Vorsorgeaufträge müssen durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) beglaubigt werden. Ein Vergleich der Gebühren für die Beglaubigung von Vorsorgeaufträgen in den Kantonshauptorten fördert kaum erklärbare Tarifunterschiede zutage.
Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Einen Vorsorgeauftrag braucht es, wenn jemand durch einen Unfall oder eine Krankheit die Urteilsfähigkeit verliert. Nicht urteilsfähige Menschen können kein Bargeld mehr beziehen. Sie dürfen ihr Wertschriftenvermögen oder auch ihre Immobilie nicht mehr selbst verwalten. Jemand anderes muss an ihrer Stelle handeln.
In einem Vorsorgeauftrag wird festgehalten, durch wen sich jemand bei Verlust der Urteilsfähigkeit vertreten lassen will. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb prüft bei Urteilsunfähigkeit, ob die damit beauftragte Person dafür fachlich und charakterlich taugt. Nach erfolgter Prüfung erfolgt die Ermächtigung, anstelle der urteilsunfähigen Person zu handeln. Für diese Amtshandlung erhebt die Kesb in der Regel sogenannte Validierungsgebühren.
Wie viel kostet die Validierung eines Vorsorgeauftrags?
Für die Beglaubigung von Vorsorgeaufträgen werden in den einzelnen Kantonshauptorten äusserst unterschiedliche Tarife angewandt. Obwohl es sich um dieselbe Amtshandlung handelt, ist diese im Kanton Solothurn gratis, während in Liestal bis zu 1’200 Franken in Rechnung gestellt werden.
Die Transparenz in Bezug auf die effektiv angewandten Tarife ist teilweise ungenügend. Einige Kesb-Stellen verweigern eine Angabe über die tatsächlich praktizierten Tarife und verweisen auf den Gebührenrahmen im entsprechenden kantonalen Gesetz. Wer beispielsweise im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnt, muss sich mit der Auskunft begnügen, dass die Validierung des Vorsorgeauftrags zwischen 300 und 5’000 Franken kosten kann.
Was kostet die Prüfung (Validierung) eines Vorsorgeauftrags? (in Franken)
Kantonshauptort | Richtwert | Kantonshauptort | Praktizierte Bandbreite |
---|---|---|---|
Solothurn 4) | 0 | Bellinzona | 50–250 |
Neuenburg 4) | 120 | Freiburg 4) | 170–300 |
Appenzell 4) | 150 | Frauenfeld | 200–600 |
Delsberg 4) | 150 | Chur 4) | 400–700 |
Sarnen 4) | 200 | Liestal | 850–1200 |
Bern 4) | 250 | ||
Basel 4) | 250 | Rechtlicher Rahmen | |
Altdorf 4) | 250 | Schwyz 4) | 50–1000 |
Luzern | 300 | Lausanne | 100–1000 |
Aarau | 375 | Genf 4) | 200–1000 |
Brig 3) | 400 | Stans 4) | 150–2000 |
Schaffhausen 4) | 510 2) | Zug 4) | 200–2000 |
Glarus | 590 | St. Gallen 4) | 200–4000 |
Zürich | 800 | Herisau 4) | 300–5000 |
1) abhängig vom Vermögen
2) inkl. Versandkosten
3) anstelle von Sitten
4) gilt für den ganzen Kanton
Quelle: Umfrage comparis.ch/Herbst 2020
Gibt es noch weitere Gebühren im Zusammenhang mit einem Vorsorgeauftrag?
Für 75 Franken kann auf jedem Zivilstandsamt der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags eingetragen werden. So kann sichergestellt werden, dass die Behörden von der Existenz des Auftrags erfahren, wenn der Antragstellende nicht mehr in der Lage ist, Angaben über den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrags zu machen.
Wer sicher sein will, dass der Vorsorgeauftrag notfalls tatsächlich auch gefunden wird, kann diesen bei einer damit beauftragten offiziellen Stelle aufbewahren. Verschiedene lokale Kesb oder staatliche Hinterlegungsorte bieten diese Dienstleistung gegen eine Gebühr an. Auch hier gibt es grosse Preisunterschiede: In Herisau kostet eine Hinterlegung 30 Franken, in Aarau 100 Franken, in Zürich 150 Franken und in Liestal 250 Franken. Wo keine staatliche Hinterlegungsstelle zur Verfügung steht, muss dies bei einem Notar oder einer Notarin gemacht werden.