Fahrerflucht: Bis zu 50 Prozent höherer Anteil in der Schweiz
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Tätern drohen Geldbussen, Strafen und Gefängnis. Lesen Sie alles Wichtige für Unfallverursacher und Unfallopfer.

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Parkschäden, Personenschäden, Todesopfer: Der Anteil der Fahrerfluchten bei Unfällen auf Schweizer Strassen steigt seit Jahren. Den Grund dafür sehen Experten unter anderem in der Angst der Unfallverursacher vor hohen Bussen, Strafen und Gefängnis.
Der Anteil an Fahrerfluchten bei Verkehrsunfällen ist hierzulande seit dem Jahr 2004 stark gestiegen. Dies berichtet die Tageszeitung «20 Minuten mit Verweis auf das Bundesamt für Strassen (Astra):
In 28 Prozent der 36‘023 Unfälle ohne Personenschaden entfernten sich Beteiligte vom Unfallort.
In 6 Prozent der 18‘148 Unfälle mit Verletzten oder Toten begingen die Verursacher Fahrerflucht.
Dabei gilt im Schweizer Verkehrsrecht klipp und klar der Grundsatz: Im Falle eines Unfalls müssen alle Beteiligten sofort anhalten. Wer sich vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar.
Warum werden Autolenker zu Fahrerflüchtigen?
Eine Statistik zu den Motiven der Fahrerflucht existiert in der Schweiz leider nicht. Experten sehen in der Angst vor harten Strafen, vor saftigen Geldbussen und dem Verlust des Führerausweises einen wesentlichen Grund für den steigenden Anteil von Fahrerfluchten. Vor allem Junglenker riskieren bei Unfällen schnell den Entzug des Führerausweises. Bei vielen Autofahrern ist die Fahrerflucht aber auch eine Panikreaktion.
Strafe bei Fahrerflucht
Busse, Geldstrafe, Gefängnis: Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, abhaut und Verletze oder Tote zurücklässt, riskiert mindestens eine Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahre Gefängnis.
Dem Gesetzeslaut folgend ist die Rede von Fahrerflucht nur bei Personenschäden, nicht bei Sachschäden Wer einen Blechschaden verursacht und sich davonstiehlt, macht sich des "Nichtgenügens" der Meldepflicht schuldig. Diese wird mit einer Busse geahndet.
Auch wer in einen Unfall verwickelt ist, zunächst vor Ort bleibt, sich dann aber vor dem Eintreffen der Polizei von der Unfallstelle entfernt, begeht Fahrerflucht.
Sind Mitfahrer gleich Mittäter?
Auch Mitfahrer können gegebenenfalls als Mittäter rechtlich belangt werden.
Wozu sind Unfallbeteiligte verpflichtet?
Bei Verletzten muss immer die Polizei alarmiert werden – selbst wenn der Verletzte es nicht möchte. Hilfe leisten muss jeder, der den Unfall mitbekommt, ob beteiligt oder nicht.
Bei Sachschäden muss der Verursacher den Geschädigten benachrichtigen. Falls dieser nicht erreichbar ist, muss die Polizei verständigt werden.
Wer zahlt den Schaden bei Fahrerflucht?
Autofahrer, deren Fahrzeug vollkaskoversichert ist, können teilweise aufatmen. Die Vollkasko greift, auch wenn der Verursacher nicht ermittelt wird. Der Geschädigte muss allerdings den Selbstbehalt tragen.
Wer bei einem Unfall mit Fahrerflucht verletzt wird, bekommt die Kosten für die medizinische Behandlung durch die Unfallversicherung gedeckt.
Zum Schutz vor Sachschäden bietet sich auch eine Parkschadenversicherung an, als Zusatz zur Kaskoversicherung.
Bleiben Schäden, die keine Versicherung deckt, springt der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) ein. Finanziert wird dieser durch eine Abgabe aus den Haftpflichtprämien. Dafür ist es aber notwendig, die Polizei zur Unfallstelle hinzuzurufen. Wer den Fonds in Anspruch nimmt, muss bei reinen Sachschäden einen Selbstbehalt von 1000 Franken aufbringen. Das gilt nicht bei "erheblichen Personenschäden", die einen Arzt- oder Spitalbesuch notwendig machen.