Die (Bedarfs-)Abklärung, Beratung und Koordination ist neben Grundpflege und Untersuchung und Behandlungspflege eine von drei kassenpflichtigen Pflegeleistungen. Die Bedarfsabklärung wird zu Beginn und in regelmässigen Abständen durchgeführt und dient zur Beurteilung der Gesamtsituation, der Abklärung des Pflege- und Hilfebedarfs, der Beratung, sowie der Koordination mit anderen Leistungserbringern wie z.B. dem Hausarzt.