Allianz Suisse Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
5 / 6
Kundenzufriedenheit bei Allianz Suisse
5 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.9 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 5 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 5.1 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 5.1 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 5 / 6 |
Produkte der Allianz Suisse
Feuer
Zusätzlich sind versichert:
Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)
Wasser
Zusätzlich sind versichert:
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind
Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Diebstahl
Zusätzlich sind versichert:
Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause
Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal CHF 5'000
Schmucksachen bis CHF 20'000
Einfacher Diebstahl auswärts bis CHF 2'000 wählbar
Glasbruch
Versichert werden können Bruchschäden von Glas oder Glasersatz für:
Mobiliarglas
Gebäudeverglasungen
Lavabos, Spültröge, Klosetts (inkl. Spülkästen), Bidets, Pissoirs und Trennwände
Folge- und Komplementärschäden von Glasschäden bis CHF 5'000
Leistungsbegrenzungen
Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)
Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis CHF 5'000 (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)
Deckung bei Schmucksachen: bis CHF 20'000 bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung bis auf CHF 70'000 erhöht werden)
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000 (versicherte Summe kann bis CHF 20'000 erhöht werden)
Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)
Deckung bei Stromwirkungsschäden: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden CHF 500 und für alle übrigen Schäden CHF 200.
Spezielles
Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.
Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. CHF 1'000), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. CHF 5'000 pro Karte, max. jedoch CHF 10'000 pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. CHF 300).
Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab CHF 20'000.
Weitere Deckungsmöglichkeiten
Reisegepäck (auf Reisen ausserhalb der Wohngemeinde, die länger als 8 Stunden dauern)
Kaskodeckung für Elektrogeräte und Sportgeräte gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen durch äussere Einwirkungen
Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten (bis max. CHF 2'000 möglich)
Feuer
Zusätzlich sind versichert:
Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)
Wasser
Zusätzlich sind versichert:
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind
Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Diebstahl
Zusätzlich sind versichert:
Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause
Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal CHF 5'000
Schmucksachen bis CHF 20'000
Leistungsbegrenzungen
Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)
Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis CHF 5'000 (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)
Deckung bei Schmucksachen: bis CHF 20'000 bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung bis auf CHF 70'000 erhöht werden)
Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)
Deckung bei Stromwirkungsschäden: CHF 2'000 (kann bis CHF 5'000 erhöht werden)
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden CHF 500 und für alle übrigen Schäden CHF 500.
Spezielles
Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.
Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. CHF 1'000), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. CHF 5'000 pro Karte, max. jedoch CHF 10'000 pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. CHF 300).
Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab CHF 20'000.
Weitere Deckungsmöglichkeiten
Reisegepäck (auf Reisen ausserhalb der Wohngemeinde, die länger als 8 Stunden dauern)
Kaskodeckung für Elektrogeräte und Sportgeräte gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen durch äussere Einwirkungen
Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten (bis max. CHF 2'000 möglich)
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benützung
Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland
Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt gemäss Auswahl
Deckung aus der Zusatzversicherung:
Schäden an benutzten fremden Motorfahrzeugen bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung
Besteht eine Vollkaskoversicherung, ist der Selbstbehalt und der Bonusverlust ebenfalls versichert
Für Schäden am benutzten Fahrzeug: Selbstbehalt beträgt 10%, mind. CHF 500 und max. CHF 5'000.
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort
Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert
Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von CHF 100'000)
Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen
Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»
Selbstbehalte
Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: CHF 200 pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 5'000 gewählt werden)
Leistungsbegrenzungen
Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) CHF 200'000
Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10'000 nicht übersteigen
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benützung
Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland
Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt CHF 500
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort
Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert
Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von CHF 100'000)
Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen
Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»
Selbstbehalte
Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: CHF 500 pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt kann min. CHF 0 resp. max. CHF 5'000 gewählt werden)
Leistungsbegrenzungen
Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) CHF 200'000
Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) CHF 2'000
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10'000 nicht übersteigen
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Allianz Suisse
Versicherungsträger | Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG |
Hauptsitz | Zürich |