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Quellensteuer im Kanton Tessin berechnen

Bruttoeinkommen (pro Monat)
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    Quellensteuer-Rechner Tessin: Ihre Vorteile

    Eine Lupe zeigt auf einen Arztkoffer.

    Einfache und genaue Berechnung

    Berechnen Sie Ihre Quellensteuer schnell und präzise anhand Ihres Lohns.

    Transparenz

    Transparenz und Planbarkeit

    Sie können Ihre steuerliche Belastung besser verstehen und vorausplanen.

    Schweizweite Abdeckung

    Kantonale Abdeckung Tessin

    Der Rechner berücksichtigt die spezifischen Steuersätze und Regelungen des Kantons Tessin.

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    Quellensteuer Tessin: Das Wichtigste in Kürze

    Schweizer Staatsangehörige zahlen ihre Steuern jährlich – anhand der provisorischen Steuerrechnung oder Schlussrechnung.

    Anders bei ausländischen Arbeitskräften ohne C-Bewilligung: Bei ihnen wird der Fiskalbeitrag jeden Monat durch den Arbeitgeber direkt an der Quelle als sogenannte Quellensteuer abgeführt. Der Arbeitgeber zahlt diese Steuer direkt an die Steuerbehörde im Kanton Tessin.

    In 3 Schritten die Quellensteuer im Kanton Tessin berechnen

    Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen in das entsprechende Feld ein. Das Bruttoeinkommen ist das Einkommen eines Arbeitnehmers vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

    Geben Sie die Form Ihrer Erwerbstätigkeit an. Unterschieden wird zwischen Haupterwerb, Nebenerwerb und Studium/Praktikum.

    Ein Haupterwerb liegt vor, wenn Sie nur eine Erwerbstätigkeit haben. Haben Sie zusätzlich zu Ihrem Haupterwerb eine weitere Erwerbstätigkeit, gilt das als Nebenerwerb.

    Geben Sie Ihren Familienstand an. Dieser bestimmt den jeweiligen Tarif der monatlichen Quellensteuer.

    Geben Sie zudem Ihre Konfession und die Anzahl Ihrer Kinder an.

    Leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft oder sind Sie verheiratet? Geben Sie an, ob beide Personen erwerbstätig sind (Doppelverdiener).

    Wer muss Quellensteuer bezahlen?

    Grundsätzlich sind folgende Personengruppen quellensteuerpflichtig:

    • In der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B und L.

    • Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

    Wer wird ordentlich besteuert?

    • Schweizer Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger.

    • Personen mit Niederlassungsbewilligung C.

    • Personen, die eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner mit Niederlassungsbewilligung C oder einem Schweizer Pass haben.

    Häufige Fragen zur Quellensteuer

    Grenzgänger aus Deutschland

    Sie zahlen in der Schweiz je nach Kanton maximal 4,5 Prozent Quellensteuer. Um unter den Steuersatz für Grenzgänger zu fallen, benötigen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt.

    In Deutschland zahlen Sie Einkommenssteuer. Die in der Schweiz bezahlten Steuern werden vom Steuerbetrag abgezogen.

    Kehren Sie aus beruflichen Gründen innerhalb eines Jahres an mindestens 60 Tagen nicht nach Deutschland zurück? Dann werden Sie zum vollen Tarif quellenbesteuert.

    Grenzgänger aus Österreich

    Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Österreich zahlen Quellensteuer wie in der Schweiz wohnende Personen. Sie zahlen keine Steuern in Österreich.

    Grenzgänger aus Liechtenstein

    Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Liechtenstein hängt die Besteuerung von der Art der Anstellung ab.

    • Arbeit in einem privatrechtlichen Unternehmen: Sie zahlen in der Schweiz keine Quellensteuer. Sie werden in Liechtenstein ordentlich besteuert.

    • Arbeit in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit finanzieller Beteiligung Liechtensteins: Sie zahlen in der Schweiz keine Quellensteuer. Sie werden in Liechtenstein ordentlich besteuert.

    • Arbeit in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen ohne finanzielle Beteiligung Liechtensteins: Sie zahlen Quellensteuer wie in der Schweiz wohnhafte Personen. Sie zahlen in Liechtenstein keine Steuer auf das Schweizer Einkommen.

    Die Höhe der Quellensteuer ist neben dem Steuerfuss des Kantons abhängig von Ihrem Einkommen. Das heisst: Die Quellensteuer unterscheidet sich von Person zu Person.

    Der Prozentsatz und Betrag Ihrer Quellensteuer sollte auf Ihrer Lohnabrechnung und dem jährlichen Lohnausweis stehen. Die Höhe der Quellensteuer bemisst sich an:

    • der Höhe Ihres Bruttoeinkommens

    • Ihrem Familienstand

    • Ihrer Konfession

    • Ihrem Wohnkanton

    Die fällige Steuer wird jeden Monat automatisch von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Ihr Arbeitgeber zahlt die Steuer dann direkt an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz. Für die Quellensteuer müssen Sie keine Steuererklärung einreichen.

    In einigen Fällen findet für Grenzgängerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) statt:

    • Sie verdienen mehr als 120’000 Franken brutto pro Jahr.

    • Sie haben am Ende des Steuerjahres oder der Steuerperiode ein steuerbares Vermögen von mindestens 80’000 Franken.

    • Sie erzielen in einem Steuerjahr weitere, nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte von mindestens 3’000 Franken. Dazu zählen etwa Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, Einkommen aus Wertschriften oder Alimente.

    Im Falle einer NOV zahlen Sie monatlich Quellensteuer und füllen einmal im Jahr eine Steuererklärung aus. Anschliessend müssen Sie entweder Steuern nachzahlen oder Sie bekommen Geld zurück. Dabei wird Ihnen die bereits bezahlte Quellensteuer auf die ordentliche Steuer angerechnet. Sie zahlen also nicht doppelt Steuern.

    • Quellensteuer in weiteren Kantonen