Vorsorgedossier: Bestimmen Sie Ihre Vertretung für den Ernstfall
Wer soll für Sie die Entscheidungen bei Urteilsunfähigkeit oder nach Ihrem Tod treffen? Regeln Sie Ihre Vertretung mit dem Vorsorgedossier.
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Stellen Sie sicher, dass Ihr Wille bei Urteilsunfähigkeit oder nach dem Tod eingehalten wird. Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag oder einem Testament helfen Sie Ihren Angehörigen dabei.
Was kann ich alles selbst bestimmen?
Ihre Selbstbestimmung hört schon zu Lebzeiten mit dem Verlust der eigenen Zurechnungsfähigkeit auf. Dann greift das Erwachsenenschutzrecht und die zuständige Stelle (KESB) bestimmt das weitere Vorgehen. Es lohnt sich deshalb, schon vorgängig persönliche Anliegen im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Vermögen, Sterben und Tod zu dokumentieren. Das Vorsorgedossier oder der DOCUPASS von Pro Senectute eignen sich dazu.
Patientenverfügung für die Regelung von medizinischen Massnahmen
Bestimmen Sie mit der Patientenverfügung, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen ergriffen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind. Definieren Sie zudem eine Person, die bei Unklarheiten für Sie entscheiden soll.
Vorsorgeauftrag für den Verlust der Urteilsfähigkeit
Halten Sie mit dem Vorsorgeauftrag fest, wer bei Verlust Ihrer Urteilsfähigkeit die Verantwortung für Ihr körperliches Wohlbefinden, die Vermögensverwaltung oder Vertretung im Rechtsverkehr übernehmen soll.
Regeln Sie die Erbschaft mit einem Testament
Mit einem Testament bestimmen Sie die Verwendung Ihrer Vermögenswerte und Gegenstände nach Ihrem Tod. Ohne Testament gilt automatisch das Erbrecht. Für die Erstellung eines Testaments müssen sie volljährig und urteilsfähig sein. Sie können das Testament selbst oder mit professioneller Hilfe (z.B. Notar) erstellen lassen. Wünsche zur Bestattung müssen Sie separat in einer Bestattungsanordnung festhalten.
Bestattungsanordnung für alles rund um die Beerdigung
Persönliche Bestimmungen zur Todesanzeige und Angelegenheiten rund um die Beerdigung sollten Sie in einer Bestattungsanordnung festhalten. Die Anordnung für den Todesfall können Sie je nach Gemeinde schon zu Lebzeiten beim Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde hinterlegen.
Beschreiben Sie Anforderungen und Informationen betreffend:
Benachrichtigung nach dem Tod
Todesanzeige
Sarg
Bestattungsinstitut
Urnenbeisetzung
Erdbestattung
Leidzirkulare
Versand einer Danksagung
Grabgestaltung
Hinterlassenschaft/Testament
Informieren Sie über Ihre Vorkehrungen
Ohne Kenntnis der Vorsorgedokumente können die Hinterbliebenen Ihren Willen nicht berücksichtigen. Tragen Sie deshalb am besten im Portemonnaie eine Karte (vgl. Organspendekarte) mit den wichtigsten Informationen mit sich. Eine einfache Visitenkarte reicht aus – Sie brauchen keine professionelle Plastikkarte.
Das sollte auf Ihrer Visitenkarte stehen:
Persönliche Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Notfallkontakt, der Kenntnis von Ihrem Vorsorgedossier hat
Kontaktangaben von Ihrem Notfallkontakt
Auflistung aller Vorsorgedokumente
Wie werden die Dokumente verwendet?
Bewahren Sie die Dokumente sicher auf – besonders das Original. Informieren Sie Ihre Familienmitglieder und Vertretungspersonen über den Aufbewahrungsort. Bei unterschiedlichen Anbietern können Sie Ihre Dokumente auch gegen eine Gebühr hinterlegen (z.B. Elektronisches Patientendossier (Evita)).
Holen Sie sich Hilfe bei Unklarheiten
Das Erstellen eines Vorsorgedossiers ist kompliziert und aufwändig. In den Dokumenten halten Sie bedeutungsvolle Informationen und Entscheidungen über Ihr Leben und den Tod fest. Nehmen Sie sich Zeit, besprechen Sie Ihre Wünsche und Interessen mit Ihrem Umfeld und lassen Sie sich gegebenenfalls professionell beraten (z.B. Pro Senectute, Caritas).