeben. Dies wird von den Versicherungen bei der Prämienkalkulation berücksichtigt.
Wenn Ihr Auto also zukünftig nur oder mehrheitlich von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner gefahren wird, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen. Ebenso müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn etwa Ihr nun volljähriges Kind das Auto ebenfalls fährt.
6. Anpassung der Fahrleistung
Gerade in den städtischen Ballungsgebieten steigen immer mehr Pendelnde auf Alternativen zum Auto um. Hinzu kommt die immer öfter genutzte Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Die Folge: Sie fahren wesentlich weniger Kilometer pro Jahr mit Ihrem Auto. Dies gilt es auch bei der Autoversicherung zu berücksichtigen. Passen Sie Ihre jährliche Kilometerleistung also realistisch an.
Tipp: Viele Versicherungen nutzen bei mehrjährigen Policen die Anpassungen, um die einstmals festgelegte Vertragsdauer wieder von vorn beginnen zu lassen. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen.
Im Gegenteil: Für die geänderte Versicherungspolice sollten Sie ein jährliches Kündigungsrecht beantragen. So bleiben Sie flexibel und können schneller von günstigen Angeboten profitieren. Denn: Ausserterminliche Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie und wann Sie die Versicherung vor Ablauf des Vertrags wechseln können, sehen Sie hier: Versicherung wechseln.
7. Gefahrsveränderung
Im Antragsformular hat die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer verschiedene Fragen beantwortet, die der Versicherungsgesellschaft zur Beurteilung des Risikos dienen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen zur Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Jahr, der Verwendung des Fahrzeuges etc.
Ändern sich im Laufe der Zeit nach Abschluss der Versicherung die Antworten auf diese Fragen, liegt eine Gefahrsveränderung vor. Versicherungsnehmende sind verpflichtet, solche Veränderungen der Gesellschaft sofort schriftlich mitzuteilen.
Gefahrserhöhung
Erhöht sich das Risiko, sprechen die Versicherungsgesellschaften von Gefahrserhöhung. Wenn Sie auf Ihre schriftliche Mitteilung hin nichts von der Versicherungsgesellschaft hören, erstreckt sich die Deckung auch auf das erhöhte Risiko. Falls die Versicherungsgesellschaft damit nicht einverstanden ist, muss sie innert 14 Tagen kündigen.
Gefahrsverminderung
Vermindert sich das Risiko, ist von einer Gefahrsverminderung die Rede. Die Versicherungsgesellschaft reduziert die Prämie. Einige Gesellschaften machen das ab dem folgenden Versicherungsjahr. Andere frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Meldung eingetroffen ist.
Tipp: Setzen Sie sich sofort in Verbindung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, wenn Sie zum Beispiel eine Alarmanlage in Ihren Wagen einbauen lassen, zusätzliche Airbags montieren lassen oder den Wagen nicht mehr im Freien, sondern in einer Garage parkieren. Je nach Risikoeinschätzung Ihres Versicherers kann dies die Prämie reduzieren.
8. Tuning des Fahrzeugs
Investieren Sie viel Geld in die Optimierung Ihres Autos, müssen Sie das unbedingt der Versicherung melden. Dadurch werden zwar höhere Prämien fällig, der Vorteil ist jedoch klar: Sie riskieren keine Unterdeckung und müssen im Schadensfall nicht mit Leistungskürzungen rechnen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.08.2020