Immobilienverkauf: Vermarktung beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf

Eine gekonnte Vermarktung zieht beim Hausverkauf die richtige Käuferschaft an. Comparis hilft Ihnen, sich im Dschungel der Verkaufsunterlagen, Hausbesichtigungen und anschliessenden Verhandlungen zurechtzufinden.

Renovationen vor dem Verkauf: Wertsteigerung erzielen

Gezielte Renovationen steigern nicht immer die Rendite beim Verkauf. Gerade Immobilienspezialisten lassen sich von kurzfristigen Renovationen nicht blenden. Comparis gibt Tipps.

Was soll ich vor dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung renovieren?

09.08.2021

Verkaufsunterlagen zusammenstellen und Inserat schalten

Der erste Eindruck ist entscheidend. Das gilt besonders für die Verkaufsunterlagen. Hier finden Sie das Wichtigste.

Das gehört in die Verkaufsdokumentation
Je informativer und ansprechender die Verkaufsdokumentation gestaltet ist, desto eher lässt sich der Wunschpreis realisieren. Einige Punkte gehen aber schnell vergessen, wie etwa das Beifügen des Grundbuchauszuges oder Katasterplans. Mit diesen Informationen gelingt die Verkaufsdokumentation.

Bilder selbst schiessen: Darauf müssen Sie achten
Gute Bilder können potenzielle Käuferinnen und Käufer begeistern. Schlechte Fotos schrecken hingegen ab. Immobilienfotografen sind in der Regel die beste Wahl für gute Bilder. Möchten Sie die Fotos selber schiessen? Mit diesen Tipps gelingen professionelle Bilder für ein Inserat.

Professionelles Inserat verfassen
Ein gut aufbereitetes Inserat macht Ihre Immobilie attraktiv. Wählen Sie die Worte sorgsam aus und geben Sie Details. Bleiben Sie ehrlich. Weitere Massnahmen finden Sie in unserem Artikel zu den richtigen Bildern und Worten für das Inserat.

Was Sie bei der Hausbesichtigung beachten sollten

Sehen, erleben, spüren: Eine Hausbesichtigung soll Interessentinnen und Interessenten auf allen Ebenen ansprechen. Für die Verkaufsphase müssen Sie die Immobilie entsprechend vorbereiten. So erleichtern Sie der Käuferschaft den Kaufentscheid.

Mieterschaft über den bevorstehenden Verkauf benachrichtigen
Es gilt der gesetzliche Grundsatz: (Ver)Kauf bricht die Miete nicht. Grundsätzlich geht der bestehende Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über. Dennoch sollten Sie die Mieterschaft rechtzeitig über den Verkauf informieren. Denn: Nicht kooperative Mieterinnen und Mieter könnten den Immobilienverkauf gefährden.

Home Staging: Immobilie inszenieren
Leere Räume wirken klein und lenken den Blick auf Gebrauchsspuren. Das wertet Ihre Immobilie ab. Damit sich potenzielle Käuferinnen und Käufer wohl fühlen, sollten Sie die Immobilie ansprechend und entpersonalisiert einrichten. Comparis erklärt den Begriff Home Staging.

Hausbegehung vorbereiten
Bei der Hausbegehung müssen Sie in kurzer Zeit einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Fremden den privaten Wohnbereich zu zeigen, muss nicht unangenehm sein. Mit diesen Tipps bereiten Sie sich optimal auf die Hausbegehung vor.

Wohntipps für die letzte Zeit in der Immobilie
Haben Sie sich trotz laufenden Besichtigungen dazu entschieden, weiter im Haus oder der Wohnung zu bleiben? Das kann anstrengend sein. Diese Tipps helfen Ihnen, in einer zum Verkauf stehenden Immobilie zu leben.

Professionell verhandeln beim Immobilienverkauf

Die Hausbegehungen sind geschafft und erste Offerten treffen ein. Comparis hilft Ihnen, die anstehenden Verhandlungen souverän zu meistern.

Verhandlungstaktik festlegen
Eine durchdachte Verkaufsstrategie und überzeugende Argumente sind für den Verkaufserfolg entscheidend. Comparis erklärt Ihnen verschiedene Verhandlungstaktiken und zeigt, wann sich das Bieterverfahren für Sie lohnt.

Abspringende Käuferschaft zurückgewinnen
Manchmal verliert die Käuferschaft auf der Zielgeraden das Interesse. Das Geschäft lässt sich aber teils retten. Mit diesen Tipps gewinnen Sie abspringende Käuferinnen und Käufer zurück.

Wie Sie bei ausbleibenden Offerten vorgehen können
Erhalten Sie nur wenige oder gar keine Angebote für Ihre Immobilie? Dann gilt: Schnell handeln. Comparis zeigt Ihnen, was Sie bei ausbleibenden Offerten tun können.

Was Sie der Käuferschaft offenlegen müssen
Als Verkäufer oder Verkäuferin haften Sie für Mängel am Kaufobjekt. Grundsätzlich müssen Sie sämtliche Mängel offenlegen. Dazu gehört insbesondere alles, was sich negativ auf den Nutzen, den Wert oder den Wohngenuss der Immobilie auswirken könnte. Unterlassen Sie die Offenlegung beim Verkauf, riskieren Sie rechtliche Folgen.

Übersicht

Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto