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Weitere rechtliche Bestimmungen

Die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen ist für den Nutzer kostenlos; dies gilt auch für die Beratungsdienstleistungen, die der Vermittler erbringt. Für den Nutzer fallen weder Nutzungsentgelte noch Aufwandsentschädigungen an.

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Finanziert werden die Leistungen von Optimatis und dem Vermittler durch die Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen, die der jeweilige Vermittler von den Versicherern für seine Leistungen erhält und mit Optimatis nach einem zwischen Optimatis und dem Vermittler vereinbarten Schlüssel aufteilt. Der Nutzer ermächtigt den Vermittler, alle diesbezüglichen Informationen Optimatis zugänglich zu machen, und Optimatis, sie vom Vermittler herauszuverlangen.

Insgesamt beträgt die Provision für eine Police typischerweise einmalig zwischen 0-15% der Jahresprämie (Abschlussprovision) und / oder 0-15% pro Jahr (Bestandesprovision, d.h. Courtage). Ferner sind volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigungen der Versicherungsgesellschaften im Umfang von 2-60% der Abschlussprovisionen für das insgesamt pro Jahr vermittelte Prämienvolumen möglich. Dem Nutzer steht ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Höhe der in seinem Fall erhaltenen Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen zu. Dieses Recht hat er gegenüber dem Vermittler direkt geltend zu machen. Der Nutzer erklärt, dass die Entschädigung für die unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen indirekt durch die Versicherungsgesellschaften bzw. durch die Beteiligung von Optimatis an den von ihnen den Vermittlern bezahlten Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen erfolgen soll und er verzichtet daher auf die Herausgabe dieser Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen.