Mietzinsreduktion verlangen bei Mängeln: Tabelle und Tipps

Mietzinsreduktion bei Mängeln: Wann und wie können Sie eine Mietreduktion verlangen? Comparis erklärt – mit Beispielen.

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Lara Surber

08.04.2024

Ein beschlagenes Fenster neben einer Wand mit Schimmelbefall.

iStock / Andrei310

1.Was ist ein Mangel?
2.Mietzinsreduktion bei Mängeln: Was sind die Voraussetzungen?
3.Wie viel Mietreduktion kann ich verlangen?
4.Mietzinsreduktion beantragen: Wie gehe ich vor?

1. Was ist ein Mangel?

Als Mangel gilt vereinfacht gesagt alles, was Sie am «vertragsgemässen Gebrauch» Ihrer Mietwohnung hindert – also beim Wohnen.

Das kann etwa eine defekte Glühbirne sein, eine kaputte Waschmaschine oder auch die laute Baustelle nebenan. «Mängel während der Mietdauer» sind in der Schweiz im Obligationenrecht geregelt.

2. Mietzinsreduktion bei Mängeln: Was sind die Voraussetzungen?

Für eine Mietreduktion wegen eines Mangels gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Der Mangel an der Mietwohnung entstand durch normale Abnutzung oder ist nicht von Ihnen verursacht worden.

  2. Der Mangel gehört nicht zum kleinen Unterhalt. Eine defekte Glühbirne müssen Sie beispielsweise selbst ersetzen.

  3. Sie haben die Vermietung über den Mangel informiert.

Anspruch auf die Mietreduktion haben Sie, sobald die Vermietung Bescheid weiss und bis zur Behebung des Mangels. Aus Beweisgründen lohnt es sich daher unter Umständen, die Vermietung mittels eingeschriebenem Brief zu informieren.

Gut zu wissen: Die Lebensdauertabelle zeigt, wie lange Mietsachen bei normaler Nutzung halten sollten.

Weitere Gründe für eine Mietzinsreduktion

Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben Sie nicht nur bei Mängeln. Sie können auch eine Mietreduktion verlangen, wenn der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte sinkt oder der Anfangsmietzins missbräuchlich hoch ist.

3. Wie viel Mietreduktion kann ich verlangen?

Welche Mietzinsreduktion angemessen ist, hängt vom konkreten Mangel ab. Werden Sie sich mit der Vermietung nicht einig über die Reduktion, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden.

Beispiel: Mietzinsreduktion bei Bauarbeiten

In Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft entsteht ein neues Bürogebäude. Der Bau dauert drei Jahre. Zum Einsatz kommen Pressluftbohrer, Lastenaufzüge und andere schwere Baumaschinen. Der Lärm übersteigt das erträgliche Mass deutlich.

In diesem Fall sind Ihre Chancen auf eine Mietreduktion gut. Aber: Ob es eine Mietreduktion gibt und wie hoch sie ausfällt, hängt von Fall zu Fall ab. Bei Bauarbeiten beträgt die Mietzinsreduktion gemäss Mieterinnen- und Mieterverband im Normalfall höchstens 10 Prozent.

Gut zu wissen: Halten Sie Wichtiges rund um den Mangel (fotografisch) fest. Ein Lärmtagebuch etwa erleichtert es Ihnen, die Lärmimmissionen vor dem Schlichtungsgericht darzulegen.

Mietminderungstabelle Schweiz: Gerichtsurteile in der Übersicht

Die untenstehende Tabelle zeigt anhand von Schweizer Gerichtsurteilen, wie Senkungsansprüche ungefähr aussehen könnten.

Mängelbeschreibung Herabsetzung des Mietzinses
Renovation und Umbau im Mietshaus Gesamtes Mietgebäude im Umbau 35 Prozent
Übermässige Feuchtigkeit und Wassereintritt Undichte Fenster 10 Prozent
Geräuschimmissionen Lärm durch Metzgerei nebenan 20 Prozent
Geruchsimmissionen Widerliche Gerüche von einem Restaurant, Lüftungsanlage ist unzureichend 20 Prozent
Unzureichende Raumtemperatur Raumtemperatur zwischen 15 und 20 Grad, Reduktion während Wintermonaten 20 Prozent
Bauarbeiten in der Nachbarschaft Grossbaustelle 40 bis 50 Meter von den Mietwohnungen entfernt mit massivem Lärm und Vibrationen 16 Prozent
Entzug von Einrichtungen Lift fällt aus (Mietende im 4. Stock) 10 Prozent
Quantitativer Mangel Kleines Nebenzimmer mit Fenstern wird einer 6-Zimmer-Wohnung entzogen 6,5 Prozent
Schönheitsmängel Wiederholt Erbrochenes in Gemeinschaftsräumen 5 Prozent

(Quelle: Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands)

Weitere Beispiele für Mietzinsreduktionen wegen Mängeln finden Sie beim Schweizerischen Mieterschutz.

4. Mietzinsreduktion beantragen: Wie gehe ich vor?

Haben Sie einen Mangel festgestellt? So beantragen Sie eine Mietzinsreduktion:

Informieren Sie Ihre Vermietung telefonisch oder schriftlich. Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau.

Wichtig: Melden Sie schwere Mängel immer der Vermietung. Ansonsten müssen Sie unter Umständen für Folgeschäden aufkommen. Ein Folgeschaden ist beispielsweise sich immer mehr ausbreitender Schimmel.

Behebt die Vermietung den Mangel nicht? Senden Sie einen eingeschriebenen Brief. Setzen Sie darin eine Frist, bis wann die Mängel zu beheben sind.

Reagiert die Vermietung noch nicht? Dann dürfen Sie den Mietzins hinterlegen. Das bedeutet: Die künftigen Mietzinse überweisen Sie auf ein Konto der Schlichtungsbehörde.

Stellen Sie bei der Schlichtungsbehörde ein Begehren um Mängelbehebung, Mietzinsherabsetzung und Verwendung des hinterlegten Mietzinses zur Schadensbehebung.

Das müssen Sie innert 30 Tagen nach Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses tun. Sonst erhält der Vermieter den hinterlegten Mietzins zurück. Der Bund stellt ein Formular für das Schlichtungsbegehren zur Verfügung.

Gut zu wissen: Sie können die Mietzinsreduktion auch rückwirkend verlangen. Das gilt aber nur, wenn Sie den Mangel rechtzeitig gemeldet haben. Der Anspruch verjährt nach fünf Jahren.

Keine Lust mehr auf Baulärm?

Wird in Ihrer Nachbarschaft ständig gebaut? Gegen anhaltenden Lärm hilft manchmal nur ein Umzug.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.04.2016

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