Kreditlimite berechnen
Wie hoch ist mein maximaler Kreditbetrag?
Kreditrahmen-Rechner
Kredite bis CHF 80'000 fallen unter das Konsumkreditgesetz (KKG). Zum Schutz vor Überschuldung schreibt das KKG die obligatorische Prüfung der Kreditfähigkeit vor. So soll sichergestellt werden, dass die Amortisation des Kredits die Möglichkeiten des Kreditnehmers nicht übersteigt. Im Kreditrahmen-Rechner von comparis.ch können Sie Ihren maximalen Finanzierungsspielraum gemäss KKG-Richtlinien ermitteln.
Wie wird die Kreditlimite berechnet?
Der Kreditrahmen-Rechner von comparis.ch verwendet dieselbe Software (Kremo), die auch die Kreditinstitute nutzen.
Mit nur wenigen Angaben erreicht man einen guten Näherungswert:
So wird beispielsweise für die Krankenkassenprämie ein Durchschnittswert des Wohnkantons angenommen. Verschiedene andere Ausgaben werden ebenfalls mit Durchschnittswerten kalkuliert. Exakte Angaben oder Verpflichtungen – wie Leasing oder bestehende Kredite – fliessen erst in die Detailprüfung mit ein. Für diese ist eine Abfrage der IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) nötig.
Bei einer Kreditanfrage oder einer Kreditablösung werden Einnahmen und Ausgaben also genauer geprüft und möglicherweise entsprechende Nachweise (Dokumente) verlangt. Dies hängt auch vom Kreditanbieter, seiner Risikopolitik und dem Profil des Kreditnehmers ab.
Gut zu wissen: das KKG schreibt vor, dass ein Kredit nur in einer Höhe bewilligt werden darf, wenn der Gesamtbetrag (Monatsraten und Zinskosten) innert 36 Monaten mit dem pfändbaren Einkommen zurückbezahlt werden könnte.
Einige Kreditanbieter vergeben an Privatpersonen ungesicherte Kredite von maximal CHF 250'000. Der Schutz durch das KKG entfällt. Gleichzeitig schützen sich die Kreditanbieter natürlich auch dann durch eine detaillierte Risikoprüfung vor Zahlungsausfällen.
Mehr dazu finden Sie unter Voraussetzungen und Bonitätsprüfung.
Hier geht’s zur Kredit-Übersicht.
Der Kreditrahmen-Rechner von comparis.ch verwendet dieselbe Software (Kremo), die auch die Kreditinstitute nutzen.
Mit nur wenigen Angaben erreicht man einen guten Näherungswert:
So wird beispielsweise für die Krankenkassenprämie ein Durchschnittswert des Wohnkantons angenommen. Verschiedene andere Ausgaben werden ebenfalls mit Durchschnittswerten kalkuliert. Exakte Angaben oder Verpflichtungen – wie Leasing oder bestehende Kredite – fliessen erst in die Detailprüfung mit ein. Für diese ist eine Abfrage der IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) nötig.
Bei einer Kreditanfrage oder einer Kreditablösung werden Einnahmen und Ausgaben also genauer geprüft und möglicherweise entsprechende Nachweise (Dokumente) verlangt. Dies hängt auch vom Kreditanbieter, seiner Risikopolitik und dem Profil des Kreditnehmers ab.
Gut zu wissen: das KKG schreibt vor, dass ein Kredit nur in einer Höhe bewilligt werden darf, wenn der Gesamtbetrag (Monatsraten und Zinskosten) innert 36 Monaten mit dem pfändbaren Einkommen zurückbezahlt werden könnte.
Einige Kreditanbieter vergeben an Privatpersonen ungesicherte Kredite von maximal CHF 250'000. Der Schutz durch das KKG entfällt. Gleichzeitig schützen sich die Kreditanbieter natürlich auch dann durch eine detaillierte Risikoprüfung vor Zahlungsausfällen.
Mehr dazu finden Sie unter Voraussetzungen und Bonitätsprüfung.
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Rechenbeispiel: Kreditbetrag von CHF 20'000. Effektiver Jahreszins von 1) 4.90% bis 2) 10.95%. Ergibt Zinskosten bzw. Kosten für 36 Monate von 1) CHF 1'512.30 bis 2) CHF 3'380.05 und eine monatliche Rate von 1) CHF 597.55 bis 2) CHF 649.45. Kreditgeber bieten Laufzeiten zwischen 6 bis maximal 120 Monaten an.