Fremdes Auto fahren: Was ist wichtig beim Autoausleihen?

Wer privat ein Auto ausleiht, steht vor den Fragen: Brauche ich als fremder Fahrer eine Versicherung? Wer zahlt bei einem Unfall? Comparis klärt auf.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

30.04.2024

Auto ausleihen: Fahrerin passt Rückspiegel im fremden Auto an.

iStock / AscentXmedia

1.Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?
2.Schaden am fremden Auto verursacht: Wer zahlt?
3.Auto mieten: Welche Versicherung brauche ich?
4.Was gilt bei geliehenen Autos im Ausland?

1. Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?

Schäden an Dritten sind durch die obligatorische Autohaftpflicht versichert. Aber: Schäden am geliehenen Auto selbst sind nicht immer gedeckt.

Wer ein fremdes Auto ohne passende Versicherung fährt, riskiert im Schadensfall also hohe Kosten.

Diese Optionen schützen Sie vor finanziellem Ärger:

  1. Fahren Sie nur gelegentlich mit einem fremden Auto? Dann lohnt sich vielfach eine Fremdlenkerversicherung – als Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung. So sind Schäden und Folgekosten gedeckt, die Sie am Auto des Fahrzeughalters verursachen.

  2. Fahren Sie regelmässig mit immer demselben fremden Auto? Lassen Sie sich in Absprache mit der fahrzeughaltenden Person als «häufigsten Lenker» oder als Zweitlenker in der bereits bestehenden Autoversicherung eintragen. Prüfen Sie dabei auch den Deckungsumfang. Unter Umständen ist eine Anpassung der Police erforderlich.

Fremdes Auto fahren ohne Haftpflicht

Nur mit der Zusatzdeckung «Führen fremder Fahrzeuge» übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Autos. Die Fremdlenkerversicherung greift aber nicht unbegrenzt. Vergleichen Sie darum die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften.

Privathaftpflichtversicherungen vergleichen

2. Schaden am fremden Auto verursacht: Wer zahlt?

Ob Kratzer beim Manövrieren oder Wasserhydrant im toten Winkel: Ein Unfall mit einem privat geliehenen Auto ist ärgerlich. Wer kommt für den finanziellen Schaden auf? Hier die unterschiedlichen Szenarien:

Schaden am geliehenen Auto

Hat die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs eine Vollkaskodeckung, sind Schäden am ausgeliehenen Auto in der Regel abgesichert.

Unter Umständen müssen Sie als lenkende Person für den Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust aufkommen. Ohne Vollkasko-Versicherung zahlen Sie den Schaden komplett aus der eigenen Tasche.

Nutzen Sie das Auto nur gelegentlich und haben eine Fremdlenkerversicherung? Dann übernimmt diese den finanziellen Schaden. Das gilt auch für den Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust.

Wichtig: Die Fremdlenkerversicherung zahlt Schäden nur, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter nicht im selben Haushalt wohnt wie die versicherte Person.

Schaden am Drittfahrzeug

Sie verursachen z. B. einen Auffahrunfall und beschädigen ein anderes Auto. Für den Schaden am Drittfahrzeug kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des geliehenen Autos auf. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Auto zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat.

Sparpotenzial für Autoversicherung berechnen

Planen Sie, regelmässig ein fremdes privates Auto zu fahren? Dann müssen Sie sich als «häufigsten Lenker» oder als Zweitlenker bei der Autoversicherung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin eintragen lassen.

Die Leistungen und Prämien bei den Autoversicherungen unterscheiden sich teils stark – ein Vergleich lohnt sich.

3. Auto mieten: Welche Versicherung brauche ich?

Bei der Autovermietung in der Schweiz ist eine Vollkasko-Versicherung üblich. Dennoch sollten Sie die Versicherungsdeckung im Vorfeld prüfen. Oft lohnt sich eine Vollkasko-Deckung ohne Selbstbeteiligung, sodass im Schadensfall gar keine Kosten drohen.

Bei Carsharing-Plattformen wie etwa Mobility ist die Versicherung in der Regel in den Buchungsgebühren enthalten. Diese umfasst die Vollkasko- und Haftpflicht-Versicherung.

Welche Versicherung greift bei der Automiete im Ausland?

Besondere Vorsicht gilt bei der Miete eines Autos im Ausland. Denn: Nicht immer ist eine Vollkasko-Versicherung dabei. Und. Die rechtlichen Standards weichen teils stark ab von denen in der Schweiz.

4. Was gilt bei geliehenen Autos im Ausland?

Reisen Sie mit einem privat geliehenen Auto ins Ausland?

Ist das Auto in der Schweiz immatrikuliert, gelten in der Regel dieselben Rahmenbedingungen wie beim Fahren mit geliehenen Fahrzeugen im Inland. Klären Sie sicherheitshalber trotzdem, ob alle Versicherungen für die Auslandsreise gültig sind.

Zudem kann es sinnvoll sein, eine Benutzungsbewilligung des Autobesitzers mitzuführen. In den meisten europäischen Ländern ist sie zwar nicht obligatorisch. Aber: Sie verhindert Missverständnisse.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019

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