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804 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
CHF 950'000
5034 Suhr
Lättmatte
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Online seit 2 Monaten
Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
804 m²
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 950'000
Beschreibung
Bauland für ein Einfamilienhaus an schöner und sehr ruhiger Lage
An der Lättmatte in Suhr verkaufen wir diese unbebaute Baulandparzelle. Sie liegt an ruhiger Lage (Sackgasse) und ist ganztags gut besonnt.
Die Infrastruktur von Suhr (Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und der öffentliche Verkehr) sind in Fusswegdistanz gut erreichbar.
Das Grundstück eignet sich bestens für ein Einfamilienhaus. Eine zusätzliche Einlegerwohnung mit maximal 2.5-Zimmer ist erlaubt.
Das Grundstück ist leicht geneigt grenzt im Süden an ein kleines Bächlein (Nebenarm der Suhre).
**Auszug aus der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Suhr:**
* Zone: Landhauszone L (Wohnzone W1)
* Fläche: 804m2
* Ausnützungsziffer: 0.3
* Max. Bruttogeschossfläche: 241-20m2
* Max. Fassadenhöhe: 5.50m
* Max. Gesamthöhe: 9.00m
* Kleiner Grenzabstand: 5.00m (Mehrlängenzuschlag BNO § 27)
* Grosser Grenzabstand: 10.00m
* Max. Gebäudelänge: 20.00m
* Empfindlichkeitsstufe: ll
**Landhauszone L:**
1. Die Landhauszone ist für freistehende Einfamilienhäuser bestimmt und dient dem Wohnen. In untergeordnetem Masse sind nicht störende Gewerbe und Dienstleistungen zugelassen. Der Einbau einer zusätzlichen Wohnung mit höchstens 2½- Zimmern ist gestattet.
2. Im grün schraffierten Bereich im Gebiet Lätt darf die Gesamthöhe (unter Einhaltung der übrigen Zonenvorschriften) 435 m ü.M. nicht übersteigen.
3. Im grau schraffierten Bereich gilt aufgrund der topographischen Verhältnisse eine Fassadenhöhe von 7 m und eine Gesamthöhe von 12 m.
4. Bauten und Aussenanlagen sind besonders gut in die landschaftliche Umgebung und die Topografie einzupassen. Terrainveränderungen sind minimal zu halten, Geländeabsätze so weit wie möglich in Form von Böschungen auszubilden. Der Gemeinderat kann ergänzende Auflagen (z.B. betr. Dacheindeckung, Farbgebung usw.) erlassen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei uns im Büro.
Die Infrastruktur von Suhr (Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und der öffentliche Verkehr) sind in Fusswegdistanz gut erreichbar.
Das Grundstück eignet sich bestens für ein Einfamilienhaus. Eine zusätzliche Einlegerwohnung mit maximal 2.5-Zimmer ist erlaubt.
Das Grundstück ist leicht geneigt grenzt im Süden an ein kleines Bächlein (Nebenarm der Suhre).
**Auszug aus der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Suhr:**
* Zone: Landhauszone L (Wohnzone W1)
* Fläche: 804m2
* Ausnützungsziffer: 0.3
* Max. Bruttogeschossfläche: 241-20m2
* Max. Fassadenhöhe: 5.50m
* Max. Gesamthöhe: 9.00m
* Kleiner Grenzabstand: 5.00m (Mehrlängenzuschlag BNO § 27)
* Grosser Grenzabstand: 10.00m
* Max. Gebäudelänge: 20.00m
* Empfindlichkeitsstufe: ll
**Landhauszone L:**
1. Die Landhauszone ist für freistehende Einfamilienhäuser bestimmt und dient dem Wohnen. In untergeordnetem Masse sind nicht störende Gewerbe und Dienstleistungen zugelassen. Der Einbau einer zusätzlichen Wohnung mit höchstens 2½- Zimmern ist gestattet.
2. Im grün schraffierten Bereich im Gebiet Lätt darf die Gesamthöhe (unter Einhaltung der übrigen Zonenvorschriften) 435 m ü.M. nicht übersteigen.
3. Im grau schraffierten Bereich gilt aufgrund der topographischen Verhältnisse eine Fassadenhöhe von 7 m und eine Gesamthöhe von 12 m.
4. Bauten und Aussenanlagen sind besonders gut in die landschaftliche Umgebung und die Topografie einzupassen. Terrainveränderungen sind minimal zu halten, Geländeabsätze so weit wie möglich in Form von Böschungen auszubilden. Der Gemeinderat kann ergänzende Auflagen (z.B. betr. Dacheindeckung, Farbgebung usw.) erlassen.
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