Braucht man eine Lebensversicherung? Wann lohnt sie sich?

Mit einer Lebensversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Comparis zeigt, wann eine Lebensversicherung sinnvoll ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

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Lara Surber

19.07.2022

Ein junges Paar spielt mit zwei kleinen Kindern auf einer Wiese.

iStock / StefaNikolic

1.Brauche ich eine Lebensversicherung?
2.Eignet sich die Lebensversicherung als Altersvorsorge?
3.Wie sichere ich Familie und Hinterbliebene ab? 

1. Brauche ich eine Lebensversicherung?

In der Schweiz bilden die AHV und die berufliche Vorsorge eine wichtige Grundlage für die finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Die Leistungen aus diesen zwei Säulen des Vorsorgesystems sind jedoch begrenzt. Eine Lebensversicherung in der Säule 3a oder 3b ist eine Möglichkeit, sich darüber hinaus abzusichern.

Macht eine Lebensversicherung aber wirklich Sinn? Das hängt von der Art der Lebensversicherung und von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Entscheidend sind etwa Ihr Alter, Zivilstand oder ob Sie Kinder haben. Eine Lebensversicherung kann als Altersvorsorge dienen und/oder zur Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Tod.

Als Faustregel können Sie die folgenden Fragen nutzen: 

  • Würde durch Ihre Erwerbsunfähigkeit oder Ihren Tod jemand in eine finanzielle Notlage geraten? 

  • Sind Sie selbstständig erwerbend? 

Beantworten Sie beide Fragen mit Nein, brauchen Sie in der Regel auch keine Lebensversicherung.

2. Eignet sich die Lebensversicherung als Altersvorsorge?

Gemischte Lebensversicherungen kombinieren den Versicherungsschutz mit einem Sparprozess. Das bedeutet: Im Gegensatz zur reinen Risikoversicherung wird bei einer gemischten Lebensversicherung ein Teil Ihrer Prämien angespart. Der andere Teil fliesst in die Risikodeckung sowie in Gebühren und Verwaltungskosten.  

Die Vorteile einer gemischten Lebensversicherung: 

  • Sparzwang: Sie müssen regelmässige Beiträge leisten und sind daher gezwungen, zum Beispiel fürs Alter zu sparen. 

  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit: Diese Deckung ist oft mitversichert und bedeutet: Können Sie aufgrund von Invalidität die Prämien nicht mehr bezahlen, springt die Versicherung ein. So erreichen Sie Ihr Sparziel trotzdem.  

Die Nachteile einer gemischten Lebensversicherung: 

  • Gebührenstruktur: Im Gegensatz zu einer Banklösung fallen bei einer gemischten Lebensversicherung alle Gebühren und Verwaltungskosten zu Beginn des Abschlusses an. Diese werden von Ihren ersten Prämienzahlungen abgezogen. Erst wenn der gesamte Gebühren- und Verwaltungsaufwand abbezahlt ist, beginnt der Sparprozess. 

  • Fehlende Flexibilität: Setzen Sie die Versicherungssumme herab oder lösen Sie die Lebensversicherung frühzeitig auf (etwa für den Kauf von Wohneigentum), müssen Sie wegen der bereits vorfinanzierten Kosten mit bedeutenden finanziellen Verlusten rechnen. 

Das Verbinden von Risikodeckung und Sparen lohnt sich in der Regel nicht. Prüfen Sie eine Trennung von Sparen und Versicherung. Möglicherweise sind Sie mit separaten Spar- und Versicherungsprodukten flexibler und vermeiden unnötig hohe Gebühren.

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3. Wie sichere ich Familie und Hinterbliebene ab? 

Möchten Sie mit einer Lebensversicherung Ihre Familie absichern? Oder wollen Sie sich selbst gegen Erwerbsausfall schützen? Dann ist eine Lebensversicherung in verschiedenen Fällen denkbar:

Lebensversicherung und Erwerbsausfall

Sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen, erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit keine Rente aus der zweiten Säule. Besonders für Selbstständigerwerbende kann daher eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Sinn machen. 

Für Angestellte ist sie eine Möglichkeit zur Schliessung von Leistungslücken in der ersten und zweiten Säule. Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag «Erwerbsunfähigkeitsversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung». 

Auch nicht erwerbstätige Personen – z. B. Hausfrauen und Hausmänner – können sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern. Sie müssen allerdings ihre Police in Form einer Summenversicherung abschliessen. Summenversicherungen bezahlen das Taggeld unabhängig vom tatsächlichen Lohnausfall. 

Lebensversicherung und Hauskauf

Nach einem Vorbezug für Wohneigentum können Pensionskassen die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall massiv kürzen. Mit einer Risikoversicherung können Sie die entstandene Versicherungslücke schliessen

Lebensversicherung und Konkubinat

Im Gegensatz zu verheirateten Paaren müssen Konkubinatspaare sich selber um die gegenseitige Absicherung im Todesfall kümmern. Sie erhalten keine Rente aus der AHV der verstorbenen Partnerin oder des verstorbenen Partners und je nach Pensionskassenreglement auch keine Rente aus der 2. Säule. Mit einer Todesfallversicherung können Sie die finanzielle Absicherung des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin sicherstellen.

Gut zu wissen: Die Zahlung aus einer solchen Versicherung fällt nicht unter das Erbrecht. Der oder die Begünstigte hat also Anspruch auf die gesamte Todesfallsumme – ohne Rücksicht auf allfällige erbrechtliche Pflichtteile. 

Lebensversicherung und Hypothek

Bei einer indirekten Amortisation einer Hypothek werden die Zahlungen auf einem Vorsorgekonto, einem Vorsorgedepot oder in einer Versicherungspolice der Säule 3a angespart. Bei einer indirekten Amortisation durch eine Lebensversicherung ist beim Tod des Versicherungsnehmers die Hypothek durch die Versicherungssumme gedeckt.

Lebensversicherung und Kredit

Mit einer Todesfallversicherung können Sie einen Kredit oder eine Hypothek absichern. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall eine Rente oder Kapitalauszahlung, mit der sie die Schulden weiter abbezahlen können.

Hier ist zunächst die Art der Lebensversicherung entscheidend: Reine Risikoversicherungen spielen bei einer Scheidung eine geringe Rolle. Denn: Hier gibt es kein Erspartes, das aufgeteilt werden könnte. Allerdings erübrigt sich mit einer Scheidung oft der Grund für die Versicherung. Eine Kündigung der Lebensversicherung ist in der Regel nach einer Mindestlaufzeit (häufig drei bis fünf Jahre) möglich. 

Lebensversicherungen mit Sparanteil werden gemäss den Regeln des Güterstandes behandelt. Das heisst: Bei Gütergemeinschaft wird das Ersparte aufgeteilt. Bei Errungenschaftsbeteiligung wird ein allfälliger Wertzuwachs zur Errungenschaft gezählt. Der Wertzuwachs ist der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Scheidung minus Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Hochzeit abzüglich Prämienzahlungen. Bei Gütertrennung wird die 3. Säule nicht aufgeteilt. 

Wichtig: Für Eheleute wird die Gütergemeinschaft als Normalfall angenommen, für eingetragene Paare die Gütertrennung. Abweichungen davon müssen Sie aktiv vereinbaren.

Fazit

Zur Absicherung von Hinterbliebenen und Angehörigen (besonders im Konkubinat) oder auch zum eigenen Schutz bei Erwerbsausfall (für Selbstständigerwerbende oder nicht Erwerbstätige) kann eine Lebensversicherung eine sinnvolle Lösung sein. 

Entscheiden Sie sich für eine Lebensversicherung, sollten Sie verschiedene Anbieter prüfen. Achten Sie bei den Angeboten vor allem auf den Deckungsumfang (auch während einer Prämienpause), die Gebühren und die Flexibilität der Police. Lassen Sie sich, wenn nötig, von Fachleuten unterstützen.

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