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Kreditzinsen: Wie sie entstehen und ihr Einfluss auf die Kosten

Die Kriterien für die Zinshöhe und Kreditvergabe bei den Anbietern sind nur teilweise öffentlich. Orientieren Sie sich für die Anbieterauswahl deshalb nicht einfach am tiefsten Zins.

Wie wird die Höhe der Zinsen festgelegt?

Die Zinssätze sind je nach Kreditgeber unterschiedlich: Gewisse Institute haben fix definierte Zinssätze. Andere vereinbaren im Kreditvertrag einen Zins zwischen einem Minimum und dem Maximum der angebotenen Zinsspanne.

Für eine Zinsofferte werden Ihre persönliche und finanzielle Situation im Detail geprüft. Die Aufnahme- und Risikokriterien entscheiden also nicht nur ob, sondern auch zu welchen Konditionen Sie einen Kredit erhalten. Generell gilt: Je tiefer der Zins, desto höher die Anforderungen an den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin. Bei welcher Bank und zu welchem Zinssatz ein Kredit vergeben wird, hängt massgeblich von der Bonitätsprüfung ab.

Comparis-Tipp:

Die Kreditanbieter werben jeweils mit ihrem jeweiligen tiefsten Zins. Aktuell startet dieser bei 4,5 Prozent. Aber Achtung: Solche Schaufensterzinsen bekommen nur Personen mit einer hervorragenden Bonität unter speziellen Voraussetzungen.

Erfahren Sie mehr über die Kriterien für die Kreditvergabe

Bonitäts-Check oder Bonitätsprüfung – was bedeutet das?

20.04.2023

Wie hoch ist der Zins für Kredite in der Schweiz maximal?

Der Höchstzinssatz ist der gesetzlich festgelegte maximale Zins, den Kreditinstitute für die Vergabe eines Kredits verrechnen dürfen.

Er wird seit 2016 durch den Bundesrat in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz festgelegt und jährlich überprüft. So werden die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute berücksichtigt. Der gesetzliche Höchstzinssatz für Konsumkredite beträgt 11 Prozent.

Was ist der «effektive Jahreszins»?

Der effekive Jahreszins beschreibt die Kosten für den Kredit in Jahresprozent. Er muss per Gesetz im Konsumkreditvertrag aufgeführt sein und alle Kosten des Kredits berücksichtigen. Ist dies nicht möglich, müssen diese Kosten separat aufgeführt sein.

Zusätzliche Gebühren

Trotzdem darf ein Kreditanbieter Gebühren für Leistungen verlangen, die nicht direkt mit den Kreditkosten in Verbindung stehen, wie zum Beispiel für Mahnungen, Adressnachforschungen oder Administrationskosten bei vorzeitigem Vertragsausstieg.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Abschluss den Vertrag des Kreditinstituts. Bei Begriffen wie «Vermittlungshonorar» oder Ähnlichem handelt es sich um keinen seriösen Anbieter, denn ein Vermittler eines Privatkredits darf dem Kunden nie etwas verrechnen.

Laufzeit wählen

Kreditgeber in der Schweiz bieten Laufzeiten von 6 bis 120 Monaten an. Je länger die Laufzeit, desto teurer werden die Zinskosten. Die pünktliche Ratenzahlung ist wichtig. Kalkulieren Sie deshalb nicht bis an die Grenze Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Verspätete Zahlungen und Abzahlungsvereinbarungen wirken sich auf die Bonität aus. Ausfallende Zahlungen können bis zur Auflösung des Vertrags seitens des Anbieters führen.

Am einfachsten sichern Sie sich ab, indem Sie eine längere Laufzeit wählen und mehr als die geschuldete Rate zurückzahlen. Eine schnellere Rückzahlung ist gesetzlich jederzeit möglich und senkt die Zinskosten.

Comparis-Tipps:

  • Schätzen Sie Ihr Budget realistisch ein.

  • Denken Sie an Puffer für unregelmässige Ausgaben.

  • Wählen Sie eine längere Laufzeit.

  • Tätigen Sie Sonderzahlungen, wann immer es das Budget erlaubt.

Wie wird ein Kredit berechnet?

Die Faktoren für eine Kreditberechnung sind der Kreditbetrag, der Zinssatz und die Laufzeit. Die Laufzeit entscheidet, wie hoch die monatliche Rate ist. Läuft ein Kredit länger, ist die monatliche Rückzahlung tiefer. Der offene Kreditbetrag bleibt aber länger höher. Dadurch steigen die Zinskosten und damit die Gesamtkosten.

Kredit A Kredit B
Kreditbetrag CHF 20'000 CHF 20'000
Effektiver Jahreszins 6,90 % 8,90 %
Laufzeit 48 Monate 48 Monate
Monatliche Rate CHF 476.06 CHF 493.50
Gesamtkosten Kredit CHF 22’851.00 CHF 23’687.92

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).