Selbstbehalt der Krankenkasse: Definition & Infos
In der Grund- und Zusatzversicherung beteiligen Sie sich an den Gesundheitskosten – unter anderem mit dem sogenannten Selbstbehalt. Comparis erklärt, was der Selbstbehalt ist und wann Sie ihn bezahlen müssen.
09.08.2023
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1. Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt der Krankenkasse ist der Beteiligungsbetrag an den Kosten nach dem Aufbrauchen der Franchise. Einen Selbstbehalt gibt es sowohl in der Grundversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen.
Für die Grundversicherung ist der Selbstbehalt im KVG geregelt, dem Krankenversicherungsgesetz. Er beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten und maximal 700 Franken pro Kalenderjahr. Ausnahmen gibt es
für Kinder
in der Schwangerschaft
bei Medikamenten
bei Unfällen
Im Gegensatz zur Franchise können Sie in der Grundversicherung der Krankenkasse den Selbstbehalt nicht ändern. Bei den Zusatzversicherungen sind je nach Anbieter verschiedene Selbstbehalte möglich.
Grundversicherung bei der Krankenkasse: Selbstbehalt berechnen
So können Sie den Selbstbehalt berechnen:
(Arztkosten – maximale Franchise) : 10 = Selbstbehalt
Wichtig: Die 10-Prozent-Regel des Selbstbehalts tritt erst ein, wenn die Franchise vollständig aufgebraucht ist. Bis es so weit ist, zahlen Sie 100 Prozent der Kosten.
Kommen im laufenden Kalenderjahr noch weitere Arztkosten hinzu, zahlen Sie für diese jeweils 10 Prozent. Sobald Sie den maximalen Selbstbehalt von 700 Franken erreicht haben, übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Kosten.
Das heisst: Mit einer Franchise von 300 Franken zahlen Sie im Kalenderjahr maximal 1'000 Franken zusätzliche Gesundheitskosten. Bei einer Franchise von 2'500 Franken liegt die maximale Höhe Ihrer Gesundheitskosten bei 3'200 Franken.
2. Selbstbehalt bei Mutterschaft
Schwangere Frauen müssen bei Krankheit ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt in der Grundversicherung keine Kostenbeteiligung zahlen. Ausnahme: Prävention und zahnärztliche Behandlungen. Während und nach der Schwangerschaft werden darüber hinaus weitere Mutterschaftsleistungen vergütet.
3. Selbstbehalt für Kinder und Babys
Der maximale Selbstbehalt für Kinder bei der Krankenkasse beträgt 350 Franken in der Grundversicherung. Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 1'000 Franken beschränkt.
4. Selbstbehalt bei Medikamenten
Der Selbstbehalt für Originalmedikamente mit erhältlichem Generikum beträgt 20 Prozent. Der Selbstbehalt auf das Generikum liegt bei 10 Prozent.
Ausnahmen: Der Selbstbehalt für das Originalmedikament bleibt bei 10 Prozent, wenn:
ein medizinischer Grund gegen den Konsum des Generikums spricht
die Preisdifferenz zwischen dem Originalmedikament und dem Generikum unter 20 Prozent liegt
kein Generikum erhältlich ist
5. Selbstbehalt bei Unfall
Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit in der Woche beim selben Arbeitgeber sind Sie gegen Unfälle versichert. Die Unfallversicherung nach UVG unterliegt weder einer Franchise noch einem Selbstbehalt.
Das heisst: Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung des Arbeitgebers alle Kosten.
6. Selbstbehalt bei Spitalaufenthalt in der Schweiz
Die Kosten für den Spitalaufenthalt werden mit der Franchise und dem Selbstbehalt der Grundversicherung verrechnet. Zusätzlich zahlen Sie den täglichen Beitrag an die Kosten des Aufenthaltes im Spital in Höhe von 15 Franken. Befreit sind:
Kinder bis 18 Jahre
junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung
Mutterschaftsleistungen
7. Selbstbehalt bei Zusatzversicherung
Bei der Zusatzversicherung gelten die in der Versicherung bestimmten Selbstbehalte. Diese unterscheiden sich je nach Versicherer und Art der Zusatzversicherung.
Einige Versicherungen haben je nach Leistung unterschiedliche Selbstbehalte. Bei bestimmten Leistungen geben die Versicherungen auch ein jährliches Limit in Franken an. Alle Kosten über diesem Limit zahlen Sie selber.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 28.07.2022