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1454 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
sofort
Kaufpreis pro m²
CHF 490
5236 Remigen
Brunnmattstrasse
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Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
sofort
Grundstückfläche
1'454 m²
Kaufpreis pro m²
Kaufpreis pro m²
CHF 490
Beschreibung
1'454 m2 Gewerbebauland ohne AZ-Beschränkung, mit baubewilligtem Ge...
Sie haben auf diesem unbebauten Grundstück die Möglichkeit, Ihre Gewerbeliegenschaft nach Ihren individuellen Vorstellungen zu planen und zu realisieren.
Die rechteckige, ebene Parzelle (Grundmasse circa 52 x 28 Meter) ist zur Zeit landwirtschaftlich als Acker genutzt. Westseitig besteht mit der Nachbarparzelle Nummer 552 ein gegenseitiges Grenzbau- und Anbaurecht.
Die Gewerbezone G ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber und für betriebsnotwendiges Personal zulässig. Gewerbebauten müssen sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einordnen.
Es besteht die Möglichkeit ein baubewilligtes Projekt ohne Architekturverpflichtung mit einem Gewerbebau sowie einer Wohnung im Attikageschoss zu übernehmen. Der Gewerbeteil könnte bei diesem Projekt in zwei Flügel unterteilt werden. Der Ostflügel wäre dreigeschossig und beherbergt Service-, Lager-, Büro- und Verkaufsräume. Im zweigeschossigen Westflügel würden sich die Ausstellungsflächen befinden. Beide Flügel, sowie die Attikawohnung wären über das nordseitige Treppenhaus inklusive einem rollstuhlgerechten Aufzug erschlossen. Die beiden Ausstellungsflächen würden über eine Treppe miteinander verbunden werden. Das Grundstück ist mit diesem Projekt optimal ausgenutzt und verfügt über 14 Parkplätze und eine ideale Manövrierbarkeit. Die entsprechenden Unterlagen inklusive Pläne können bei der Verkaufsbeauftragten auf Wunsch eingesehen werden.
Hat dieses Grundstück Ihr Interesse geweckt? Gerne senden wir Ihnen die detaillierten Verkaufsunterlagen.
Die rechteckige, ebene Parzelle (Grundmasse circa 52 x 28 Meter) ist zur Zeit landwirtschaftlich als Acker genutzt. Westseitig besteht mit der Nachbarparzelle Nummer 552 ein gegenseitiges Grenzbau- und Anbaurecht.
Die Gewerbezone G ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber und für betriebsnotwendiges Personal zulässig. Gewerbebauten müssen sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einordnen.
Es besteht die Möglichkeit ein baubewilligtes Projekt ohne Architekturverpflichtung mit einem Gewerbebau sowie einer Wohnung im Attikageschoss zu übernehmen. Der Gewerbeteil könnte bei diesem Projekt in zwei Flügel unterteilt werden. Der Ostflügel wäre dreigeschossig und beherbergt Service-, Lager-, Büro- und Verkaufsräume. Im zweigeschossigen Westflügel würden sich die Ausstellungsflächen befinden. Beide Flügel, sowie die Attikawohnung wären über das nordseitige Treppenhaus inklusive einem rollstuhlgerechten Aufzug erschlossen. Die beiden Ausstellungsflächen würden über eine Treppe miteinander verbunden werden. Das Grundstück ist mit diesem Projekt optimal ausgenutzt und verfügt über 14 Parkplätze und eine ideale Manövrierbarkeit. Die entsprechenden Unterlagen inklusive Pläne können bei der Verkaufsbeauftragten auf Wunsch eingesehen werden.
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