Wo fallen Gebühren an?

Gebühren helfen, die Staatskasse zu füllen. Vor allem Kantone und Gemeinden greifen gerne so in die Taschen der Einwohner. Nicht immer sind die Gebührenforderungen gerechtfertigt.

18.07.2019

Email

Flaggen der Schweizer Kantone in Bern

iStock / eugenesergeev

1.Zu wieviel Prozent gebührenfinanziert?
2.Was ist ein Gebührenindikator?

Die Gebührenerträge des Bundes sind mit 2 Prozent seiner Einnahmen relativ gering. Weit grösser ist ihr Anteil bei den Kantonen (12 Prozent) und Gemeinden (16 Prozent). Die -Eidgenössische Finanzverwaltung berechnet jährlich einen Indikator der Gebührenfinanzierung. Er zeigt das Verhältnis von Gebühren und Steuern für die Finanzierung bestimmter staatlicher Dienstleistungen an.

Zu wieviel Prozent gebührenfinanziert?

Die Kantone Solothurn, Freiburg und Jura finanzieren jeweils 91 bis 94 Prozent der untersuchten Dienstleistungen oder Nutzungen von öffentlicher Einrichtungen durch Gebühren. Der Rest geht zu Lasten der Steuern. Der schweizerische Durchschnitt für die Gebührenfinanzierung liegt bei 76 Prozent. Bei Kantonen mit einem Gebührenanteil deutlich unter dem Mittelwert gilt nicht ohne weiteres, dass der Steueranteil für öffentliche Dienstleistungen entsprechend höher ist. Oft ist hier die verhältnismässig teuere Abwasser- und Abfallentsorgung ausgelagert.

Einige Kantone haben ihr Strassenverkehrsamt einem interkantonalen Konkordat übergeben. Mit der Auslagerung staatlicher Dienstleistungen verschwinden diese aus der Staatsrechnung und den Statistiken. Rechtlich gelten die Rechnungen ausgelagerter Betriebe an die Haushalte nicht als Gebühren. Dennoch bezahlen die Einwohnerinnen und Einwohner die entsprechende Dienstleistung zusätzlich zu den Steuern vollumfänglich.

Was ist ein Gebührenindikator?

Der Indikator zur Gebührenfinanzierung besteht aus den Teilindikatoren Strassenverkehr, Rechtwesen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Abfallentsorgung. Diese zeigen jeweils Gebührenanteile unter 80 Prozent an. Als einzige Ausnahme gibt der Indikator für den Strassenverkehr einen Wert von 124 Prozent an. Er liegt also 24 Prozent über den Kosten der entsprechenden Dienstleistungen. Zu den Dienstleistungen dieses Teilindikators gehören unter anderem die Führer- und Fahrzeugausweise sowie die Gebühren für Motorfahrzeugprüfungen. Das Eidgenössische Finanzdepartement stellte in einer Medienmitteilung die Frage, ob in einzelnen Kantonen ein Missverhältnis zwischen den im Bereich der Strassenverkehrsämter erhobenen Gebühren und den anfallenden Kosten existiert.

Die Gemeinden haben in der Regel nicht das Recht, unabhängig von kantonalen Vorgaben neue Steuern einzuführen. Sie nutzen daher besonders häufig die Möglichkeit, Gebühren zu erheben. Das hat einen hohen rechtlichen Klärungsbedarf zur Folge. Oft müssen Gerichte über die Einführung einer neuen Gebühr entscheiden. Fällt das Urteil zu Ungunsten der Gebühr aus, haben die Gemeinden immer noch die Möglichkeit, den Gerichtsentscheide zu umgehen, indem sie durch die Änderungen von Gemeindegesetzen die bemängelte Gebühr nachträglich legitimieren.

Jetzt Gebühren im Detail entdecken
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto