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804 m²

Objektart

Bauland

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Kaufpreis

CHF 950'000

5034 Suhr

Lättmatte

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Eckdaten

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Objektart

Bauland

Zimmer

nicht verfügbar

Geschoss

nicht verfügbar

Wohnfläche

nicht verfügbar

Baujahr

nicht verfügbar

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Grundstückfläche

804 m²

Kaufpreis

Kaufpreis

CHF 950'000

Beschreibung

Bauland für ein Einfamilienhaus an schöner und sehr ruhiger Lage


An der Lättmatte in Suhr verkaufen wir diese unbebaute Baulandparzelle. Sie liegt an ruhiger Lage (Sackgasse) und ist ganztags gut besonnt.

Die Infrastruktur von Suhr (Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und der öffentliche Verkehr) sind in Fusswegdistanz gut erreichbar.

Das Grundstück eignet sich bestens für ein Einfamilienhaus. Eine zusätzliche Einlegerwohnung mit maximal 2.5-Zimmer ist erlaubt.

Das Grundstück ist leicht geneigt grenzt im Süden an ein kleines Bächlein (Nebenarm der Suhre).

**Auszug aus der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Suhr:**

* Zone: Landhauszone L (Wohnzone W1)
* Fläche: 804m2
* Ausnützungsziffer: 0.3
* Max. Bruttogeschossfläche: 241-20m2
* Max. Fassadenhöhe: 5.50m
* Max. Gesamthöhe: 9.00m
* Kleiner Grenzabstand: 5.00m (Mehrlängenzuschlag BNO § 27)
* Grosser Grenzabstand: 10.00m
* Max. Gebäudelänge: 20.00m
* Empfindlichkeitsstufe: ll

**Landhauszone L:**

1. Die Landhauszone ist für freistehende Einfamilienhäuser bestimmt und dient dem Wohnen. In untergeordnetem Masse sind nicht störende Gewerbe und Dienstleistungen zugelassen. Der Einbau einer zusätzlichen Wohnung mit höchstens 2½- Zimmern ist gestattet.

2. Im grün schraffierten Bereich im Gebiet Lätt darf die Gesamthöhe (unter Einhaltung der übrigen Zonenvorschriften) 435 m ü.M. nicht übersteigen.

3. Im grau schraffierten Bereich gilt aufgrund der topographischen Verhältnisse eine Fassadenhöhe von 7 m und eine Gesamthöhe von 12 m.

4. Bauten und Aussenanlagen sind besonders gut in die landschaftliche Umgebung und die Topografie einzupassen. Terrainveränderungen sind minimal zu halten, Geländeabsätze so weit wie möglich in Form von Böschungen auszubilden. Der Gemeinderat kann ergänzende Auflagen (z.B. betr. Dacheindeckung, Farbgebung usw.) erlassen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei uns im Büro.

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