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650 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
auf Anfrage
7453 Tinizong
Cadras
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Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
650 m²
Beschreibung
Wohnbauland an ruhiger Lage für Sonnenverwöhnte
Vielseitige Möglichkeiten
Aktuell handelt es sich um die Parzelle Nr. 16 mit insgesamt 1'963 m² und sie liegt zu 100% in der Wohnzone 3 sowie in der Gefahrenzone 2. Dank der Hanglage und der bereits rundum bestehenden Gebäuden lässt sich die Parzelle mit optimaler Einbettung Ihres Wohntraums bebauen. Das Wohnbauland kann wie bestehend als ganze Parzelle oder als einzelne Parzellen erworben werden. Bei einer Parzellierung in separate Grundstücke werden die Mutations-/Vermessungskosten von der Verkäuferschaft übernommen.
Bei einer Bebaung des bestehenden Gesamtgrundstücks können Sie ein Mehrfamilienhaus (1. Wohnsitz) im Sinne eines Investitionsobjekts realisieren. Für Einfamilienhäuser (1. Wohnsitz) empfiehlt sich eine Drittelung der Parzelle, wodurch drei rund 650 m² grosse Grundstücke parzelliert werden können. Es bestehen keine Architektur- oder anderweitige Verpflichtungen. Nutzen Sie die seltene Gelegeneheit und realisieren Sie Ihr eigenes Projekt mitten in einem sonnigen, intakten Bündner-Tourismusgebiet! Für weitere Informationen und Erklärung baurechtlicher Details sind wir gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Aktuell handelt es sich um die Parzelle Nr. 16 mit insgesamt 1'963 m² und sie liegt zu 100% in der Wohnzone 3 sowie in der Gefahrenzone 2. Dank der Hanglage und der bereits rundum bestehenden Gebäuden lässt sich die Parzelle mit optimaler Einbettung Ihres Wohntraums bebauen. Das Wohnbauland kann wie bestehend als ganze Parzelle oder als einzelne Parzellen erworben werden. Bei einer Parzellierung in separate Grundstücke werden die Mutations-/Vermessungskosten von der Verkäuferschaft übernommen.
Bei einer Bebaung des bestehenden Gesamtgrundstücks können Sie ein Mehrfamilienhaus (1. Wohnsitz) im Sinne eines Investitionsobjekts realisieren. Für Einfamilienhäuser (1. Wohnsitz) empfiehlt sich eine Drittelung der Parzelle, wodurch drei rund 650 m² grosse Grundstücke parzelliert werden können. Es bestehen keine Architektur- oder anderweitige Verpflichtungen. Nutzen Sie die seltene Gelegeneheit und realisieren Sie Ihr eigenes Projekt mitten in einem sonnigen, intakten Bündner-Tourismusgebiet! Für weitere Informationen und Erklärung baurechtlicher Details sind wir gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.
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