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Hundehalter: Diese Versicherung ist Pflicht

Einen Hund zu halten, birgt einiges an Verantwortung. Dabei geht es in erster Linie um das Wohl des Vierbeiners – aber auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz. Nachlässigen Hundehaltern können horrende Kosten drohen. Comparis klärt auf.

13.07.2020

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Hundebesitzer und Hund üben auf einer Wiese.

iStock / K_Thalhofer

1.Warum brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
2.Wie komme ich zu einer Hundehaftpflichtversicherung?
3.Welche Sachschäden sind gedeckt?
4.Gibt es eine Tierversicherung für Unfall- oder Krankheitskosten?

Hundehalter sind für das Wohl des Vierbeiners verantwortlich. Sie müssen sich aber auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Wer hier nachlässig ist, dem drohen horrende Kosten. Comparis klärt auf.

In der Schweiz leben über eine halbe Million Hunde. Wer sich ebenfalls einen Vierbeiner anschaffen will, braucht fast in allen Schweizer Kantonen eine sogenannte Hundehaftpflichtversicherung.

Warum brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

Als Tierhalter müssen Sie für Sach- und Personenschäden einstehen. Besonders Hundeattacken auf Personen können schwerwiegende Folgen für die Opfer nach sich ziehen. Dadurch drohen den Hundehaltern hohe finanzielle Entschädigungsforderungen. Die Mehrheit der Kantone schreiben deshalb eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor (siehe Tabelle).

Verletzt also Ihr Hund einen Menschen oder ein anderes Tier, sind Sie als Hundehalter grundsätzlich haftbar. Vor diesem Hintergrund ist eine Privathaftpflichtversicherung unabdingbar, auch wenn gewisse Kantone kein Obligatorium für Hundehalter vorschreiben. Die Hunderasse spielt dabei keine Rolle. Ein Kleinhund kann genauso einen Unfall mit Fahrzeugen verursachen wie grössere Hunderassen.

Wer seinen Hund beruflich einsetzt, beispielsweise in der eigenen Hundeschule, muss zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.

Wie komme ich zu einer Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung oder Tierhaftpflichtversicherung ist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Wie diese Leistungen genau aussehen und welche Schäden sie decken, hängt von der Versicherungsgesellschaft und der individuellen Police ab. Das Haftpflichtobligatorium in gewissen Kantonen verlangt eine minimale Deckungssumme. Prüfen Sie, ob Ihre Deckungssumme in der Privathaftpflichtversicherung ausreicht. Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden wird zum Beispiel eine minimale Deckungssumme von 5 Millionen verlangt. Im Nachbarkanton Appenzell-Innerrhoden hingegen ist eine Hundehaftpflicht zwar Vorschrift, es gibt jedoch keinen Mindestbetrag. Ebenso sollten Sie prüfen, ob auch Personen mitversichert sind, die Ihren Hund vorübergehend betreuen.

Kanton Minimale Deckungssumme in CHF
Aargau
1’000’000
Appenzell-Ausserrhoden
5’000’000
Appenzell-Innerrhoden
Haftpflichtobligatorium, aber keine vorgeschriebene Deckungssumme
Basel-Landschaft
3’000’000
Basel-Stadt
Haftpflichtobligatorium, aber keine vorgeschriebene Deckungssumme
Bern
3’000’000
Freiburg
Haftpflichtobligatorium, aber keine vorgeschriebene Deckungssumme
Genf
Keine vorgeschriebene Deckungssumme, muss der Gemeinde gezeigt werden
Glarus
«Ausreichende» Deckungssumme
Graubünden
Kein Haftpflichtobligatorium, der Hundehalter kann aber in bestimmten Fällen dennoch dazu verpflichtet werden
Jura
Kein Haftpflichtobligatorium
Luzern
Kein Haftpflichtobligatorium, der Hundehalter kann aber in bestimmten Fällen dennoch dazu verpflichtet werden
Neuenburg
Kein Haftpflichtobligatorium
Nidwalden
Kein Haftpflichtobligatorium
Obwalden
Kein Haftpflichtobligatorium
Schaffhausen
1’000’000
Schwyz
Haftpflichtobligatorium, aber keine vorgeschriebene Deckungssumme
Solothurn
Die Versicherung muss die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch jener Person, die den Hund beaufsichtigt, ausdrücklich einschliessen
St. Gallen
Die Versicherung muss die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch jener Person, die den Hund beaufsichtigt, ausdrücklich einschliessen
Tessin
3’000’000
Thurgau
3’000’000
Uri
Kein Haftpflichtobligatorium
Waadt
Haftpflichtobligatorium, aber keine vorgeschriebene Deckungssumme
Wallis
Haftpflichtobligatorium, aber keine vorgeschriebene Deckungssumme
Zug
Kein Haftpflichtobligatorium
Zürich
1’000’000

Quelle: Hunderecht, Stand Juli 2020


Welche Sachschäden sind gedeckt?

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt auch von Ihrem Vierbeiner verursachte Sachschäden, wenn er etwa das Auto des Nachbarn zerkratzt. Versichert sind beispielsweise auch Schäden, wenn Ihr Hund auf die Strasse rennt und einen Unfall mit Fahrzeugen verursacht.

Komplizierter ist es bei Schäden in der Mietwohnung. Zerkratzt ein Hund über mehrere Jahre das Parkett, ist die Übernahme des Schadens durch die Versicherung fraglich. Ist der Schaden indes plötzlich und unvorhergesehen eingetreten, zahlt die Versicherung den Schaden – abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts.

Ist ein Schaden durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Tierhalters entstanden, decken Privathaftpflichtversicherungen diesen meistens nicht oder nicht vollständig.

Wenn Sie mit dem Hund verreisen, sollten Sie ebenfalls abklären, ob der Versicherungsschutz auch ausserhalb der Schweiz besteht.

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Gibt es eine Tierversicherung für Unfall- oder Krankheitskosten?

Besitzer von Haustieren sollten auch eine Tierversicherung in Erwägung ziehen. Eine Tierversicherung schützt vor finanziellen Sorgen, falls Ihr Haustier einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt. Fallen für den Hund auch Steuern an?

Der Staat erhebt eine Hundesteuer. Je nach Gemeinde liegt die Taxe für den ersten Hund zwischen 70 und 200 Franken pro Jahr. Und zuletzt: In diversen Kantonen müssen Halter von bestimmten Hunderassen eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Auch das kostet.

Eine Übersicht zu den Hunderegelungen aller Kantone finden Sie hier.